Sitzung: 21.03.2018 Kreistag
Vorlage: 53/2554/XVI/2018
Beschluss:
Der Kreistag beschließt, dem ehrenamtlichen stellvertretenden Kreisbrandmeister ab dem 01.04.2018 eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 320,00 Euro und eine monatliche Reisekostenpauschale in Höhe von 55,- Euro zu gewähren.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig