Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Kreistag, den im Beteiligungsverfahren vorgetragenen Einwendungen zu Ziffern 1 und 3 nicht zu folgen und diese zurückzuweisen.

 


Protokoll:

Kreiskämerer Graul merkte an, dass die Erläuterungen der Tischvorlage zu TOP 4 sich auf den Haushalt 2018 und den zu beratenden Entwurf beziehen und nicht auf das Haushaltsjahr 2017 eingehen.

Er wies daraufhin, dass unter Berücksichtigung des 1. Veränderungsnachweises zum Haushalt 2018 vom 07.02.2017 hinsichtlich der Höhe des Umlagesatzes lediglich noch ein Unterschied von 0,14 v.H. zu den Forderungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden bestünde.

Im Hinblick auf die Steuerkraft der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Relation zum Finanzbedarf des Kreises sei dies durchaus als Erfolg zu werten, da durch die steigenden Umlagegrundlagen den kreisangehörigen Kommunen 2/3 der zur Verfügung stehenden Finanzmittel für die eigenen Haushalte verblieben und lediglich 1/3 über die absolut steigende allgemeine Kreisumlage abgeschöpft würden.

Auch ohne Berücksichtigung der erheblichen Steuernachzahlung an die Stadt Neuss verbleiben immer noch über 60 Prozent der Erträge bei den Städten und Gemeinden und unter 40 Prozent beim Kreis. Von daher könne der Haushaltsentwurf 2018 im Hinblick auf den Finanzbedarf der Städte und Gemeinden als ausgewogen bezeichnet werden.

Unter Bezugnahme auf die ergänzende Stellungnahme der Städte und Gemeinden vom 27.02.2018 wies Landrat Petrauschke darauf hin, dass die prozentuale Steigerung der Personalkosten beim Kreis nicht höher sei als die von den kreisangehörigen Kommunen für ihr eigenes Personal veranschlagten Steigerungsraten.

Hinsichtlich der Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) sagte Landrat Petrauschke zu, dass spätestens zur abschließenden Beratung im Kreistag am 21.03.2018 auf Grundlage der neuesten Werte eine Nachkalkulation erfolgt. Sollte ein geringerer Ansatz als veranschlagt möglich sein, führte dies zu einer Reduzierung.

KTA Stephan-Gellrich wies auf den Antrag vom 13.12.2017 ihrer Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema „Kreishaushalt 2017/2018“ hin, der vom Kreistag an den Finanzausschuss verwiesen wurde und deshalb heute ebenfalls beraten und zur Abstimmung gebracht werden soll. Die durch die Senkung der Landschaftsumlage um 0,75 v.H. (entspricht                     4,9 Mio. €) eingetretene Verbesserung für das Jahr 2017 solle an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden ausgekehrt werden.

KTA Rainer Thiel schloss sich in inhaltlich den Punkten 1 und 3 der gemeinsamen Stellungnahme der Städte und Gemeinden vom 05.01.2018 an.

KTA Dr. Ammermann erläuterte in welchem Zusammenhang das im Rahmen der Haushaltsrede 2016 zum Entwurf des Doppelhaushaltes 2017/2018 gegebene Versprechen „Verbesserungen aus der Landschaftsumlage an die Städte und Gemeinden weiterzugeben“ erfolgte. Die damalige Zusage betraf die Auflösung der Rückstellung für die Verwendung von Integrationshilfen. Dieses Versprechen wurde eingelöst und die Sonderauskehrung des LVR i.H.v. 11,8 Mio. € im Juli 2017 an die Städte und Gemeinden ausgezahlt. Aufgrund des von den Städten und Gemeinden vorgebrachten Vorbehaltes, dass durch den Doppelhaushalt 2016/2017 eine größere Planungsunsicherheit für das Haushaltsjahr 2017 bestehe, die zu Lasten der kreisangehörigen Kommunen gehen könnte, erfolgte die weitere Zusage, dass Entlastungen entsprechend weitergegeben würden. Diese Zusage wurde durch die „Nichterhebung“ der Kreisumlage i.H.v. rd. 5 Mio. € nach erfolgter Fortschreibung der Haushaltsansätze 2017 eingelöst.

Der Nachtragshaushalt 2017 des LVR, der erst im Dezember 2017 beschlossen wurde, führte  rechnerisch zu einer Haushaltsverbesserung i.H.v. 4,9 Mio. €, da gemäß Beschluss in dieser Höhe die Landschaftsumlage nicht erhoben werden soll. Es sei jedoch legitim betonte KTA Dr. Ammermann, über diesen unerwarteten Haushaltsüberschuss im Jahresabschluss eine Rückstellung zu bilden und diesen für die aktuelle Situation, nämlich die geplante Fusion der Krankenhäuser, zu berücksichtigen.

Die CDU-Fraktion beantrage deshalb, den erwarteten Haushaltsüberschuss i.H.v. 4,9 Mio. € nicht an die Städte und Gemeinden auszuschütten.

Landrat Petrauschke ergänzte, dass 2017 alle Maßnahmen bezüglich der Bildung der Rhein-Kreis Neuss Kliniken gGmbH so gestaltet wurden, dass die Kreisumlage nicht in Anspruch genommen wurde. Wären konsumtive Mittel hierfür beansprucht worden, hätte für 2017 ein Verlust ausgewiesen werden müssen und es bestünde jetzt kein Diskussionsbedarf hinsichtlich der 4,9 Mio. €. Der Kreis hätte auch hier alles so gestaltet, dass die Kreisumlage möglichst wenig belastet wird.

KTA Carsten Thiel stimmte Herrn Landrat Petrauschke zu, denn eine Auszahlung der                     4,9 Mio. € hätte zur Folge, dass die Kreisumlage in Zukunft deutlich belastet würde.

KTA Rainer Thiel wies erneut auf die Zusage hin, dass Verbesserungen an die kreisangehörigen Kommunen weitergegeben werden sollten und zwar ohne Ausnahme. Die Begründung für eine zu bildende Rückstellung für die geplante Fusion der Krankenhäuser sei zwar nachvollziehbar, „Kehrtwenden“ bei getroffenen Zusagen jedoch immer schwierig. Es verbliebe bei seiner Zustimmung zu den Punkten 1 und 3 der gemeinsamen Stellungnahme der Städte und Gemeinden.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

14 JA-Stimmen (11 CDU, 2 FDP und 1 UWG) und 10 NEIN-Stimmen (6 SPD, 3 Bündnis 90/       Die Grünen und 1 Linke)