Sitzung: 28.05.2009 Ausschuss für Soziales und Wohnen
Vorlage: 50/928/2009
Beschluss:
Der Rhein-Kreis Neuss gewährt den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege – entsprechend dem Antrag der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände – für das Jahr 2009
- für die Familienpflege einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 66.669,86 €,
- zur Durchführung der Beratung im Rahmen der Altenhilfe gemäß § 71 SGB XII einen Zuschuss von insgesamt 358.863,11 €,
- zur Durchführung des „Mobilen Sozialen Dienstes“ einen Zuschuss von insgesamt 120.258,33 €.
Mittel stehen beim Produkt 050 331 010 zur Verfügung.
Protokoll:
Es lagen keine Wortmeldungen vor.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig