Sitzung: 07.03.2018 Finanzausschuss
Vorlage: 20/2501/XVI/2018
Beschluss:
Der Finanzausschuss
empfiehlt dem Kreistag, den im Beteiligungsverfahren vorgetragenen Einwendungen
zu Ziffern 1 und 3 nicht zu folgen und diese zurückzuweisen.
Protokoll:
Kreiskämerer Graul
merkte an, dass die Erläuterungen der Tischvorlage zu TOP 4 sich auf den
Haushalt 2018 und den zu beratenden Entwurf beziehen und nicht auf das
Haushaltsjahr 2017 eingehen.
Er wies daraufhin, dass
unter Berücksichtigung des 1. Veränderungsnachweises zum Haushalt 2018 vom
07.02.2017 hinsichtlich der Höhe des Umlagesatzes lediglich noch ein
Unterschied von 0,14 v.H. zu den Forderungen der kreisangehörigen Städte und
Gemeinden bestünde.
Im Hinblick auf die
Steuerkraft der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Relation zum
Finanzbedarf des Kreises sei dies durchaus als Erfolg zu werten, da durch die
steigenden Umlagegrundlagen den kreisangehörigen Kommunen 2/3 der zur Verfügung
stehenden Finanzmittel für die eigenen Haushalte verblieben und lediglich 1/3
über die absolut steigende allgemeine Kreisumlage abgeschöpft würden.
Auch ohne
Berücksichtigung der erheblichen Steuernachzahlung an die Stadt Neuss
verbleiben immer noch über 60 Prozent der Erträge bei den Städten und Gemeinden
und unter 40 Prozent beim Kreis. Von daher könne der Haushaltsentwurf 2018 im
Hinblick auf den Finanzbedarf der Städte und Gemeinden als ausgewogen
bezeichnet werden.
Unter Bezugnahme auf
die ergänzende Stellungnahme der Städte und Gemeinden vom 27.02.2018 wies
Landrat Petrauschke darauf hin, dass die prozentuale Steigerung der Personalkosten
beim Kreis nicht höher sei als die von den kreisangehörigen Kommunen für ihr
eigenes Personal veranschlagten Steigerungsraten.
Hinsichtlich der Kosten
der Unterkunft und Heizung (KdU) sagte Landrat Petrauschke zu, dass spätestens
zur abschließenden Beratung im Kreistag am 21.03.2018 auf Grundlage der
neuesten Werte eine Nachkalkulation erfolgt. Sollte ein geringerer Ansatz als
veranschlagt möglich sein, führte dies zu einer Reduzierung.
KTA Stephan-Gellrich
wies auf den Antrag vom 13.12.2017 ihrer Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum
Thema „Kreishaushalt 2017/2018“ hin, der vom Kreistag an den Finanzausschuss
verwiesen wurde und deshalb heute ebenfalls beraten und zur Abstimmung gebracht
werden soll. Die durch die Senkung der Landschaftsumlage um 0,75 v.H.
(entspricht 4,9 Mio.
€) eingetretene Verbesserung für das Jahr 2017 solle an die kreisangehörigen
Städte und Gemeinden ausgekehrt werden.
KTA Rainer Thiel
schloss sich in inhaltlich den Punkten 1 und 3 der gemeinsamen Stellungnahme
der Städte und Gemeinden vom 05.01.2018 an.
KTA Dr. Ammermann erläuterte
in welchem Zusammenhang das im Rahmen der Haushaltsrede 2016 zum Entwurf des
Doppelhaushaltes 2017/2018 gegebene Versprechen „Verbesserungen aus der
Landschaftsumlage an die Städte und Gemeinden weiterzugeben“ erfolgte. Die
damalige Zusage betraf die Auflösung der Rückstellung für die Verwendung von
Integrationshilfen. Dieses Versprechen wurde eingelöst und die Sonderauskehrung
des LVR i.H.v. 11,8 Mio. € im Juli 2017 an die Städte und Gemeinden ausgezahlt.
Aufgrund des von den Städten und Gemeinden vorgebrachten Vorbehaltes, dass
durch den Doppelhaushalt 2016/2017 eine größere Planungsunsicherheit für das
Haushaltsjahr 2017 bestehe, die zu Lasten der kreisangehörigen Kommunen gehen
könnte, erfolgte die weitere Zusage, dass Entlastungen entsprechend
weitergegeben würden. Diese Zusage wurde durch die „Nichterhebung“ der
Kreisumlage i.H.v. rd. 5 Mio. € nach erfolgter Fortschreibung der
Haushaltsansätze 2017 eingelöst.
Der Nachtragshaushalt
2017 des LVR, der erst im Dezember 2017 beschlossen wurde, führte rechnerisch zu einer Haushaltsverbesserung i.H.v.
4,9 Mio. €, da gemäß Beschluss in dieser Höhe die Landschaftsumlage nicht
erhoben werden soll. Es sei jedoch legitim betonte KTA Dr. Ammermann, über diesen
unerwarteten Haushaltsüberschuss im Jahresabschluss eine Rückstellung zu bilden
und diesen für die aktuelle Situation, nämlich die geplante Fusion der
Krankenhäuser, zu berücksichtigen.
Die CDU-Fraktion
beantrage deshalb, den erwarteten Haushaltsüberschuss i.H.v. 4,9 Mio. € nicht
an die Städte und Gemeinden auszuschütten.
Landrat Petrauschke ergänzte,
dass 2017 alle Maßnahmen bezüglich der Bildung der Rhein-Kreis Neuss Kliniken
gGmbH so gestaltet wurden, dass die Kreisumlage nicht in Anspruch genommen
wurde. Wären konsumtive Mittel hierfür beansprucht worden, hätte für 2017 ein
Verlust ausgewiesen werden müssen und es bestünde jetzt kein Diskussionsbedarf
hinsichtlich der 4,9 Mio. €. Der Kreis hätte auch hier alles so gestaltet, dass
die Kreisumlage möglichst wenig belastet wird.
KTA Carsten Thiel
stimmte Herrn Landrat Petrauschke zu, denn eine Auszahlung der 4,9 Mio. € hätte zur
Folge, dass die Kreisumlage in Zukunft deutlich belastet würde.
KTA Rainer Thiel wies
erneut auf die Zusage hin, dass Verbesserungen an die kreisangehörigen Kommunen
weitergegeben werden sollten und zwar ohne Ausnahme. Die Begründung für eine zu
bildende Rückstellung für die geplante Fusion der Krankenhäuser sei zwar
nachvollziehbar, „Kehrtwenden“ bei getroffenen Zusagen jedoch immer schwierig.
Es verbliebe bei seiner Zustimmung zu den Punkten 1 und 3 der gemeinsamen
Stellungnahme der Städte und Gemeinden.
Abstimmungsergebnis:
14 JA-Stimmen (11 CDU,
2 FDP und 1 UWG) und 10 NEIN-Stimmen (6 SPD, 3 Bündnis 90/ Die Grünen und 1 Linke)