Beschluss:

Der Kreistag beschließt, dem ehrenamtlichen stellvertretenden Kreisbrandmeister ab dem 01.04.2018 eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 320,00 Euro und eine monatliche Reisekostenpauschale in Höhe von 55,- Euro zu gewähren.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig