Protokoll:

Ausschussmitglied Holler machte auf die Problematik von Stromsperren bei Privathaushalten aufmerksam. Diesbezüglich bat er die Verwaltung, in der nächsten Ausschusssitzung die Anzahl der betroffenen Fälle sowie Möglichkeiten für Verschuldete darzustellen.

 

Kreisdirektor Brügge wies darauf hin, dass der Kreis aufgrund der Liberalisierung des Strommarktes und aus Datenschutzgründen vermutlich keine statistischen Daten erhalten könne. Bei Leistungsbeziehern nach dem SGB II bestehe die Möglichkeit, dass das Jobcenter bzw. die Fachstelle für Wohnungsnotfälle der Stadt Neuss bestehende Zahlungsrückstände im Rahmen eines Darlehens direkt gegenüber dem Stromanbieter übernimmt. Eine Beratung erfolge über das Jobcenter oder die vier Schuldnerberatungsstellen im Rhein-Kreis Neuss. Darüber hinaus sehe der Kreis aktuell keine weitergehende Lösung, um dieser Problematik zu begegnen, da ihm hierfür die Handhabe fehle.