Beschluss:

Die Tagesordnung wird um den Tagesordnungspunkt 5.2 „Vortrag zur Problematik von Vogelschlag an Glasflächen“ erweitert.


Protokoll:

Herr Schmitz erläuterte, dass man mit dem Vorsitzenden die Erweiterung der Tagesordnung um diesen Punkt besprochen habe.

 

Auf Frage des Vorsitzenden ergab sich hiergegen kein Widerspruch.

 

Frau Dr. Judith Förster, Landesgeschäftsstelle des BUND, trug hierzu auf der Grundlage einer Präsentation vor. Die Präsentation ist auch im Kreistagsinformationssystem zu dieser Sitzung hinterlegt.

 

Der Landesverband NRW des BUND hat zu diesem Thema auch eine Broschüre veröffentlicht, die von der Internetseite des BUND NRW heruntergeladen werden kann.

 

https://www.bund-nrw.de/publikationen/detail/publication/broschuere-vogelschlag-an-glas-das-problem-und-was-sie-dagegen-tun-koennen/publication-topic/vogelschlag/

 

Frau Dr. Förster dankte für die Einladung zur heutigen Sitzung. Seit 3 Jahren bearbeite sie das Projekt „Vermeidung von Vogelschlag an transparenten und spiegelnden Bauelementen“, welches von der Stiftung „Umwelt und Entwicklung NRW“ gefördert werde.

Es sei Vielen nicht bewusst, aber Vogelschlag an Glas sei eines der größten Vogelschutzprobleme. Jährlich stürben in Deutschland mindestens 18 Millionen Vögel an Glasflächen. Die Zahl ergebe sich aus Untersuchungen in den USA aus 1989, wonach jährlich 1 bis 10 Vögel je Wohnhaus zu Tode kämen. Bei der kleinsten Zahl ergäben sich in Deutschland eben rund 10 Millionen tote Vögel. Öffentliche Gebäude usw. seien hierbei noch gar nicht berücksichtigt.

Ein Abdruck einer Kollision befinde sich im übrigen auch an einem der Fenster dieses Sitzungsraumes.

Oft finde man die Tiere nicht unter den Scheiben, da sie verletzt wieder weggeflogen seien und erst später sterben würden.

Zwei Eigenschaften von Glas riefen diesen Effekt hervor: Einmal seine Transparenz und weiter die Spiegelung. Extreme Gefahrenstellen seien Eckverglasungen, Balkonbrüstungen, transparente Lärmschutzwände und Tunnel.

Nicht sinnvoll sei das Anbringen von Vogelsilhouetten, da Vögel nur auf sich bewegende Silhouetten reagierten. Solche Aufkleber funktionierten nur bei einem Abstand untereinander von höchstens 10 cm.

Dass Vögel UV-Licht sehen könnten, liege an einem vierten Farbrezeptor im Auge, betreffe aber nur einen Teil der Vögel. Viele Vogelarten könnten kein UV-Licht sehen. UV-Markierungen auf Scheiben seien daher vom Sinn her zweifelhaft und könnten sogar dazu führen, dass die Vögel sich davon angezogen fühlten. Nicht in der Lage, UV-Licht zu sehen, seien zum Beispiel Rabenvögel, falkenartige Vögel, Mauersegler, Stockenten und Felsentauben. UV-Licht sehen könnten Sperlingsvogelarten und Papageien. Bei den meisten Vogelarten wisse man es aber nicht. UV-Markierungen, ob nun in das Glas eingearbeitet oder aufgebracht, seien daher nicht empfehlenswert.

Was könne man den tun? Zunächst müsse beim Bau überlegt werden, wieviel Glas denn überhaupt erforderlich sei und in welcher Anordnung. Auch müsse man sich fragen, warum man Glasscheiben wolle. Es gebe Milchglas, Ornamentglas oder Glasbausteine, die vogelfreundlich seien. Wenn man selbst nicht hindurch sehen könne oder keine Spiegelung wahrnehme, dann treffe dies auch für Vögel zu. Bei Balkonbrüstungen sei zumeist eigentlich gar keine Durchsichtigkeit erwünscht.

Ein Schutz könne auch durch lamellenartige Fassadenverkleidungen erreicht werden. Aber auch dies müsse konsequent gehandhabt werden, da auch kleine Flächen problematisch sein könnten.

Frau Dr. Förster erläuterte weiter anhand von Beispielen für Fassadenbegrünung, Jalousien und Mustern in Scheiben Möglichkeiten für die vogelfreundliche Gestaltung sowie die Testverfahren für die Vogelfreundlichkeit. Bei der Anordnung von Mustern habe sich unter Berücksichtigung auch kleiner Heckenbewohner herausgestellt, dass freie Flächen von etwa Handgröße auf der sicheren Seite lägen. Die Spiegelung solle unter 15 % liegen, damit die Muster nicht überdeckt würden.

