Sitzung: 12.06.2018 Mobilitätsausschuss
Vorlage: 61/2625/XVI/2018
Beschluss:
Der Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfes des Nahverkehrsplans das Abstimmungs- und Beteiligungsverfahren gemäß § 9 ÖPNV-Gesetz NRW zu eröffnen.
Protokoll:
Herr Dr. Krug stellt den Entwurf des Nahverkehrsplans
anhand einer PowerPoint Präsentation vor. Er erläutert die Bearbeitungsmethodik
und beschreibt die Qualitätsziele, Bestandsanalysen und Maßnahmenprogramm im
ÖPNV-Angebot sowie die ÖPNV-Finanzierung. Er weist darauf hin, dass die für die
Umsetzung der Barrierefreiheit bis 2022 eine Strategie entwickelt werden muss
und eine flächendeckende Bestandsaufnahme und Priorisierung der Haltestellen in
Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden durchgeführt werden soll.
Ausschussvorsitzender Holler bedankt sich für die
Ausführungen und bittet die Ausschussmitglieder um Wortmeldungen. Landrat Petrauschke macht deutlich,
dass in der Sitzung nicht der endgültige Nahverkehrsplan verabschiedet werden
soll, sondern der Ausschuss über die Einleitung des formalen
Beteiligungsverfahrens beschließen muss. In einer weiteren Sitzung des
Nahverkehrsausschusses sollen die Ergebnisse dieses Beteiligungsverfahrens
vorgestellt werden.
Ausschussmitglied Dr. Will kritisiert, dass der
SPNV (Schienenpersonennahverkehr), der ein Bestandteil des ÖPNV ist, im
NVP-Entwurf nicht berücksichtigt wird. Landrat
Petrauschke erklärt, dass es nicht Aufgabe des Nahverkehrsplans des
Rhein-Kreises Neuss ist, den SPNV darzustellen. Zuständig für den SPNV ist der
VRR als Aufgabenträger, der einen eigenen Nahverkehrsplan erstellt hat.
Ausschussmitglied Becker regt an, die Anbindung
des Neubaugebietes Nievenheimerstraße in Norf und insbesondere das dort
gelegene, entstehende Altersheim durch die Linien 852 oder 841 in den
Nahverkehrsplan einzuarbeiten.
Ausschussmitglied Hugo-Wissemann führt aus, dass es
zurzeit keine Busverbindung zwischen Dormagen-Nord und Neusser Süden gibt.
Damit die Bürger aus dem Neusser Süden schnell Ziele in Nievenheim und
Allerheiligen erreichen können, schlägt sie vor, eine Buslinie über die L380
von Allerheiligen bis Nievenheim zu verlängern. Ausschussmitglied Bäumken entgegnet, dass bereits eine gute S-Bahn
Verbindung zwischen Allerheiligen und Nievenheim existiert und eine
Verlängerung der bestehenden Linien zu unzumutbaren Fahrzeitverlängerungen
führen würde. Im Hinblick auf die Veränderung der Krankenhauslandschaft regt Ausschussmitglied Hugo-Wissemann an,
die Verbindung zwischen den Kreiskrankenhäusern zu verbessern.
Auf die Frage
von Ausschussmitglied Hugo-Wissemann,
für welche Dauer der Nahverkehrsplan konzipiert wird, erläutert Landrat Petrauschke, dass es dafür
keine festen Regeln gibt und einen Veränderung bzw. Fortschreibung bei
besonderen Bedarfen erfolgen kann. Er kündigt an, dass die Anregungen aus der
Sitzung für Veränderungen im ÖPNV-Angebot an die Städte und Gemeinden bzw. die
Verkehrsunternehmen zur Abstimmung herangetragen werden.
Ausschussmitglied Christoph weist zum Thema
Barrierefreiheit darauf hin, dass die Frist für die Barrierefreiheit 2022 nicht
gilt, wenn Ausnahmetatbestände im Nahverkehrsplan genannt werden, diese
Ausnahmen aber im vorliegenden NVP-Entwurf nicht aufgeführt sind.
Herr Dr. Krug erläutert verschiedene
Möglichkeiten für Ausnahmetatbestände, und kündigt an, dass der Rhein-Kreis
Neuss nach der Verabschiedung des Nahverkehrsplans die Umsetzung der
Barrierefreiheit erarbeiten wird. Dipl.-Ing
Stiller fügt hinzu, dass das Thema Barrierefreiheit in der ersten
Fortschreibung des Nahverkehrsplans enthalten sein kann. Hierfür muss ein
kreisweites Konzept erstellt werden. Ausschussvorsitzender
Holler ergänzt, dass die Behindertenverbände im Beteiligungsverfahren zum
Nahverkehrsplanentwurf Stellung nehmen können.
Zur
Verbesserung der Anbindung der Stadtbereiche Fürth, Fürther Berg und Elsen in
Grevenbroich schlägt Ausschussmitglied
Dorok eine Änderung der Streckenführung der Linie 098 vor.
Ausschussmitglied Graf von Nesselrode erkundigt sich, bis
wann der Nahverkehrsplan beschlossen werden soll. Dipl.-Ing Stiller weist darauf hin, dass dies in Abhängigkeit von
den eingehenden Stellungnahmen aus den Städten und Gemeinde steht. Geplant ist
eine Fristsetzung bis zum 1. August 2018. Er sichert zu, in der Sitzung des
Nahverkehrs- und Straßenbauausschusses am 10. Oktober 2018 über den Sachstand
zu berichten bzw. gegebenenfalls den fertigen Entwurf zu präsentieren.
Ausschussmitglied Stupp regt an, das auf den
RB39 abgestimmte Nachtbusangebot in Grevenbroich auch freitags anzubieten.
Weiterhin befürwortet er, im Rahmen des geplanten Ortsbusangebotes in
Rommerskirchen auf der Linie 892 die Möglichkeit eines Lückenschlusses zwischen
GV Gindorf und GV Neurath zu prüfen. Dipl.
-Ing. Stiller erläutert dazu, dass das geplante Ortsbussystem nur in
Abstimmung mit den betroffenen Gemeinden umgesetzt kann.
Ausschussmitglied Weyen befürchtet
Kapazitätsprobleme der U76 auf der
Strecke Osterrath – Heinrich-Heine Allee beim jetzigen Zustand der Strecke,
wenn neue Wohngebiete geschaffen werden. Dipl.-Ing
Stiller verweist auf die geplante Machbarkeitsstudie für eine
Leistungssteigerung auf der Strecke Meerbusch – Krefeld durch die Städte
Meerbusch, Krefeld und Düsseldorf hin. Landrat
Petrauschke ergänzt, dass es auf der Strecke wenig Linien gibt, die in der
Hauptverkehrszeit überfüllt sind.
Ausschussmitglied Fischer äußert sich zu
einzelnen Anregungen aus dem Beteiligungsverfahren, die in der Einladung
beigefügten Synopse aufgelistet sind. Herr
Dr. Krug weist ausdrücklich darauf hin, dass nicht die Synopsen die
Maßnahmen der Städte und Gemeinden darstellen, sondern nur die Entstehung des
Nahverkehrsplans dokumentieren. Die tatsächlichen Maßnahmen sind im
Nahverkehrsplan selber enthalten.
Landrat Petrauschke kündigt an, dass die
Anregungen aus dem Ausschuss aufgenommen und die Städte und Gemeinden sowie die
Verkehrsunternehmen dazu angehört werden.
Die Ausschussmitglieder Hugo-Wissemann und Eickler bemängeln, dass in Bussen nicht
ausreichend Platz für die Mitnahme von Fahrädern ist. Ausschussmitglied Hugo-Wissemann regt an, bei der Neuanschaffung
von Busse größere multifunktionale Flächen vorzusehen. Landrat Petrauschke weist darauf hin, dass in der Hauptverkehrszeit
auch beim SPNV die Mitnahmen von Fahrrädern begrenzt ist. Herr Dr. Krug ergänzt, dass kein Anspruch auf Beförderung besteht.
Ausschussvorsitzender Holler erkundigt sich nach
Möglichkeiten, die Preise im ÖPNV zu senken. Landrat Petrauschke macht deutlich, dass auch der VRR den Wunsch
hat preiswertere Tickets anzubieten .Man müsse aber bei den Preisen bedenken,
dass der ÖPNV nur zu 50 % durch Einnahmen finanziert wird und die Kommunen am
Ende das Defizit tragen müssen.
Ausschussmitglied Fischer bittet um einen Sachstandsbericht zum
Thema Bahnsteighöhen. Landrat
Petrauschke führt aus, dass in Deutschland die Bahnsteighöhensituation sehr
heterogen ist. Im Gegensatz zu NRW gibt es in angrenzenden Bundesländern auch
55cm hohe Bahnsteige. Die Umsetzung der einheitlichen Bahnsteighöhen in NRW
dauert noch an. Wegen der Umsetzung des geplanten RRX-Schienenprojektes ist
teilweise eine Verlängerung der Bahnsteige notwendig. Landrat Petrauschke teilt auf Anfrage von Ausschussmitglied Fischer mit, dass es hinsichtlich des
Haltepunktes Morgensternsheide eine entsprechende Beschlussfassung der Stadt
Neuss zur Finanzierung gibt und die Regio Bahn GmbH dies bei den nächsten
Schritten berücksichtigen wird.
Ausschussmitglied Hugo-Wissemann erkundigt sich nach
der Verlängerung der Bahnsteige im Dormagener Bahnhof. (Anmerkung: Laut
Auskunft des VRR haben die Gleise – außer Gleis 10 – bereits die
vorgeschriebene Mindestlänge von 220 m. Lediglich Gleis 10 muss noch verlängert
werden. Baubeginn für den Ausbau der Barrierefreiheit soll 2019 sein.)
Ausschussmitglied Christoph gibt hinsichtlich der
Stellungnahme zum Nahverkehrsplan zu bedenken, dass die vorgegebene Frist von
sechs Wochen sehr kurz ist. In den Sommerferien finden keine Ratssitzungen
statt, so dass keine Möglichkeit besteht, die Gremien zu beteiligen. Landrat Petrauschke hebt hervor, dass
der Nahverkehrsplan zu einem bestimmten Zeitpunkt fertiggestellt werden soll
und erinnert daran, dass der Vorentwurf den Städten und Gemeinden bereits
hinlänglich bekannt ist.
Ausschussvorsitzender Holler
stellte daraufhin den Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung. Der
Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss beauftragt die Verwaltung auf der
Grundlage des vorliegenden Entwurfs des Nahverkehrsplans das Abstimmungs- und
Beteiligungsverfahren gem. § 9 ÖPNVG NRW zu eröffnen.
Der Beschluss
wurde einstimmig gefasst.