Protokoll:

Kreistagsabgeordneter Erhard Demmer erläuterte den Antrag und stellte den veränderten Beschlussvorschlag „Die Umlagesenkungen im Nachtragshaushalt 2017 und im Nachtragshaushalt 2018 des Landschaftsverbandes Rheinland werden in vollem Umfang an die Städte und Gemeinden des Rhein-Kreises Neuss weitergegeben“ zur Abstimmung.

 

Kreistagsabgeordneter Dr. Gert Ammermann erklärte, dass die zu erwartende veränderte Landschaftsumlage 2018 in der Haushaltsrede des Landrates und des Kreiskämmerers dem Antrag entsprechend erwähnt worden sei. Die Landschaftsumlage werde bei der Beschlussfassung im Kreistag im März 2018 in der erkennbaren Höhe kalkuliert. Die Umlage 2018 war bisher beim Landschaftsverband Teil eines Doppelhaushaltes und werde für 2018 voraussichtlich geändert. Das sei bereits eingeplant. Die aktuellen Sätze würden bis zum Kreistag im März nachkalkuliert. Weiterhin sei der Beschluss des Landschaftsverbandes für die Umlagesenkung im Nachtragshaushalt 2017 sicher. In den entsprechenden Gremien seien bereits einstimmige Empfehlungen ausgesprochen worden. Demnach werde auf den Kreis eine Minderbelastung von 4,9 Mio. € entfallen. Im Finanzausschuss des Kreises sei ein Vorschlag der Verwaltung zur Kenntnis genommen worden. Eine Festlegung solle im Rahmen der Feststellung des Jahresergebnisses 2017 erfolgen. Aufgrund dessen werde die CDU-Kreistagsfraktion den Antrag ablehnen.

 

Kreistagsabgeordneter Rainer Thiel teilte mit, dass die SPD-Kreistagsfraktion der Sachverhaltsdarstellung im Antrag zustimme. Die SPD-Kreistagsfraktion bleibe in der Linie und plädiere dafür, dass Verbesserungen durch den Landschaftsverband  vollständig an die Kommunen zurückgegeben werden sollten. Der Kreistag sollte sich in dieser Sache positionieren und mit dem Antrag den Kommunen signalisieren, wie er plane mit den Verbesserungen umzugehen.

 

Kreistagsabgeordneter Erhard Demmer stellte fest, dass die Weitergabe aus dem Nachtragshaushalt 2018 des Landschaftsverbandes keinen Streitpunkt darstelle und als Absichtserklärung beschlossen werden könne. Zur Weitergabe aus dem Nachtragshaushalt 2017 sagte er, dass die CDU-Kreistagsfraktion zu ihrem Wort aus der Kreistagssitzung im März 2016 stehen sollte.

 

Kreistagsabgeordneter Rolf Kluthausen merkte an, dass der Kreistag hierbei die Verantwortung für eine Menge Geld trage. Deshalb schlage die FDP-Kreistagsfraktion vor dies in die anstehenden Haushaltsberatungen zu verschieben und 2018 über die Möglichkeiten zu entscheiden.

 

Kreistagsabgeordneter Carsten Thiel betonte, dass der Bedarf gegeben sei und im Haushalt 2018 dementsprechend berücksichtigt werde. Finanziell entstehe dadurch kein Unterschied.

 

Kreistagsabgeordneter Dieter Welsink machte deutlich, dass die CDU-Kreistagsfraktion zu ihrem Wort stehe und dass das von der CDU vorgeschlagene Verfahren der richtige Weg sei. Wie Kreistagsabgeordneter Carsten Thiel sagte, stehe mit den Krankenhäusern eine große Herausforderung an. Der Kreistag solle abwarten wie die Mittel dafür dargestellt würden und anschließend entsprechend bewerten.

 

Kreistagsabgeordneter Erhard Demmer wies darauf hin, dass der Kreistag sich mit großer Mehrheit in der Haushaltdebatte 2016 der Rede des Kreistagsabgeordneten Dieter Welsink angeschlossen habe. Er zitierte den CDU-Fraktionsvorsitzenden aus dem Protokoll der Sitzung vom 14.03.2016:

„Für den Fall, dass sich im Haushaltsvollzug finanzielle Verbesserungen beim Rhein-Kreis Neuss ergeben, werden diese eins zu eins an die Städte und Gemeinden weitergegeben. Für den Fall, dass sich finanzielle Verschlechterungen ergeben, wird der Rhein-Kreis Neuss versuchen diese allein zu tragen.“

Dies stelle eine doppelte Bindung dar. Die CDU-Kreistagsfraktion fühle sich offenbar nicht mehr an diese Aussage gebunden. Ansonsten könne heute ein Signal an die Kommunen gegeben werden, dass zu dem Wort des Kreistages gestanden werde.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke führte aus, dass in der Haushaltsdebatte 2016 besprochen worden sei, dass die Kreisumlage im zweiten Jahr bei Verschlechterungen im Haushaltsvollzug nicht erhöht werde und Gesamtverbesserungen weitergegeben würden, nicht aber nur einzelne Haushaltspositionen betrachtet werden dürften. Das Jahresergebnis 2017 sollte dabei berücksichtigt werden.

 

Kreistagsabgeordneter Dr. Gert Ammermann berichtete, dass im Vollzug dieser Zusage der Rhein-Kreis Neuss im Frühjahr 2017 die unerwartet vom Landschaftsverband ausgekehrten Sondermittel sowie die Mittel aus einer Nachkalkulation für 2017 vollständig an die Kommunen weitergegeben würden. Damit stehe die CDU-Kreistagsfraktion zu ihrem Wort.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke merkte an, dass in 2017 insgesamt 28,4 Mio. € gegenüber dem Ansatz nicht erhoben worden seien.

 

Kreistagsabgeordneter Erhard Demmer führte aus, dass es im Kern nur um die Senkung der Landschaftsumlage gehe. Dies könne nicht gegen etwas anderes aufgerechnet werden. Es gehe im Haushaltsvollzug um Verbesserungen der Umlagegrundlagen. Diese seien an die Kommunen weiterzugeben.