Sicherstes Muster seien gut sichtbare, etwa 5 mm breite Streifen im Abstand von nicht mehr als 10 cm.

Für kreative Designer bestünden in diesem Bereich viele Möglichkeiten zur Gestaltung.

Eine Umsetzung dieser Schutzmaßnahmen müsse zunächst durch die Architekten erfolgen. Deren Aufklärung sei ein Teil dieses Projektes. Zudem müssten natürlich die Bauherren informiert sein.

Besonders wichtig sei aber, dass die Maßnahmen Gegenstand von Baugenehmigungen würden. Hier seien die gesetzlichen Bestimmungen anzuwenden. Unter das Tötungs- und Verletzungsverbot des § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes fielen in Deutschland auch alle wild lebenden Vogelarten. Es sei unerheblich, ob die Tötung absichtlich erfolge, oder nicht. Es reiche aus, diese in Kauf zu nehmen. Das Thema sei seit Jahren bekannt, es gebe viele Informationen des LANUV an die Behörden. Jede Behörde, die so etwas genehmige, nehme es billigend in Kauf; dies sei ein Gesetzesverstoß. Nach § 6 des Baugesetzbuches seien in der Bauleitplanung die Auswirkungen auf Tiere zu berücksichtigen. Es müsse also abgefragt werden, ob Glasscheiben mit Vogelschlaggefahr zu erwarten seien. Soweit dies erkannt werde, müsse das vogelfreundliche Bauen geregelt werden, spätestens in der Baugenehmigung. Dies müsse die Naturschutzbehörde fordern. Das persönliche Empfinden eines Architekten oder Bauherrn dürfe bei der Zumutbarkeitsprüfung nach § 45 BNatSchG nicht einer naturschutzrechtlichen Vorschrift entgegenstehen. Es sei durchaus möglich, vogelfreundlich zu bauen, man müsse es nur durchsetzen. Hierbei spiele der persönliche Wille von Architekten oder Bauherren keine Rolle.

Unabhängig von der Projektzulassung bei Dritten sei es am einfachsten, bei sich selbst zu beginnen, nämlich bei öffentlichen Gebäuden oder zum Beispiel den höchst problematischen gläsernen Wartehäuschen.

Frau Dr. Förster verwies auf die Broschüre der schweizerischen Vogelschutzwarte, die es bereits seit 2008 gebe und die 2012 an alle Naturschutzbehörden gegangen sei. Jeder sei informiert. Der BUND habe auch eine eigene Broschüre mit allen Informationen, in der auch ihre Kontaktdaten zu finden seien. Man könne sie gerne fragen; im Rahmen des Projektes sei die Beratung kostenlos. Alle Infos seien auch auf der Homepage zu finden.

Sie könne nur hoffen, dass in Zukunft ein wenig vogelfreundlicher gebaut werde; bislang sei dies eher ein Drama.

 

Vorsitzender Lechner dankte Frau Dr. Förster für den sehr informativen und umfangreichen Vortrag. Vieles davon habe man schon in die Tat umzusetzen versucht. Über die vielen zu beachtenden Details sei er sich aber auch nicht im Klaren gewesen.

 

Auf Nachfrage von Beiratsmitglied Grimbach erklärte Frau Dr. Förster, dass aufgrund ihres Verhaltens besonders Spechte, Schnepfen und Goldhähnchen gefährdet seien. Prinzipiell könne es aber alle Vogelarten betreffen, auch Greifvögel.

 

Umweltdezernent Mankowsky fand die Thematik hoch interessant und auch berührend, da man offenbar mit kleinem Einsatz viel erreichen könne. Für ihn stelle sich die frage, wie man dies Denjenigen nahe bringen könne, die die Möglichkeit zur Änderung hätten. In der Bevölkerung könne man das Bewusstsein sicher durch allgemeine Kampagnen schärfen. Er habe aber den Eindruck, dass das Bewusstsein schon vorhanden sei, denn sonst gäbe es nicht die, vielleicht fehlerhaften, Versuche, zum Beispiel mit Vogelsilhouetten die Situation zu entschärfen.

Er fragte nach Erfahrungen im Bereich der Fortbildung von Architekten, mit Kommunen, die dies bereits umsetzten und eventuellen Initiativen gegenüber den Landesbehörden, um in Fortbildungsveranstaltungen mit den nachgeordneten Behörden das Thema zu verdeutlichen.

 

Frau Dr. Förster antwortete, dass man alle Naturschutz- und Baubehörden in NRW angeschrieben und Angebote gemacht habe. Dies werde nicht abgerufen. Die Neusser Baubehörde sei die einzige, in der man in drei Jahren überhaupt gesprochen habe. Es gebe Vorzeigestädte in Deutschland. Hier sei Mainz ganz besonders hervorzuheben. Hier werde seit 2012 konsequent umgesetzt. Die Naturschutzbehörde habe die Baubehörde geschult und stehe für fachliche Beurteilungen zur Verfügung. Die Stadt Köln versuche es regelmäßig; hier stelle sich jedoch die Baubehörde quer. In Duisburg sei das Glasdach des Bahnhofs vogelfreundlich gestaltet worden. Man müsse aber feststellen, dass es ohne Zwang in Deutschland nicht gehe. Man suche für eine Tagung im Juni einen Architekten, der dies aus eigenem Antrieb berücksichtige und darüber referieren könne; man finde jedoch keinen. Eine Mitarbeiterfortbildung könne gerne angefragt werden und werde individuell aufgebaut.

 

Beiratsmitglied Arndt wies darauf hin, dass Bauaufsichtsbehörden befürchteten, bei entsprechenden Nebenbestimmungen gerichtlich belangt zu werden. Man habe geraten, Bauwilligen Informationsmaterial zur Sache und zur Rechtslage an die Hand zu geben. Dies sei zugesagt worden.

 

Frau Dr. Förster erklärte, dass noch niemand in Deutschland diesbezüglich geklagt habe. Die Stadt Mainz habe sich diesbezüglich bereits mit starken Bauherren auseinandergesetzt. Die Behörden, die es umsetzten, wüssten, dass sie das Recht auf ihrer Seite hätten.

 

Beiratsmitglied Grimbach betonte, dass man aus seiner Sicht weiter komme, wenn man die Gestaltung als Design verkaufe. So könne man das Bewusstsein schaffen. Sei dies einmal gegeben, sei es leichter, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen. Die Firma INEOS zum Beispiel errichte derzeit ein neues Verwaltungsgebäude und habe die großen Scheiben dieses Gebäudes mit Punkten durchsetzt. Er könne sich gut vorstellen, dass dies aus Gründen der Verhinderung von Vogelschlag erfolgt sei.

 

Frau Dr. Förster verneinte diesen Ansatz. Für Glasspezialisten seien Transparenz und Spiegelung unabdingbar. Ein zweijähriger Motivationsversuch in diesem Sinne sei gescheitert.

 

Beiratsmitglied Lechner befürwortete die Sichtweise als Design. Hier könne eine interessante Gestaltung mit dem Nutzen verbunden werden. Es spreche ihres Erachtens nichts dagegen, zum Beispiel mit diesem Sitzungsraum zu beginnen. Es müsse mehr gute Beispiele geben, mit deren Hilfe man dies demonstrieren könne.

Auf ihre Nachfrage hinsichtlich des Herantragens an die Designer-Hochschulen antwortete Frau Dr. Förster, dass sie dies bereits versucht habe; es sei jedoch dort wohl ebenfalls nicht gewollt.

 

Herr Behrens verwies auf den Schlossbad-Neubau in Grevenbroich. Man habe mit dem Projektträger, der Stadt und dem Architekten gesprochen. Das Problem sei, dass in der Baugenehmigung keine entsprechende Verpflichtung aufgenommen worden sei. Wenn der Kreis eine solche Nebenbestimmung gefordert hätte, sähe es anders aus. Es werde immer wieder auf die Situation als Nothaushalts-Kommune verwiesen. Das Problem sei allen bekannt. Er habe erfahren, dass am alten Schlossbad schon 7 Eisvögel aufgefunden worden seien. Trotzdem erhalte er immer die Antwort, dass man keine Handhabe und kein Geld habe. Er bitte die zuständigen Behörden, entsprechende Nebenbestimmungen aufzunehmen. In Solingen habe die Naturschutzbehörde gefordert, dass bei einem Badneubau gehandelt werden müsse. Darüber sei man ins Gespräch gekommen. Der Architekt habe dazu Ideen entwickelt. Im Fall des Grevenbroicher Bades sehe er schwarz.

 

Umweltdezernent Mankowsky erläuterte, dass die Stadt Grevenbroich hier zuständige Bauaufsichtsbehörde sei.

 

Frau Dr. Förster ergänzte, dass es Aufgabe der Unteren Naturschutzbehörde sei, im Rahmen einer Artenschutzprüfung entsprechende Vorgaben zur Gestaltung zu machen.

