Beschluss:

Der Naturschutzbeirat macht keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Einrichtung eines Naturbades im südlichen Bereich des Reuschenberger Sees entsprechend der vorgestellten Planung der Stadt Neuss geltend. Die Detailplanung ist zu gegebener Zeit im Befreiungsverfahren nach § 67 Abs. 1 BNatSchG vorzulegen.


Protokoll:

Herr Braun dankte als Geschäftsführer der Neusser Bäder und Eissporthalle GmbH, einer Tochtergesellschaft der Stadtwerke Neuss, für die Möglichkeit, das Projekt vorzustellen. Heute gehe es um die Idee des Badbetreibers, mit Blick auf zurückgehende Besucherzahlen in Freibädern hierauf zu reagieren und in der Situation, ein solches Naturgewässer zu haben, welches unmittelbar am Freibad liege, ein Naturbad zu entwickeln.

Herr Braun verdeutlichte anhand der Präsentation die örtlichen Gegebenheiten. Die Präsentation ist als Anlage beigefügt.

Er wies ergänzend darauf hin, dass früher, dies sei der eigentliche Ursprung des Bades, im See noch geschwommen worden sei. In den 1960er / 1970er Jahren seien an starken Tagen um die 20.000 Besucher im Bad gewesen. Dies sei heute nicht mehr der Fall. Insgesamt sei heute die Nachfrage nicht mehr gegeben.

Man sehe, dass der Kaarster See und der Nievenheimer See eine gewisse Attraktivität besäßen. Daher sei die Idee nahe liegend, den See wieder zum Baden zu nutzen.

Die grundsätzliche Frage, die anstehe, sei, ob man den Menschen wieder die Natur durch Wegnahme des Zauns zu den Bädern nicht nur als Blickbeziehung öffnen könne.

Der schöne Baumbestand solle auf jeden Fall erhalten werden, da er den Wert des Sees mit bestimme.

Ein wesentlicher Punkt sei der umlaufende Weg. Hier sei eine Abgrenzung erforderlich, die man mit einem öffentlichen Weg über Landzungen und eine Brückenkonstruktion erreichen wolle. Dies sei auch mit Aufsichtspflichten im Badebereich begründet.

 

Herr Schröder erläuterte, dass es im Vorfeld zu der Machbarkeitsstudie auch eine Gewässeruntersuchung gegeben habe um zu prüfen, ob in dem Gewässer eine den Europäischen Normen entsprechende Wasserqualität erreichbar sei.

Eine Besonderheit hier sei, dass das Gewässer fischereilich genutzt werde, was auch nicht aufgegeben werden solle. Daher sei eine Abtrennung des Badebereichs unumgänglich. Dies sei durch zwei Landzungen mit verbindender Brücke versucht worden. Auch müsse der Austausch zwischen den beiden Gewässerabschnitten möglichst gering sein. Unter der Brücke solle ein Fischnetz eingezogen werden.

Der eigentliche Schwimmbereich umfasse nur etwa 20 % des Badesees. Die restlichen 80 % benötige man zur Wasseraufbereitung und Sicherung der Wasserqualität. Hierzu seien artenreiche Uferbepflanzungen, Röhrichtzonen, Schwimmblattzonen und Unterwasserpflanzungen erforderlich. An zwei Einleitstellen von Niederschlagswasser der Dachflächen würden Sedimentationsbereich und Schilfpflanzungen angelegt, um durch das Pflanzenwachstum den Phosphateintrag zu reduzieren. Das Oberflächenwasser werde abgezogen und über Rieselbereiche gereinigt, wo das Phosphat ausgefällt werde.

Eingriffe in die bestehenden Gehölze seien nur im Strandbereich auf einer Länge von etwa 50 m erforderlich. Hierfür würden an anderer Stelle durch den Wegfall des heutigen Weges in diesem Bereich Pflanzungen angelegt.

Herr Schröder erläuterte anschließend anhand verschiedener Illustrationen, wie man sich die Dammschüttung, die Brücke und die Badestelle sowie die Anbindung an das Südbad mit Abtreppungen vorstellen könne.

