Beschluss:

Der Naturschutzbeirat erhebt keinen Widerspruch gegen die Pflasterung eines Aufstellstandortes für Altkleider- und -glascontainer im Umfang von 13,60 qm und das Aufstellen dieser Container auf dem Grundstück Gem. Bedburdyck, Fl. 4, Flst. 224.


Protokoll:

Vorsitzender Lechner erläuterte, dass die Herstellung des Standortes und das Aufstellen der Container befreit werden müssten. Hierzu sei in der Vorlage ein Vorschlag gemacht worden. Er schlage vor, so zu beschließen.

 

Auf die Frage von Beiratsmitglied Arndt erläuterte Herr Schmitz, dass es in der Ortslage nach Darstellung der Gemeinde Jüchen keinen weiteren Standort gebe, der die an ihn zu stellenden Anforderungen erfülle. Er müsse zur Akzeptanz durch die Bürger ortsnah liegen und mit dem Fahrzeug erreichbar sein. Es müsse eine Fläche im öffentlichen Eigentum sein und so gelegen, dass sie nicht nachhaltig landschaftsstörend wirke.

Die Container hätten lange unmittelbar am Gewässer gestanden. Die Gemeinde sei dem Vorschlag der Unteren Naturschutzbehörde gefolgt, den Standort vom Gewässer abzurücken. Die Ortslage sei im Übrigen an mehreren Seiten von Landschaftsschutzgebiet umgeben.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ohne Stimmenthaltungen.