Protokoll:

Nach Erläuterung durch Kreiskämmerer Graul fasst der Ausschuss den Beschluss:

Die dem Kreistag nach § 22 Abs.4 GemHVO NRW vorzulegende Übersicht über die gemäß § 22 Abs.1-3 GemHVO NRW übertragenen Ermächtigungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan 2018 wird zur Kenntnis genommen. Eine entsprechende Beschlussfassung durch den Kreistag wird empfohlen.

Anmerkung zu S.3 der Übersicht:
Die Ermächtigungsübertragungen im Bereich der IUK wurden gebildet, da die vorgesehenen Maßnahmen in 2017 nicht zum Abschluss gebracht werden konnten.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.