Die Ufer seien heute vielfach durch Betreten, Hunde usw. stark belastet. Man wolle die Uferstellen, die nicht mehr an einem Weg lägen, neu zu Röhrichtzonen und Schilfzonen entwickeln.

 

Herr Braun ergänzte, dass es auch eine Erkenntnis gewesen sei, neben dem Badebereich den gesamten See in die Überlegungen einzubeziehen. Dieser sei relativ stark frequentiert. Der gesamte Raum sei verkehrlich so erschlossen, dass es zu sehr viel Ausflugsverkehr komme, wie Jogger, Spaziergänger, Hundebesitzer und auch durch den Angelverein. Ziel sei es hier, wieder naturnahe Situationen im Uferbereich zu entwickeln.

 

Auf Nachfrage von Beiratsmitglied Grimbach erläuterte Herr Schröder, dass die derzeitige Wassertiefe etwa 3 m betrage. Die eigentliche Badestelle werde eine Tiefe von 2 bis 2,20 m haben.

 

Beiratsmitglied Grimbach bezweifelte, dass bei diesem Grundwassersee mit einer so geringen Tiefe der Wasseraustausch ausreiche, um ein oligotrophes Gewässer zu sichern. Zudem werde sich die Temperatur erhöhen. Er halte einen Austausch bei einem tieferen See für günstiger. Dass wieder Fische in den abgetrennten Bereich kämen, könne man schon wegen der Wasservögel nicht verhindern. Er stellte die Frage, ob man den See hier nicht vertiefen könne, um den Wasserkörper zu vergrößern.

 

Beigeordneter Dr. Welpmann erklärte, dass es im Stadtgebiet keine oligotrophen Gewässer gebe. Diese seien im besten Fall meso- bis eutroph. Der Leitparameter Phosphat komme nicht nur durch Fische, sondern durch jede Art von Oberflächeneinleitung in das Gewässer; letztendlich vermutlich bereits durch das Grundwasser. Der Nährstoffeintrag liege immer über dem, was man für ein oligotrophes Gewässer benötige.

Das, was man hier mit dem Badegewässer plane, sei gleichzeitig eine gute Möglichkeit, den Trophiegehalt des gesamten Gewässers zu verringern. Man rechne damit, den Trophiegehalt in dem Bereich, in dem nicht unmittelbar geschwommen werde, um mindestens eine Stufe zu senken.

Zu bedenken sei auch, dass in nahezu allen Gewässern, vielleicht ohne das Jröne Meerke, illegal gebadet werde. Der jüngste tragische Todesfall habe noch einmal deutlich gemacht, welche Folgen dies für die Menschen haben könne. Folgen habe das wilde Baden natürlich auch für die Natur. Aus dem Grund sei es bereits strategisch klug, hier eine legale und geordnete Möglichkeit zum Baden in einem Naturgewässer anzubieten.

Das Gewässer sei im Zuge des Autobahnbaus entstanden. Die Tiefe ergebe sich aus der seinerzeit geförderten Menge Kies. Er könne es sich unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten kaum vorstellen, dass das gesamte Gewässer vertieft werde. Natürlich habe man sich die Frage nach der Machbarkeit hinsichtlich der Gewässerqualität auch gestellt. Am Ende sei man der Meinung gewesen, dass man es so betreiben könne.

 

Herr Braun ergänzte, dass dies gutachtlich belegt sei. Zwar könne niemand ganz sicher sein; eine weitere Auskofferung sei jedoch derzeit nicht geplant.

 

Beiratsmitglied Grimbach verwies auch auf den alternierenden Wasserspiegel, der berücksichtigt werden müsse.

 

Beiratsmitglied Lechner fragte nach einem Konzept für die Enten und Gänse am See, insbesondere zur Frage der Fütterung durch Besucher.

