Beschluss:

Aufgrund des vereinbarten Rotationsverfahrens stellen die drei beitragsstärksten Mitglieder Rhein-Erft-Kreis, Kreis Euskirchen und der Rhein-Kreis Neuss das Mitglied im Verbandsrat. Für die kommende Legislaturperiode stellt der Rhein-Kreis Neuss das ordentliche Mitglied und der Kreis Euskirchen das stellvertretende Mitglied. Der Rhein-Kreis Neuss benennt als ordentliches Mitglied im Verbandsrat Herrn Hans-Jürgen Petrauschke.