Beschluss:

Der Kreisausschuss nimmt den Bericht zur Braunkohlenplanung und Energiewirtschaft für den Berichtszeitraum Dezember 2017/Januar 2018 zur Kenntnis.


Protokoll:

Kreistagsabgeordneter Erhard Demmer merkte an, dass am 19.01.2018 in Tönisvorst der Vorzugskorridor vorgestellt werde und erkundigte sich, ob es bei dieser Vorstellung tatsächlich nur um die Vorstellung des Korridors gehe und keine Wünsche mehr hinsichtlich der Ultranet-Leitung geäußert werden könnten. Er fügte hinzu, dass man sich einig war, dass auch in der Hybridfreileitung Erdkabel dort vorkommen sollten, wo es möglich sei.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke antwortete, dass die vorgestellte Trasse Ultranet nicht betreffe. Die Leitung gehe von Emden bis Osterath. Bei den anderen Trassen könnten durchaus noch Wünsche geäußert werden. Dem Protokoll sind die aktuellen Folien der Vorstellung des Vorzugskorridors Gleichstromverbindung A-Nord beigefügt (Anlage 1).

 

Kreistagsabgeordneter Carsten Thiel fügte hinzu, dass eine Erdverkabelung in dicht besiedelten Gebieten, wie beispielsweise Reuschenberg und Kaarst, sinnvoller sei als oberirdische Verkabelungen. Er betonte, dass die Kreistagsfraktion UWG/Die Aktive eine komplette Erdverkabelung in dicht besiedelten Wohngebieten fordere.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke stellte klar, dass von der Verwaltung schon mehrfach darauf hingewiesen wurde, die Erdverkabelung in Wohngebieten vorrangig zu prüfen.

 

Kreistagsabgeordneter Erhard Demmer erklärte, dass in einer neuen Umfrage von Westpol, hinsichtlich des neuen Abbaukonzepts des Tagebaus Garzweiler II, darauf aufmerksam gemacht wurde, dass sich 2/3 der Wahlberechtigen in NRW für eine vorgezogene Beendigung des Braunkohletagesbaus vor dem Jahr 2045 aussprechen würden.

 

Kreistagsabgeordneter Rainer Thiel wies darauf hin, dass es auch andere Umfragen gebe.

 

Zum Thema „Innovationsregion Rheinisches Revier“ erkundigte sich Herr Kreistagsabgeordneter Erhard Demmer, welche Projekte ausgewählt wurden.

Die ausgewählten Projekte sind der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt.