Beschluss:

Der Kreisausschuss bestätigte einstimmig die Beschlüsse des Sozial- und Gesundheitsausschusses vom 20.02.2008 und erhob sie zu seinen Beschlüssen.

 


Protokoll:

Kreisdirektor Hans-Jürgen Petrauschke erinnerte an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Organisationsform der ARGE verfassungswidrig sei. Bis 2010 müsse eine rechtmäßige Alternative geschaffen werden. Die Hauptverwaltungsbeamten des Landkreistages NRW seien hierzu befragt worden, wobei mit einer Ausnahme sich alle für eine der Option vergleichbaren Form ausgesprochen hätten. Auch der Rhein-Kreis Neuss vertrete diese Position vorbehaltlich einer politischen Entscheidung.

 

Landrat Dieter Patt ergänzte, dass man erfolgreicher sei, je mehr kommunalisiert werde. Die Erfahrung mit der ARGE belege dies.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig