Protokoll:

Kreisdirektor Brügge verwies auf den erfolgten umfangreichen Planungsprozess.

Besondere Meilensteine seien dabei insbesondere die Fachkonferenz am 12.10.2017, der Zwischenbericht in der Konferenz für Gesundheit, Pflege und Alter am 15.11.2017 und die bereits ausführliche Vorstellung und Diskussion im Sozial- und Gesundheitsausschuss am 07.12.2017. Darüber hinaus habe es hierüber auch entsprechende Beratungen unter Beteiligung der Verwaltung innerhalb der Fraktionen gegeben. Nach seiner Wahrnehmung habe Einigkeit sowohl zwischen den Fraktionen als auch der Verwaltung über die entwickelten Handlungsempfehlungen geherrscht.

Die örtliche Planung nach § 7 APG sei weiterhin durch Fachvertreter diskutiert worden, so u.a. in der 73. Konferenz der Einrichtungsleitungen der stationären Pflegeeinrichtungen am 23.02.2018 sowie im Arbeitskreis Demenz am 21.03.2018 bis hin zum Pflegetreff in Erfttal am 09.05.2018.

Aus den zahlreichen Handlungsempfehlungen leite die Verwaltung nun die in der Vorlage benannten Handlungsschwerpunkte ab.

Kreisdirektor Brügge erläuterte die einzelnen Punkte unter Verweis auf die Vorlage.

Zu Punkt 1, Gewinnung von Pflegepersonal, verwies er zudem auf den Vorschlag des neuen Pflegebeauftragten der Bundesregierung, Prämien für Pflegepersonal zu zahlen, welches aus anderen Arbeitsgebieten wieder in die Pflege zurückkehrt.

Themen, die mit den Akteuren besprochen werden sollten, wären zudem die Möglichkeiten der Teilzeitausbildung, die Erhöhung der Anzahl an Ausbildungsplätzen oder die Gewinnung von Personal aus dem Ausland.

Zu dem zweiten Themenfeld, „Schaffung solitärer Kurzzeitpflegeplätz“ soll mit den Betreibern der Einrichtungen gesprochen werden, ob und wie die Errichtung solcher Plätze unter Beachtung der fiskalischen Interessen möglich sei. Hier seien individuelle Lösungen gefordert.

Die „Schaffung neuer stationärer Pflegeplätze“ werde als „Verbindliche Pflegebedarfsplanung“ im Dezember durch Kreistagsbeschluss erfolgen. Dabei werde auch festzulegen sein, an welchem Ort im Kreisgebiet ein Bedarf vorhanden sei. Die Betrachtung der Daten von ALP lege nahe, dass dies voraussichtlich in Kaarst und Neuss am wahrscheinlichsten der Fall sein könne. An die „Verbindliche Planung“ müsse sich dann ein Interessenbekundungsverfahren angeschlossen werden, um einen geeigneten Betreiber auszuwählen.

Bezüglich der Anbieterdatenbank sei noch Entwicklungsarbeit zu leisten. Angedacht sei, dass die Datenbank durch die Anbieter selbst befüllt werde, nach Vorschaltung entsprechender Sicherungsmechanismen.

Zur Sozialraumorientierung und Quartiersentwicklung sollen mit den Städten und Gemeinden Konzepte entwickelt werden, welche nicht allein Pflege als Schwerpunkt benennen sondern auch solche, welche den gesamten Sozialraum in allen Facetten abbilden.

Nicht expliziert sei der Punkt „Alternative Wohnformen“ in die Handlungsempfehlungen aufgenommen worden. Hier möchte man gerne gute Voraussetzungen schaffen, diese müssten sich aber aus sich selbst entwickeln.

Kreistagsmitglied Cöllen bedankte sich für die substantiierten Erläuterungen. Er fragte, ob weitere Erkenntnisse bezüglich der Prämienzahlung für Pflegekräfte vorliegen würden.

Auch bat er um Auskunft, ob durch die Vorgehensweise bei der verbindlichen Pflegebedarfsplanung einer Art „Kundentourismus für Heimplätze“ vorgebeugt werden solle.

 

Kreisdirektor Brügge teilte mit, dass ihm zu den Prämienzahlungen auch nur der Presseartikel vorläge. Dem Kontext sei aber zu entnehmen, dass die Finanzierung aus dem Bundeshaushalt erfolgen solle.

 

Einen Heimplatztourismus sähe er derzeit im Kreis nicht.

 

Kreistagsabgeordneter Rosellen begrüßte die Ausführungen der Verwaltung. Die Pflege habe sich in Zukunft auf eine immer älter werdende Bevölkerung einzustellen. Für den zunehmenden Bedarf an Pflege habe das Gutachten wertvolle Hinweise geliefert. Die wichtigsten Handlungsempfehlungen seien in der Vorlage der Verwaltung gut dargestellt. Der Beschlussvorschlag werde von seiner Fraktion unterstützt, auch wenn heute noch nicht entschieden werde. 

