Beschluss:

Der Ausschuss für Rettungswesen, Feuer- und Katastrophenschutz beschloss einstimmig, den Antrag der anerkannten Hilfsorganisationen auf Gewährung einer Zweckzuweisung für die Mitwirkung im Katastrophenschutz zur weiteren Beratung an die Fraktionen im Zuge der Haushaltsberatungen 2018 zu verweisen.

 

 


Protokoll:

Herr Graul erläuterte unter Hinweis auf die Tischvorlage die Einbindung der DLRG. Er wies darauf hin, dass die Hilfsorganisationen nach der geltenden Rechtslage gehalten seien, sich an den Kosten für die Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit der Einsatzeinheiten bzw. des Wasserrettungszuges zu beteiligen. Er schlug vor, die konkrete Ausgestaltung der Förderung im Rahmen der Haushaltsberatungen festzuzurren.

 

Herr Holler wertete den von den Hilfsorganisationen angemeldeten Bedarf als plausibel. Vergleiche mit anderen Kreisen seien jedoch sinnvoll.

 

Herr Ramakers ergänzte, dass eine differenzierte Aufschlüsselung nach kurz-, mittel- und langfristigen Bedarfen zielführend sei.