Protokoll:

Herr Klauth erklärte, dass er als Vertreter der Landwirtschaft gerne im Naturschutzbeirat mitarbeite und ebenso gerne beim Runden Tisch mitwirke. Derzeit werde in den Medien allerdings durchweg negativ über die Landwirtschaft berichtet.

Vor einer oder zwei Generationen sei nahezu in jedem Haushalt noch jemand gewesen, der irgendwie mit der Landwirtschaft verbunden gewesen sei. Dies sei heute nicht mehr der Fall; man habe also oft mit Menschen zu tun, die keine oder nur wenig Ahnung von Landbewirtschaftung hätten. Er schlage vor, die Situation der Landwirtschaft nochmals zu verdeutlichen. Es geschähen teilweise kriminelle Dinge, die nicht geschehen dürften, wie das nächtliche Betreten von Ställen ohne Genehmigung. Aber natürlich gebe es auch Missbrauch in der Landwirtschaft. Natürlich seien Massentierhaltungen mit 3.000 Schweinen nicht das, was man sich vorstelle. Hierüber und über vieles andere müsse man reden könne, und der Runde Tisch sei der richtige Ort dafür.

 

Herr Lechner sah hierin eine sehr wichtige Anmerkung.

 

Herr Behrens freute sich über die Möglichkeit, dass im Rahmen des Bahndamm-Projektes einige nicht mehr benötigte Wirtschaftswege in der Gemeinde Rommerskirchen als Grünstreifen erhalten werden könnten. Man habe nach der Vorstellung des Wirtschaftswegekonzeptes befürchtet, dass alle nicht mehr benötigten Wege verschwinden würden.

Unter Verweis auf die Vorlage fragte er an, ob von irgend jemandem ein Impuls gesetzt werde, oder ob zu erwarten stehe, dass zu jedem Treffen des Runden Tisches darauf hingewiesen werde, dass nichts getan worden sei.

 

Herr Schmitz betonte, dass der Runde Tisch mit der Zielsetzung der Erhaltung und Förderung der Artenvielfalt in der Agrarlandschaft ganz bewusst als „Runder Tisch“, also mit gleichberechtigten Teilnehmern, geschaffen worden sei. Mithin liege es auch an ihm, einen solchen Impuls zu setzen.

Auf die Nachfrage von Herrn Behrens, ob dies bedeute, dass der Kreis keine Impulse setze, verwies Herr Schmitz auf die ausführlichen Darstellungen in den Vorlagen zu den zurückliegenden Runden Tischen. Der Rhein-Kreis Neuss habe Impulse gesetzt und setze im Rahmen der täglichen Arbeit weitere Impulse. Es sei jedoch wenig sinnvoll, dies immer wieder zu wiederholen.

Über neue Projekte werde man natürlich berichten. So hätten verschiedene Städte und Gemeinden im Kreis die Absicht, Artenschutzprojekte durchzuführen. Hierüber erhalte man aber vermutlich erst eine Information, wenn die Planungen abgeschlossen seien.

Die Arbeit im Artenschutz setze sich aus einer Vielzahl unterschiedlichster Mosaiksteinchen zusammen. Es gebe nicht den einen goldenen Weg, den man begehen müsse, um Erfolg zu haben, sondern eine Vielzahl unterschiedlichster Ansätze und Maßnahmen bei den unterschiedlichsten Stellen.

Der Unteren Naturschutzbehörde lägen derzeit keine neuen Informationen vor, die neue Ansätze beinhalteten, sonst würde man hierüber berichten. Im Übrigen werde man sich freuen, wenn aus dem Teilnehmerkreis des Runden Tisches Anstöße und Impulse kämen.

 

Frau Arndt regte an, die Naturschutz- und FFH-Gebiete besser zu schützen. Hier seien oft auch landwirtschaftlich genutzte Flächen erfasst. Im Wege der Änderung von Landschaftsplänen könne man sicher verschiedene, für die Gebiete schädliche Handlungen ausschließen. Sie weise hierzu nur auf die aktuellen Meldungen über die Grundwasserqualität hin. So sei es sinnvoll, das Ausbringen von Gülle in diesen Gebieten zu untersagen, um die Artenvielfalt zu fördern. Es gebe einige Fehlhaltungen.

 

Herr Große erläuterte, dass die Festsetzungen der Landschaftspläne die übergeordnete naturschutzrechtliche Situation in Abwägung mit anderen Rechtsvorschriften berücksichtigen müssten. Speziell das Thema Gülle sei im Landschaftsplan Dormagen rechtlich aufbereitet worden. Im Einklang mit dem Bundesnaturschutzgesetz habe man in allen Landschaftsplänen die so genannte Landwirtschaftsklausel, dass also die ordnungsgemäße landwirtschaftliche Nutzung in der Regel den Schutzzielen entspreche. Daneben gebe es die Gülleverordnung, die eigenständige Regelungen treffe. In diesem Rahmen könne man sich bewegen. Im Rahmen einer Änderung des Landschaftsplanes eine Definition der ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Nutzung in dieser Hinsicht zu entwerfen, sei sehr schwierig.

 

Herr Klauth bezog sich auf die seit diesem Jahr geltende Düngeverordnung. Diese treffe dezidierte Festlegungen für die Düngung im Einzelfall. Werde dies nicht beachtet, ziehe es empfindliche Strafen nach sich. Die Landwirte hätten die derzeitige Problematik sehr gut verstanden.

 

Herr Große schlug vor, sich darauf zu konzentrieren, die Beeinträchtigungen in den einzelnen Schutzgebieten aufzuzeigen und gemeinsam zu versuchen, diese zu lösen. Diese Lösungen müssten nach dem Grundgedanken dieses Runden Tisches gemeinsam mit der Landwirtschaft erarbeitet und, wenn irgend möglich, in beispielhafter Form umgesetzt werden. Dies ohne ein jahrelanges Änderungsverfahren der Landschaftspläne. Dies sei auch eher nachrangig, da man hierbei ohne Ausgleichsleistungen immer nur den Status quo wahren könne und letztlich wieder zum Vertragsnaturschutz und zu einvernehmlichen Vereinbarungen komme. Dies werde auch im Naturschutzrecht empfohlen. Die dafür notwendigen Mittel müssten bereitgestellt werden.

 

Herr Grimbach schlug vor, den Kerngebieten der Schutzgebiete gestufte Pufferzonen zuzuordnen, ähnlich wie im Grundwasserschutz. Dann sei mit den Landwirten zu überlegen, diese Zonen extensiver und damit mit weniger Nährstoffeintrag zu bewirtschaften. Oft seien dies auch landwirtschaftlich minderwertige Flächen. Hier sei dadurch eine deutlich größere Artenvielfalt zu erreichen.

 

Herr Große wies darauf hin, dass die Einrichtung dieser Pufferzonen auch eine Empfehlung von Herrn Dr. Sorg in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses gewesen sei. Dies jedoch weniger mit Blick auf Düngung, sondern bezogen auf die Anwendung von Insektiziden.

Dieser Vorschlag sei auch von dem in der Ausschusssitzung anwesenden Referenten der Landwirtschaftskammer aufgegriffen worden. Es gebe wohl positive Überlegungen der Landwirtschaftskammer in Richtung eines finanziellen Ausgleichs.

Ob dies dann angesichts der Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft technisch möglich sei, müsse hier diskutiert werden.

 

Herr Grimbach erklärte, das man zum Beispiel Schafe, die auf solchen extensivierten Flächen geweidet würden, sicher gut zu vermarkten seien. Gerade im stadtnahen Bereich könne dies ein Wirtschaftszweig sein.

 

Herr Klauth wie darauf hin, dass es bereits heute in der Nähe der Ballungsräume viele biologisch-dynamische Betriebe gebe. Es funktioniere gut und liege derzeit seines Wissens bei etwa 7 %. Ziel seien 20 %; dies sei aber nicht einfach. Je mehr angeboten werde, desto weniger wollten die Verbraucher dafür zahlen. Der Preis könne sich aber nicht konventionellen Produkten angleichen.

 

Auf die Frage von Frau Arndt nach einem Monitoring mit Blick auf Flächenveränderungen in den Schutzgebieten erläuterte Herr Große, dass diese Untersuchungen auf Veranlassung des LANUV NRW bereits erfolgten. Die Durchführung erfolge seines Wissens alle zwei Jahre nach Maßgabe der Kapazitäten durch die Biologischen Stationen. Hierbei erfolge auch eine Einstufung der Entwicklung nach neutral, schlechter oder besser, die auf der Internet-Seite des LANUV eingesehen werden könne. Eine Umsetzung erfolge auch im Biotopkataster NRW.

 

Herr Grimbach bezeichnete die Problematik des Insektenrückgangs als komplex. Sicher seien hieran auch Neonicotinoide, Glyphosat usw. beteiligt. Im Naturschutzgebiet Wahler Berg würden aber keine Mittel angewendet; trotzdem seien dort verschiedene Pflanzen und Insekten verschwunden. Man dürfe als Ursache nicht alle Veränderungen der Landwirtschaft zuweisen. Sicher seien zum Beispiel große Folientunnel verlorene Flächen; es gebe aber noch viel mehr Faktoren. Sinnvoll sei, wenn hart durchgesetzt werde, dass die Wegeraine und Ackerränder nicht mehr gespritzt, abgezogen oder bearbeitet würden. Hier müssten sich Wildpflanzen entwickeln können, wobei bei Problemkräutern nur punktuell eingegriffen werden sollte. Hier könnten die Landwirte und die Kammer viel tun. Er habe im vergangenen Jahr diese Streifen kartiert und sei über die Artenvielfalt erstaunt gewesen.

 

Herr Schmitz erklärte, dass dies eine Aufgabe der Unteren Naturschutzbehörde sei, die dies als Ordnungswidrigkeit verfolge. Die Bearbeitung der Bankette mit Einbeziehung in den Acker sei rückläufig. Ein Abschieben der aufgeworfenen Bankette sei gelegentlich nicht zu vermeiden, um den Wasserabfluss auf befestigten Wegen zu ermöglichen. Dies seien Entscheidungen der Kommunen.

 

Herr Klauth erläuterte, dass Blühstreifen in oder am Rand von landwirtschaftlichen Flächen bezuschusst würden.

 

Herr Große stellte fest, dass seitens des Naturschutzes verschiedene Vorschläge vorlägen. Seitens der Landwirtschaft sei jetzt noch kein Projekt eingebracht worden. Er schlug vor, sich hierzu im Vorfeld Gedanken zu machen, um beim Treffen des Runden Tisches eine sinnvolle Vertiefung zu ermöglichen. Der Austausch nur allgemeiner Argumentationen ohne Bereitschaft, die einzelnen Ansätze auch umzusetzen, sei nicht zielführend.

 

Herr Bolten wies auf ein bereits seit zwei Jahren laufendes Projekt hin, an dem auch er beteiligt sei. Man habe versuchsweise in der Universität Hannover ein Pflanzenzuchtprojekt durchgeführt und die ersten beiden Züge mit Champost zu den Obstplantagen bei Hamburg gefahren. Der Champost sei mit dem Seitenstreuer ausgebracht worden. Das Wachstum sei nahezu verdoppelt und man benötige keine Herbizide mehr.

 

Herr Große sprach den Entwicklungsplan Kulturlandschaft an. Innerhalb dieser Planung gebe es auch Anregungen an die Landwirtschaft, wie diese sich einbringen könne, um die Kulturlandschaft im Rhein-Kreis Neuss zu entwickeln. So zum Beispiel die Projektidee Leitbild für die Rheinische Ackerbörde. Man könne versuchen, ein solches Leitbild zu erarbeiten, auch unter Beiziehung externen Sachverstandes.

 

Herr Klauth erklärte, dass dieses Projekt von der Landwirtschaft unterstützt werde.

 

Frau Lechner sprach sich gegen die nur allgemeinen Diskussionen aus. Man müsse konkreter werden, so zum Beispiel im Kiebitzschutz. Hier sei die Landwirtschaft zu fragen, ob sie die Voraussetzungen für den Kiebitzschutz erfüllen könne. Ergebnis könnten Maßnahmen zum Schutz der Art oder die Erkenntnis sein, dass man den Vogel in dieser Form aufgeben müsse.

 

Herr Große verwies auf die Erläuterungen zu den letzten Treffen des Runden Tisches. Man habe eben dies versucht. Es sei aber nicht erfolgreich gewesen. Die Regelungen des Vertragsnaturschutzes seien auch nicht ganz einfach und bedeuteten wiederum eine Regelung mehr für den einzelnen Landwirt.

Es gebe aktuell eine Initiative der Stadt Meerbusch, die Gespräche mit den Landwirten auf Kiebitz-Verdachtsflächen suche.

 

Frau Arndt erklärte, dass sie die ständigen Hinweise auf Schwierigkeiten ablehne. Sie höre immer wieder, was nicht gehe.

Sie bitte um einen Vortrag der Biologischen Station zu einem Naturschutz- oder FFH-Gebiet über dessen Entwicklung in den letzten 10 bis 30 Jahren. Hierdurch könne man eine Grundlage erhalten, um Probleme im einzelnen Gebiet feststellen und Lösungen suchen zu können.

 

Auf die Anregung von Herrn Grimbach nach einer gemeinsamen Bereisung verwies Herr Schmitz auf den damit verbundenen Sach- und Zeitaufwand und die eher eingeschränkten Möglichkeiten. Es stehe jedem frei, die Landschaften im Kreisgebiet in Augenschein zu nehmen und sich eine Meinung zu bilden.

 

Herr Grimbach hielt seinen Vorschlag aufrecht. Hierbei könne erfahrungsgemäß jeder vom anderen lernen und Einsichten gewinnen.

 

Herr Schmitz schloss das Treffen des Runden Tisches mit Dank an alle Anwesenden um 20:15 Uhr.

 

 

 

 

Anmerkung zur Niederschrift:

 

Um die Diskussion am Runden Tisch zu strukturieren, wird zukünftig wie folgt vorgegangen:

 

1.        2 Wochen vor dem Treffen müssen Vorschläge der Teilnehmerinnen / Teilnehmer für Diskussionspunkte, Informationen, Vorlagen o. ä. bei der Unteren Naturschutzbehörde vorliegen.

2.        Sollten keine Vorschläge gemacht werden und auch seitens der Unteren Naturschutzbehörde keine Tagesordnungspunkte, wesentliche Informationen o. ä vorliegen, findet kein Treffen des Runden Tisches im Anschluss an die Beiratssitzung statt.

3.        Hierauf wird jeweils in den Einladungen zu den Beiratssitzungen hingewiesen.