 

Kreistagsabgeordneter Thiel zeigte sich erfreut, dass der Antrag seiner Fraktion im Finanzausschuss zur Schaffung von Kurzzeitpflegeplätzen so schnell umgesetzt werden soll.  Er sehe hier einen wichtigen Aspekt zur Umsetzung des Prinzips „ambulant vor stationär“. Sicher seien hier auch die finanziellen und personellen Belange der Heime zu betrachten. Er begrüßt weiterhin die ortsbezogene Betrachtung bei der Pflegebedarfsplanung.

 

Kreistagsmitglied Servos ergänzte zur Frage der Personalgewinnung, dass hier auch Fragen wie Wohnraumsituation, Kinderbetreuung und Arbeitszeitmodelle betrachtet werden müssten. Sie sehe Defizite in dem Gutachten, da dieses ausschließlich auf ältere Menschen abstelle. Es gebe aber auch viele jüngere Menschen, die gepflegt werden müssten. Gerade hier seien die pflegenden Angehörigen zu entlasten.

 

Kreisdirektor Brügge erläuterte, dass die Verwaltung bewusst darauf verzichtet habe, konkrete Beispiele für Personalgewinnung in der Vorlage zu benennen. Im Hinblick auf die Zuständigkeit für Fachleistungen für „pflegebedürftige Menschen mit Behinderungen“ führte er aus, dass diese nach dem Entwurf des Ausführungsgesetzes zum BTHG beim überörtlichen Träger der Sozialhilfe liegen werde. Es sei nicht Aufgabe der örtlichen Planung nach § 7 APG Wohnheimplätze o. ä. in Einrichtungen der Eingliederungshilfe zu ermitteln, die neben den Leistungen der Eingliederungshilfe auch Maßnahmen der somatischen Pflege anbieten. Hier sei das BTHG die speziellere Gesetzesgrundlage.

 

Ausschussmitglied Kresse erklärte, dass seine Fraktion dem Beschluss folgen könne, man empfehle aber als 6. Punkt die Förderung alternativer Wohnformen aufzunehmen. Natürlich solle, so wie von Kreisdirektor Brügge dargestellt, die Initiative von anderen Stellen ausgehen. Diese sollten aber begleitet und beraten werden. Zudem schlage er vor, die Punkte Kurzzeitpflege und stationäre Pflege unter einer Überschrift  gemeinsam zu behandeln.

Zur Zusammenlegung der Punkte erklärte Kreisdirektor Brügge, dass auch unter diesen Überschriften immer beide Themen bearbeitet würden.

 

Kreisdirektor Brügge betonte, dass mit Ausnahme des „digitalen Datentransfers“ alle Handlungsempfehlungen aus dem ALP-Gutachten Schritt für Schritt bearbeitet werden sollten und die in der Beschlussempfehlung genannten Punkte nur eine erste Priorisierung darstellen würden.

 

Kreistagsabgeordneter Bartsch verwies auf § 1 APG, in welchem die Zielgruppe ausdrücklich mit pflegebedürftigen Menschen definiert sei. Hiermit seien nach seiner Auffassung auch jüngere pflegebedürftige Menschen erfasst.

 

Herr Mertens wies darauf hin, dass im Gutachten die Pflegebedürftigkeit allgemein beleuchtet werde und Unterschiede in den Auswirkungen, z.B. im Hinblick auf die notwendigen Personalressourcen, für die Pflege an sich nicht erkennbar seien.

  

Kreisdirektor Brügge ergänzte, eine Zuständigkeit nach dem APG ergebe sich bei jüngeren Menschen, welche zwar pflegebedürftig aber nicht behindert seien. Für solche Fälle könne eine besondere Betrachtung erfolgen, diese müsse aber dann gesondert in Auftrag gegeben werden.

 

Kreistagsabgeordneter Bartsch würde sich eine gesonderte Betrachtung eventuell für das nächste Jahr wünschen.

 

Kreisdirektor Brügge fasste die Diskussion zusammen: Es bestünde Konsens über die Vorlage und die Handlungsempfehlungen. Diese werde noch um den Punkt „Besondere Wohnformen“ ergänzt. Die entsprechende Vorlage würde dann so in den Kreisausschuss zur Entscheidung gegeben.

Kreistagsmitglied Thiel hatte Bedenken, dass die Frage nach alternativen Wohnformen die Handlungsempfehlungen bzw. die Möglichkeiten der Verwaltung überfrachten würde.