Beschluss:

Der Schulausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen, dass die Martinusschule (Förderschule des Rhein-Kreises Neuss mit den Förderschwerpunkten Lernen sowie Emotionale und soziale Entwicklung) bis auf Weiteres am Standort Kaarst fortgeführt wird.


Protokoll:

Herr Lonnes erklärte, dass die Verwaltung Zweifel an der Notwendigkeit des von der Bezirksregierung geforderten Fortführungsbeschlusses habe und im Übrigen der Auffassung sei, dass die Mindestgrößenverordnung in ihrer derzeitigen Fassung wegen Verstoßes gegen den Gesetzesvorbehalt nichtig sei. Gleichwohl schlage die Verwaltung vor, den Fortführungsbeschluss zu fassen, um eine Auseinandersetzung mit dem Land zu vermeiden.

 

Herr Demmer regte an, im Hinblick auf spätere Optionen den Beschluss ohne die Ortsbestimmung „am Standort Kaarst“ zu fassen. Herr Lonnes entgegnete, dass es zunächst nur um die Fortführung der Martinusschule gehe. Dieser Auffassung stimmte Herr Ramakers mit Verweis auf die Formulierung „bis auf Weiteres“ zu.

 

Der Schulausschuss fasste einstimmig den folgenden