 

Herr Schmitz erklärte, dass man als Untere Naturschutzbehörde zu dem Badneubau im Innenbereich nicht beteiligt worden sei. Die Untere Naturschutzbehörde werde zu Innenbereichsvorhaben grundsätzlich nicht beteiligt, da dies anderenfalls von der Kapazität her gar nicht leistbar sei. Die Untere Naturschutzbehörde berate selbstverständlich in den an sie herangetragenen Fällen, in denen ein erhöhtes Risiko von Vogelschlag bestehe, wie noch vor kurzer Zeit in einem Fall in der Stadt Korschenbroich an der Grenze zum Außenbereich, in dem ein Altbau durch einen stark verglasten Neubau ersetzt werde. Dies erfolge im Beteiligungsverfahren über die Bauaufsichtsbehörde.

Das von Frau Dr. Förster angesprochene Problem sei ein landesweites. Er sehe für eine umfassende Regelung nur die Möglichkeit einer Änderung der bauordnungsrechtlichen Bestimmungen, denn in diesen Bereich gehöre eine solche Verpflichtung. Der Unteren Naturschutzbehörde sei es in nahezu allen Fällen verwehrt, unter Berufung auf Artenschutzrecht eine bestimmte Gestaltung von Scheiben zu fordern. Dies sei nur dann möglich, wenn für besonders oder streng geschützte Arten ein deutlich über das allgemeine Grundrisiko in durch Menschen genutzten Bereichen hinaus gehendes, signifikant erhöhtes Verletzungs- oder Tötungsrisiko bestehe. Die entsprechende höchstrichterliche Rechtsprechung könne man so auch hier anwenden. Wenn man als Behörde in die Rechte Dritter durch Anordnungen eingreife, müsse es hierfür auch eine gesicherte Rechtsgrundlage geben. Dies sei bei der Glasgestaltung an Fenstern nur in wenigen herausragenden Fällen möglich.

(Anm.: Die entsprechende Internet-Seite der Stadt Mainz sagt eben dies aus; https://www.mainz.de/leben-und-arbeit/umwelt/vogelschlag.php).

Er habe im Übrigen vor längerer Zeit genau zu dieser Frage der Höheren Naturschutzbehörde eine Anfrage vorgelegt, bislang aber noch keine Antwort erhalten. Als Untere Naturschutzbehörde könne man dieses landes- bzw. bundesweite Problem nicht lösen.

 

Beiratsmitglied Arndt wies darauf hin, dass die Vogelschlaggefahr eigentlich Allgemeinwissen sei. Neben Informationen durch die Bauaufsichtsbehörden könne man in besonderen Risikofällen auch Forderungen stellen. Das Problem der Baubehörden sei, dass es diesen an Fachwissen mangele. Die Informationen würden vermutlich die Sachbearbeiter nicht erreichen. Nach ihren Erfahrungen fehle den Menschen das Wissen um die richtigen Maßnahmen. Es sei ein Informationsproblem. Diskussionen hierzu habe es auch in der Stadt Neuss schon gegeben.

 

Nach kurzer Diskussion über die Möglichkeiten von Klagen der Naturschutzverbände wies Herr Schmitz darauf hin, dass es doch bewährte Mittel zur Klärung gebe. Im Fall einer Anfrage an das Umweltministerium und das Bauministerium des Landes werde man sicherlich eine Antwort erhalten.

 

Frau Dr. Förster erklärte, dass sie bereits mit dem zuständigen Ministerium gesprochen habe. Sie habe die Antwort erhalten, dass man das nicht verstehe und zunächst neue Broschüren erarbeiten müsse, damit die Menschen die Problematik verstünden. Es bestehe eine landeweite Verpflichtung für vogelfreundliches Glas bei Neubauten, es hapere aber an der Umsetzung, so dass man die Regeln für Kommunen zur Umsetzung in Broschüren noch deutlicher fassen müsse.

 

Herr Schmitz bezweifelte, dass Anweisungen an nachgeordnete Behörden von der Landesregierung in Broschürenform gefasst würden.

 

Beiratsmitglied Grimbach sprach sich dafür aus, dass bei Gebäuden in exponierter Position die Möglichkeit bestehen müsse, die Vogelschlaggefahr durch entsprechende Maßnahmen zu verringern.

 

Beiratsmitglied Meyer-Ricks erläuterte, dass man sich in der Stadt Meerbusch in der Nächsten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses mit Fragen des Vogelschutzes beschäftigen werde. Hier bestehe die Möglichkeit, auch dieses Thema auf kommunaler Ebene aufzugreifen und bauaufsichtlich umzusetzen.

