Beschluss:

Der Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfes des Nahverkehrsplans das Abstimmungs- und Beteiligungsverfahren gemäß § 9 ÖPNV-Gesetz NRW zu eröffnen.


Protokoll:

Herr Dr. Krug stellt den Entwurf des Nahverkehrsplans anhand einer PowerPoint Präsentation vor. Er erläutert die Bearbeitungsmethodik und beschreibt die Qualitätsziele, Bestandsanalysen und Maßnahmenprogramm im ÖPNV-Angebot sowie die ÖPNV-Finanzierung. Er weist darauf hin, dass die für die Umsetzung der Barrierefreiheit bis 2022 eine Strategie entwickelt werden muss und eine flächendeckende Bestandsaufnahme und Priorisierung der Haltestellen in Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden durchgeführt werden soll.

Ausschussvorsitzender Holler bedankt sich für die Ausführungen und bittet die Ausschussmitglieder um Wortmeldungen. Landrat Petrauschke macht deutlich, dass in der Sitzung nicht der endgültige Nahverkehrsplan verabschiedet werden soll, sondern der Ausschuss über die Einleitung des formalen Beteiligungsverfahrens beschließen muss. In einer weiteren Sitzung des Nahverkehrsausschusses sollen die Ergebnisse dieses Beteiligungsverfahrens vorgestellt werden.

Ausschussmitglied Dr. Will kritisiert, dass der SPNV (Schienenpersonennahverkehr), der ein Bestandteil des ÖPNV ist, im NVP-Entwurf nicht berücksichtigt wird. Landrat Petrauschke erklärt, dass es nicht Aufgabe des Nahverkehrsplans des Rhein-Kreises Neuss ist, den SPNV darzustellen. Zuständig für den SPNV ist der VRR als Aufgabenträger, der einen eigenen Nahverkehrsplan erstellt hat.

Ausschussmitglied Becker regt an, die Anbindung des Neubaugebietes Nievenheimerstraße in Norf und insbesondere das dort gelegene, entstehende Altersheim durch die Linien 852 oder 841 in den Nahverkehrsplan einzuarbeiten.

Ausschussmitglied Hugo-Wissemann führt aus, dass es zurzeit keine Busverbindung zwischen Dormagen-Nord und Neusser Süden gibt. Damit die Bürger aus dem Neusser Süden schnell Ziele in Nievenheim und Allerheiligen erreichen können, schlägt sie vor, eine Buslinie über die L380 von Allerheiligen bis Nievenheim zu verlängern. Ausschussmitglied Bäumken entgegnet, dass bereits eine gute S-Bahn Verbindung zwischen Allerheiligen und Nievenheim existiert und eine Verlängerung der bestehenden Linien zu unzumutbaren Fahrzeitverlängerungen führen würde. Im Hinblick auf die Veränderung der Krankenhauslandschaft regt Ausschussmitglied Hugo-Wissemann an, die Verbindung zwischen den Kreiskrankenhäusern zu verbessern.

Auf die Frage von Ausschussmitglied Hugo-Wissemann, für welche Dauer der Nahverkehrsplan konzipiert wird, erläutert Landrat Petrauschke, dass es dafür keine festen Regeln gibt und einen Veränderung bzw. Fortschreibung bei besonderen Bedarfen erfolgen kann. Er kündigt an, dass die Anregungen aus der Sitzung für Veränderungen im ÖPNV-Angebot an die Städte und Gemeinden bzw. die Verkehrsunternehmen zur Abstimmung herangetragen werden.

Ausschussmitglied Christoph weist zum Thema Barrierefreiheit darauf hin, dass die Frist für die Barrierefreiheit 2022 nicht gilt, wenn Ausnahmetatbestände im Nahverkehrsplan genannt werden, diese Ausnahmen aber im vorliegenden NVP-Entwurf nicht aufgeführt sind.

Herr Dr. Krug erläutert verschiedene Möglichkeiten für Ausnahmetatbestände, und kündigt an, dass der Rhein-Kreis Neuss nach der Verabschiedung des Nahverkehrsplans die Umsetzung der Barrierefreiheit erarbeiten wird. Dipl.-Ing Stiller fügt hinzu, dass das Thema Barrierefreiheit in der ersten Fortschreibung des Nahverkehrsplans enthalten sein kann. Hierfür muss ein kreisweites Konzept erstellt werden. Ausschussvorsitzender Holler ergänzt, dass die Behindertenverbände im Beteiligungsverfahren zum Nahverkehrsplanentwurf Stellung nehmen können.

Zur Verbesserung der Anbindung der Stadtbereiche Fürth, Fürther Berg und Elsen in Grevenbroich schlägt Ausschussmitglied Dorok eine Änderung der Streckenführung der Linie 098 vor.

Ausschussmitglied Graf von Nesselrode erkundigt sich, bis wann der Nahverkehrsplan beschlossen werden soll. Dipl.-Ing Stiller weist darauf hin, dass dies in Abhängigkeit von den eingehenden Stellungnahmen aus den Städten und Gemeinde steht. Geplant ist eine Fristsetzung bis zum 1. August 2018. Er sichert zu, in der Sitzung des Nahverkehrs- und Straßenbauausschusses am 10. Oktober 2018 über den Sachstand zu berichten bzw. gegebenenfalls den fertigen Entwurf zu präsentieren.

