Protokoll:

 

Ausschussmitglied Kresse regte an, dass die Verwaltung dem Ausschuss über den Erfolg der Maßnahmen des Integrationskonzeptes berichte.

 

Kreisdirektor Brügge wies darauf hin, dass die Verwaltung bereits regelmäßig im Kreisausschuss über die aktuelle Flüchtlingssituation, Integrationsleistungen, Maßnahmen von Institutionen, den Wohnungsbau sowie über die erfolgreiche Arbeit des Kommunalen Integrationszentrums und der Seiteneinsteigerberatung berichte. Am 12. September habe er beim MKFFI NRW an einem Treffen zur Entwicklung des Integrationskonzeptes „Ankommen in Deutschland“ teilgenommen. Darüber hinaus werde derzeit das Projekt „Gemeinsam klappt´s“ entwickelt. Hierüber werde die Verwaltung weiter im Ausschuss berichten.

 

Kreistagsabgeordneter Wappenschmidt merkte an, dass er das Sprachniveau und die Inanspruchnahme der Sprach- und Integrationskurse als nicht ausreichend einschätze.

 

Kreistagsabgeordneter Bartsch fragte, ob Abschiebungen auch bei Personen im ordentlichen Arbeitsverhältnis durchgeführt würden. Kreisdirektor Brügge erklärte, dass die Ausländerbehörde die Abschiebungen als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung umsetze. Dabei stünden Personen mit einer dauerhaften Beschäftigung zwar nicht im Fokus, diese stelle jedoch kein alleiniges Abschiebehindernis dar.

 

Bei Vorliegen eines unverschuldeten Ausreisehindernisses (z.B. dauerhafte Reiseunfähigkeit, Familienmitglieder haben eine Aufenthaltserlaubnis) hat der Ausländer gemäß § 5 Abs. 1 Ziffer 1 Aufenthaltsgesetz in der Regel vor Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nachzuweisen, dass er den Lebensunterhalt einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes sicherstellen kann. Insofern wäre die Ausübung einer Beschäftigung bei diesem Sachverhalt positiv zu berücksichtigen.

 

Auf Nachfrage des Kreistagsabgeordneten Carsten Thiel teilte Kreisdirektor Brügge mit, dass bei Personen mit ungeklärter Bleibeperspektive nach einer Aufenthaltszeit von längstens bis zu sechs Monaten in einer Landesaufnahmeeinrichtung eine Zuweisung erfolgen müsse. In der Regel würden die Verfahren jedoch vor Ablauf dieser Frist abgeschlossen (Entscheidung über Neuverfahren innerhalb von 3 Monaten im Bundesdurchschnitt - Antwort der Landesregierung NRW auf die Kleine Anfrage vom 17. Mai 2018 DRS 17/2815).