Sitzung: 12.03.2018 Kulturausschuss
Vorlage: 40/2511/XVI/2018
Beschluss:
Der Kulturausschuss empfiehlt dem Kreistag einstimmig, nachfolgende Änderung der Nutzungs- und Entgeltordnung für das Kulturzentrum des Rhein-Kreises Neuss in Dormagen-Zons mit Wirkung zum 01.10.2018 zu beschließen.
§ 4 Abs. 1 erhält danach folgende Fassung:
§ 4
Entgelt für die Fremdnutzung der Räumlichkeiten
1. Für die Fremdnutzung von Räumen des Kulturzentrums Zons werden je Veranstaltung und Tag (inklusive Vorbereitungs- und Nachbereitungszeit) folgende privatrechtliche Entgelte erhoben:
· Nordhalle (Erdgeschoss und Gewölbekeller) 800,00 Euro
· Befestigtes Außengelände hinter dem Museum 500,00 Euro
(1. Hof)
· Befestigtes Außengelände hinter der Nordhalle 500,00 Euro
(2. Hof)
· Gesamtes Außengelände 800,00 Euro
· Kaminzimmer je ½ Tag 200,00 Euro
· Trauungen durch die Stadt Dormagen
pro Trauung im Kaminzimmer 90,00 Euro
pro Trauung in der Nordhalle 200,00 Euro
Protokoll:
Herr Lonnes teilte mit, dass die Verwaltung beabsichtige, die Preise für die Nutzung des Kaminzimmers in Zons für Trauungen an die Preisentwicklung anzupassen. Darüber hinaus solle zukünftig die Nordhalle für größere standesamtliche Trauungen angeboten werden.
Herr Kehrberg fragte an, ob der Betrag in Höhe von 200,- € für die Nutzung der Nordhalle kostendeckend sei.
Herr Lonnes trug vor, dass die Gebühr kostendeckend sei. Die Kosten fielen pro standesamtliche Trauung an, an einem Trautermin können mehrere Trauungen durchgeführt werden.