Protokoll:

Kreisdirektor Brügge verwies auf die Vorlage. Er fasste zusammen, dass der Landschaftsverband künftig umfassend zuständig sein wird, mit der Möglichkeit Aufgaben auf die Kreise und kreisfreien Städte zu delegieren. Vor dem Hintergrund der Delegationsmöglichkeit sei ihm das Drängen auf die alleinige Zuständigkeit des LVR allerdings unverständlich.

 

Ausschussmitglied Kresse bat um Auskunft, ob man auf die Übernahme der Zuständigkeit für existenzsichernde Leistungen vorbereitet sei. Er betonte, dass die Umstrukturierung u.a. Wunsch der Verbände gewesen sei, um einheitliche Lebensbedingungen zu schaffen.

 

Kreisdirektor Brügge bestätigte, dass man sich entsprechend vorbereite. Leider lägen aktuell noch keine Zahlen durch den LVR vor, diese müssten nun erst durch den LVR ermittelt werden.
Er selbst sehe die angesprochenen Vorteile der Vereinheitlichung derzeit nicht. Ein funktionierendes System würde nun umgestellt, was zu Mehraufwand und Mehrkosten auf Seiten des LVR und der Kreise und kreisfreien Städte sorgen werde. Auch sehe er keinen Vorteil darin, dass die behinderten Menschen demnächst ihre Ansprechpartner ausschließlich an den zentralen Sitzen der Landschaftsverbände hätten. Während der Kreis sich stark macht für die Sozialraumorientierung, baue der LVR nun kreisweite Beratungsstrukturen ergänzend zu den bereits Bestehenden auf.

 

Allerdings sei man bezüglich der Installation der ergänzenden, unabhängigen Beratung vor Ort erfolgreich gewesen. Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsministeriums war eine solche Beratung für den Rhein-Kreis Neuss nicht vorgesehen. Die entsprechende Beratung sollte über die Beratungsstelle des Kreises Viersen erfolgen. Hier ist die Lebenshilfe auf den Landrat zugekommen und habe um Unterstützung gebeten. Der Landrat habe sich daraufhin an den Bundesarbeitsminister und die Bundestagsabgeordneten des Rhein-Kreises Neuss gewandt.
Zwischenzeitlich wurde mitgeteilt, dass nun doch Mittel für das Projekt der Lebenshilfe bereitgestellt würden.