Beschluss:

Der Kreisausschuss nimmt die Entwicklungen der Kosten der Unterkunft und der Bedarfsgemeinschaften zur Kenntnis.


Protokoll:

Kreisdirektor Dirk Brügge teilte mit, dass das Bundesarbeitsministerium aus aktuellem Anlsas einen Auslösemechanismus bei den Flüchtlingskosten prüfe. Dieser bedeute, dass der Bund die Kosten der Unterkunft für Flüchtlinge zwar komplett übernehme, der übernommene Anteil jedoch 50 % der Gesamtkosten nicht übersteigen dürfe, da es sich in diesem Fall um eine Bundesauftragsverwaltung handeln würde. Dieser Auslösemechanismus habe zur Folge, dass die Kosten, die über den 50 % liegen, über die Umsatzsteuer an die Städte und Gemeinden verteilt würden und damit nicht mehr unmittelbar in den Kreishaushalt fließen würden.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke stellte dar, dass der entstandene Betrag folglich über die Kreisumlage finanziert werden müsse.