Ausschussmitglied Stupp regt an, das auf den RB39 abgestimmte Nachtbusangebot in Grevenbroich auch freitags anzubieten. Weiterhin befürwortet er, im Rahmen des geplanten Ortsbusangebotes in Rommerskirchen auf der Linie 892 die Möglichkeit eines Lückenschlusses zwischen GV Gindorf und GV Neurath zu prüfen. Dipl. -Ing. Stiller erläutert dazu, dass das geplante Ortsbussystem nur in Abstimmung mit den betroffenen Gemeinden umgesetzt kann.

Ausschussmitglied Weyen befürchtet Kapazitätsprobleme der U76 auf der Strecke Osterrath – Heinrich-Heine Allee beim jetzigen Zustand der Strecke, wenn neue Wohngebiete geschaffen werden. Dipl.-Ing Stiller verweist auf die geplante Machbarkeitsstudie für eine Leistungssteigerung auf der Strecke Meerbusch – Krefeld durch die Städte Meerbusch, Krefeld und Düsseldorf hin. Landrat Petrauschke ergänzt, dass es auf der Strecke wenig Linien gibt, die in der Hauptverkehrszeit überfüllt sind.

Ausschussmitglied Fischer äußert sich zu einzelnen Anregungen aus dem Beteiligungsverfahren, die in der Einladung beigefügten Synopse aufgelistet sind. Herr Dr. Krug weist ausdrücklich darauf hin, dass nicht die Synopsen die Maßnahmen der Städte und Gemeinden darstellen, sondern nur die Entstehung des Nahverkehrsplans dokumentieren. Die tatsächlichen Maßnahmen sind im Nahverkehrsplan selber enthalten.

Landrat Petrauschke kündigt an, dass die Anregungen aus dem Ausschuss aufgenommen und die Städte und Gemeinden sowie die Verkehrsunternehmen dazu angehört werden.

Die Ausschussmitglieder Hugo-Wissemann und Eickler bemängeln, dass in Bussen nicht ausreichend Platz für die Mitnahme von Fahrädern ist. Ausschussmitglied Hugo-Wissemann regt an, bei der Neuanschaffung von Busse größere multifunktionale Flächen vorzusehen. Landrat Petrauschke weist darauf hin, dass in der Hauptverkehrszeit auch beim SPNV die Mitnahmen von Fahrrädern begrenzt ist. Herr Dr. Krug ergänzt, dass kein Anspruch auf Beförderung besteht.

Ausschussvorsitzender Holler erkundigt sich nach Möglichkeiten, die Preise im ÖPNV zu senken. Landrat Petrauschke macht deutlich, dass auch der VRR den Wunsch hat preiswertere Tickets anzubieten .Man müsse aber bei den Preisen bedenken, dass der ÖPNV nur zu 50 % durch Einnahmen finanziert wird und die Kommunen am Ende das Defizit tragen müssen.

Ausschussmitglied Fischer bittet um einen Sachstandsbericht zum Thema Bahnsteighöhen. Landrat Petrauschke führt aus, dass in Deutschland die Bahnsteighöhensituation sehr heterogen ist. Im Gegensatz zu NRW gibt es in angrenzenden Bundesländern auch 55cm hohe Bahnsteige. Die Umsetzung der einheitlichen Bahnsteighöhen in NRW dauert noch an. Wegen der Umsetzung des geplanten RRX-Schienenprojektes ist teilweise eine Verlängerung der Bahnsteige notwendig. Landrat Petrauschke teilt auf Anfrage von Ausschussmitglied Fischer mit, dass es hinsichtlich des Haltepunktes Morgensternsheide eine entsprechende Beschlussfassung der Stadt Neuss zur Finanzierung gibt und die Regio Bahn GmbH dies bei den nächsten Schritten berücksichtigen wird.

 

Ausschussmitglied Hugo-Wissemann erkundigt sich nach der Verlängerung der Bahnsteige im Dormagener Bahnhof. (Anmerkung: Laut Auskunft des VRR haben die Gleise – außer Gleis 10 – bereits die vorgeschriebene Mindestlänge von 220 m. Lediglich Gleis 10 muss noch verlängert werden. Baubeginn für den Ausbau der Barrierefreiheit soll 2019 sein.)

Ausschussmitglied Christoph gibt hinsichtlich der Stellungnahme zum Nahverkehrsplan zu bedenken, dass die vorgegebene Frist von sechs Wochen sehr kurz ist. In den Sommerferien finden keine Ratssitzungen statt, so dass keine Möglichkeit besteht, die Gremien zu beteiligen. Landrat Petrauschke hebt hervor, dass der Nahverkehrsplan zu einem bestimmten Zeitpunkt fertiggestellt werden soll und erinnert daran, dass der Vorentwurf den Städten und Gemeinden bereits hinlänglich bekannt ist. Ausschussvorsitzender Holler stellte daraufhin den Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung. Der Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfs des Nahverkehrsplans das Abstimmungs- und Beteiligungsverfahren gem. § 9 ÖPNVG NRW zu eröffnen.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.