 

Beigeordneter Dr. Welpmann betonte, dass am See nur ein geringer Wasservogelbestand sei. Im betriebenen Badbereich könne man dies gut beherrschen. Man habe die städtischen Aktivitäten gegen verbotenes Füttern im ganzen Stadtgebiet verstärkt und setze das Verbot auch durch.

 

Beiratsmitglied Arndt erinnerte an die 20 Jahre zurück liegenden Versuche zur Umnutzung eines normalen Bades als Naturbad, eben weil keine solche Bademöglichkeit vorhanden gewesen sei. Sie habe bereits oft kritisiert, dass an den rekultivierten Abgrabungsgewässern wie dem See Am Blanken Wasser wildes Baden und Partys stattfänden. Dies könne man durch ein Naturbad vielleicht steuern, auch wenn dies mit Eintrittsgeldern verbunden sei. Wenn es funktioniere, sei es sicher ein interessantes Badeerlebnis. Das Badevergnügen sei allerdings auf die Menschen beschränkt, die Eintritt bezahlten. Sie würde sich freuen, wenn es dort noch mehr Bademöglichkeiten für die Allgemeinheit geben würde, wobei sie akzeptiere, dass durch den geregelten Badebetrieb Kosten entstehen würden. Sie könne sich vorstellen, dass das Naturbad für das Landschaftsschutzgebiet, welches der Erholung dienen solle, eine interessante Sache sei, zumal, wenn der restliche Seebereich auch davon profitiere und aufgewertet werde.

 

Vorsitzender Lechner erinnerte an die Geschichte des Reuschenberger Sees. Früher habe es dort keinen Rundweg am Wasser gegeben. Zu der Zeit sei dort ein reiches Vogelvorkommen, auch mit Haubentauchern, gewesen. Die Vielfalt sei verschwunden, als der Weg an den See gelegt worden sei. Aus seiner Sicht solle man nicht einen vollständig umlaufenden Weg anlegen, sondern eine Seite des Gewässers so bepflanzen, dass diese als Rückzugsraum für Tiere dienen könne.

 

Beiratsmitglied Hübinger kritisierte, dass die Gespräche mit dem dortigen Angelverein vor drei Jahren stattgefunden hätten und man dann erst vor 14 Tagen habe erfahren müssen, dass die Planung weiter betrieben werde. Man bleibe in Kontakt und tausche sich aus.

Auch er würde es befürworten, eine größere Wassertiefe herzustellen. Am Jröne Meerke seien Schilfgürten angelegt worden, die mittlerweile bis zu drei Metern vom Wasser entfernt stünden. Auch an anderen Gewässern sinke der Wasserspiegel.

Das geplante Netz könne Fische sicher nicht daran hindern, in den Badebereich einzudringen. Vielleicht könne man mit dem Angelverein ein Elektro-Abfischen und Umsetzen absprechen.

Nicht verstehen könne er, dass die Stadt Neuss gegenüber dem Angelverein im unteren Bereich des Sees vor 15 Jahren ein Angel- und Betretungsverbot als Schongebiet ausgesprochen habe. Dies werde hier nicht berücksichtigt.

 

Beigeordneter Dr. Welpmann erklärte, dass der Angelverein einen Pachtvertrag mit der Stadt Neuss habe. Die fischereilichen Belange würden selbstverständlich bei der weiteren Planung berücksichtigt. Heute erbitte man nur eine Grundsatzentscheidung. Detailfragen wie z. B. Angelstellen oder Schongebiete seien später zu regeln.

 

Beiratsmitglied Hübinger erklärte, dass man nicht gegen das Projekt eingestellt sei. Man müsse aber im Dialog bleiben.

 

Beiratsmitglied Meyer-Ricks hielt 10 % des Landschaftsschutzgebietes als Planungsraum für relativ viel. Nach Mitteilung von Anwohnern gebe es im südlichen Uferbereich die Braunrote Sumpfwurz, eine Orchideenart, bei der man sich fragen müsse, ob sie es überleben werde. Zudem habe man es hier mit einem relativ kleinen Schutzgebiet zu tun, von dem nun wieder ein Teil anders genutzt werden solle. Es seien verschiedene kritische Faktoren aufgezeigt worden. Dass das Gewässer heute bereits rund herum begangen werden könne, werde durch die Planung noch verschärft, da der Weg praktisch durch das Gewässer führe. Die Möglichkeit, dass hier Haubentaucher oder Blässgänse brüten könnten, sei damit noch geringer. Er werde die Planung daher ablehnen.

