Beschlussempfehlung:

Der Stadt Korschenbroich wird auf der Grundlage der Beschlüsse des Kreisjugendhilfeausschusses vom 06.11.2008 und 16.10.2013 zur Investitionskostenförderung für Kindertageseinrichtungen

 

Ø  zu den anerkennungsfähigen Bau- und Einrichtungskosten für die Erweiterung der städtischen Kindertageseinrichtung Schulstraße 9 in Korschenbroich Glehn um zwei Gruppen der Gruppenform I mit insgesamt 10 Plätzen für Kinder unter drei Jahren und 30 Plätzen für Kinder über drei Jahre, ein Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % =  665.000,00 € zu anerkennungsfähigen Gesamtkosten in Höhe von 1.330.000,00 € gewährt.

 

Gewährte Bundes- oder Landesmittel für den U3- und /oder U6-Ausbau reduzieren den Kreiszuschuss gemäß der o.a. Beschlüsse des Kreisjugendhilfeausschusses vom 06.11.2008 und 16.10.2013.

Die Fördermittel werden zu 35 % mit Baubeginn, zu 35 % nach Rohbauerstellung und zu   30 % nach Fertigstellung ausgezahlt.

Die Zweckbindung für die Inneneinrichtung beträgt 10 Jahre und 30 Jahre für die Baumaßnahme.

Die Mittel sind im Haushalt 2018 im Produktbereich 060 361 010 eingeplant und stehen vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes zur Verfügung.

 

 


Protokoll:

Zu diesem Tagesordnungspunkt teilte Herr Lonnes ergänzend mit, dass man Fördermittel des Bundes in Höhe von 180.000,00 € beantragt habe, welche bei Genehmigung und Auszahlung die Fördermittel des Kreises entsprechend verringern.

 

Herr Schmitz fragte nach, warum im Beschlussvorschlag die Beträge online nicht aktualisiert worden seien. Er könne über sein IPad nur den ursprünglichen Beschlussvorschlag mit den Leerstellen sehen. Herr Lonnes antwortete, dass dies vermutlich mit der neuen Technik (Mandantos / Session) zusammenhänge. Man werde versuchen dies in der Zukunft zu optimieren.

 

Der Kreisjugendhilfeausschuss fasste daraufhin einstimmig den folgenden Beschluss: