Beschluss:

Der Kulturausschuss empfiehlt dem Kreistag einstimmig, nachfolgende Änderung der Nutzungs- und Entgeltordnung für das Kulturzentrum des Rhein-Kreises Neuss in Dormagen-Zons mit Wirkung zum 01.10.2018 zu beschließen.

 

§ 4 Abs. 1 erhält danach folgende Fassung:

 

§ 4

 

Entgelt für die Fremdnutzung der Räumlichkeiten

 

1.       Für die Fremdnutzung von Räumen des Kulturzentrums Zons werden je Veranstaltung und Tag (inklusive Vorbereitungs- und Nachbereitungszeit) folgende privatrechtliche Entgelte erhoben:

 

·         Nordhalle (Erdgeschoss und Gewölbekeller)               800,00 Euro

 

·         Befestigtes Außengelände hinter dem Museum           500,00 Euro

(1. Hof)

 

·         Befestigtes Außengelände hinter der Nordhalle           500,00 Euro

(2. Hof)

 

·         Gesamtes Außengelände                                        800,00 Euro

 

·         Kaminzimmer je ½ Tag                                         200,00 Euro

 

·         Trauungen durch die Stadt Dormagen                      

pro Trauung im Kaminzimmer                                   90,00 Euro

pro Trauung in der Nordhalle                                  200,00 Euro


Protokoll:

Herr Lonnes teilte mit, dass die Verwaltung beabsichtige, die Preise für die Nutzung des Kaminzimmers in Zons für Trauungen an die Preisentwicklung anzupassen. Darüber hinaus solle zukünftig die Nordhalle für größere standesamtliche Trauungen angeboten werden.

 

Herr Kehrberg fragte an, ob der Betrag in Höhe von 200,- € für die Nutzung der Nordhalle kostendeckend sei.

 

Herr Lonnes trug vor, dass die Gebühr kostendeckend sei. Die Kosten fielen pro standesamtliche Trauung an, an einem Trautermin können mehrere Trauungen durchgeführt werden.