 

Herr Schröder erklärte, dass das eigentliche Badegewässer sehr viel kleiner sei, als der durch die Brücke abgetrennte Teil des Sees. Weitere Flächen würden nur der Natur überlassen. Dort führe heute ein Rundweg vorbei, das Ufer sei oftmals zertreten und durch Hunde beeinträchtigt. Nur kleine Schilfgürtel seien noch vorhanden.

 

Herr Braun ergänzte, dass durch die Verlagerung des Weges in großen Teilen des abgetrennten Seebereichs die frühere Situation ohne Weg wieder hergestellt werde.

 

Herr Schmitz verwies auf die Vorlage. Der Badebereich solle etwa 2.500 qm umfassen.

 

Herr Große erläuterte aus Sicht der Landschaftsplanung, dass es sich hier um ein Landschaftsschutzgebiet mit dem Schutzzweck der ortsnahen Erholung handele. Das Vorhaben sei letztlich schutzgebietskonform.

Zu überlegen sei, wie der Vorsitzende angesprochen habe, eine Funktionstrennung zwischen Erholung und Naturschutz ohne die Ausgleichsmaßnahmen unbedingt in den Bereich des Badegewässers zu legen. Das Baden werde hier eine Störung hervorrufen.

Zu überlegen sei, im nördlichen Bereich in einem Teilabschnitt den Weg etwas weiter weg zu legen und damit tatsächlich eine Art Ausgleich im Sinne des Biotop- und Artenschutzes für den intensiver genutzten südlichen Bereich zu schaffen.

 

Beiratsmitglied Bolz stimmte dem aus seiner Sicht zu. Ein Ausgleich durch Ruhebereiche sei sinnvoll.

 

Beiratsmitglied Kallen fragte nach der vorgesehenen Einzäunung des Geländes. Diese verlaufe heute am Rand der Liegewiese.

 

Herr Braun erläuterte die geplanten Sperrungen an den Wegen anhand der Präsentation.

 

Beiratsmitglied Otten befürwortete das Projekt. Aus seiner Sicht führe es in verschiedenen Punkten zu einer Verbesserung.

 

Beiratsmitglied Grimbach beantragte den Schluss der Debatte. Man habe sich in vielen Punkten bereits angenähert und Ideen ausgetauscht. Die Planung müsse noch einmal auf den Prüfstand.

 

Herr Clever machte darauf aufmerksam, dass man das Vorhaben heute grundsätzlich aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege betrachte. Dies sei ein wichtiger Aspekt. Dennoch gebe es bei dieser geplanten wesentlichen Umgestaltung eines Gewässers eine federführende Zuständigkeit, nämlich die der Wasserbehörde. Es seien Landzungen geplant, Ufer und vorhandene Einleitungen würden umgestaltet, eine limnologische Betrachtung sei erforderlich. Wenn der Naturschutzbeirat der Planung grundsätzlich positiv gegenüberstehe, sei es an der Zeit, seitens des Projektträgers die Unterlagen zu konkretisieren, um schnellstmöglich eine wasserwirtschaftliche Beurteilung vornehmen zu können.

 

Vorsitzender Lechner dankte für den Hinweis. Man habe heute einen Rohbau vorgestellt bekommen. Hier seien noch verschiedene Punkte zu klären und Gegensätze auszuräumen. Er schlage daher entsprechend der Vorlage vor, der Planung insgesamt zuzustimmen, verbunden mit der Auflage, die Detailplanung zu gegebener Zeit nochmals vorzulegen.


Abstimmungsergebnis:

Bei 1 Gegenstimme ohne Stimmenthaltungen so beschlossen.