 

Beiratsmitglied Grimbach erinnerte an die erst ausgeschlossenen und später doch zugelassenen Photovoltaik-Elemente an Häuserfronten. Dies zeige, dass es Wege gebe, wie man Dinge in Zukunft anders behandeln könne.

 

Herr Schmitz machte darauf aufmerksam, dass es sich hier um eine baurechtliche Regelung handele, ähnlich wie bei Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen, die im Außenbereich vor zwanzig Jahren auch noch nicht vorstellbar gewesen seien. Nun stehe eine solche Anlage auf der Kreisdeponie in Gohr. Es handele sich um landes- bzw. bundesweite Entscheidungen. Zumindest sei auf Landesebene eine ministerielle Klärung erforderlich. Im Fall einer positiven Klärung im Erlasswege seien die Naturschutzbehörden sicherlich die letzten, die sich gegen eine Anwendung sperren würden.

 

Umweltdezernent Mankowsky stellte Einigkeit dahingehend fest, dass man die rechtssichere Rechtsanwendung für die beteiligten Behörden so einfach wie möglich gestalten müsse. Die Regelungen sollten Eingang in das Baurecht finden. Daher müsse eine Regelung auf Landesebene für die Bauaufsichtsbehörden erfolgen. Von daher rege er an, dass die Verbände sich hierfür auf der Landesebene einsetzten.

 

Beiratsmitglied Arndt betonte, dass eine solche gesetzliche Regelung für sich gesehen nicht ausreiche. Es müsse durch die für den Naturschutz zuständigen Behörden in jedem Einzelfall geprüft werden, ob ein erhöhtes Risiko des Vogelschlags bestehe. Solche Artenschutzprüfungen seien für den Fall von Fledermäusen mittlerweile normal. Nur im Fall des Vogelschlags habe sich nichts geändert. Zumindest klare Hinweise müssten gegeben werden.

 

Umweltdezernent Mankowsky stellte klar, dass eine so umfassende Prüfung auch der Vorhaben im Innenbereich durch die Naturschutzbehörde nicht leistbar sei. Sinnvoll sei es, die entsprechenden Bestimmungen für die Bauaufsichtsbehörden im Baurecht zu verankern.

 

Bezug nehmend auf die Anregung von Frau Arndt nach Hinweisen zum Artenschutz und Vogelschlag erklärte Herr Schmitz, dass in jedem Beteiligungsfall der Unteren Naturschutzbehörde ein standardisierter Artenschutzhinweis gegeben werde, der Eingang in die Zulassung finde. Der Artenschutzhinweis sei nahezu wörtlich seitens des Landes vorgegeben. Eine erweiterte Fassung werde bei Abbruchvorhaben angewendet, um Anstoßwirkung im Hinblick auf besonders oder streng geschützte Arten zu erzielen. Die Sicherstellung der Einhaltung der Artenschutzbestimmungen obliege den am Bau oder Abbruch Beteiligten zunächst selbst. Diesen Artenschutzhinweis könne man gerne um einen besonderen Teil zur Vogelschlaggefahr ergänzen.

(Anm.: Eine Ergänzung ist erfolgt und wird bei jedem Bauvorhaben in der Beteiligung angewendet)

 

Umweltdezernent Mankowsky regte nochmals an, als Verbände zur Aufnahme der Bestimmungen in das Baurecht tätig zu werden. Er habe in der Diskussion gehört, dass sowohl in Neuss, als auch in Meerbusch bereits Überlegungen getätigt worden seien bzw. anstünden, wie man die Frage des Vogelschlags im Baugenehmigungsverfahren behandeln könne. Er sei sehr an den Ergebnissen und Ideen interessiert, wie man die Probleme auf der Basis der derzeitigen Rechtslage lösen könne. Er sei im gegebenen Fall gerne bereit, mit positiven Beispielen aus Neuss und Meerbusch auf weitere Untere Bauaufsichtsbehörden im Rhein-Kreis Neuss zuzugehen.

 

Vorsitzender Lechner erklärte, dass das Thema für die heutige Sitzung weitgehend ausdiskutiert, gleichwohl noch nicht gelöst sei. Er erinnere sich an ein verglastes Vorhaben im Bereich Neuss-Selikum, an dem fünf Eisvögel gestorben seien. Man müsse die Diskussion weiterführen und er erhoffe dass sich aus den Gesprächen in Neuss und Meerbusch verwertbare Ergebnisse.

 

Weitere Wortmeldungen lagen nicht vor.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ohne Stimmenthaltungen.