Beschluss:

Der Rhein-Kreis Neuss gewährt den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege – entsprechend dem Antrag der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände – für das Jahr 2009

  • für die Familienpflege einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 66.669,86 €,
  • zur Durchführung der Beratung im Rahmen der Altenhilfe gemäß § 71 SGB XII einen Zuschuss von insgesamt 358.863,11 €,
  • zur Durchführung des „Mobilen Sozialen Dienstes“ einen Zuschuss von insgesamt 120.258,33  €.

Mittel stehen beim Produkt 050 331 010 zur Verfügung.


Protokoll:

Es lagen keine Wortmeldungen vor.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig