Protokoll:

Frau Dr. Wahode wollte eine Anmerkung zur Niederschrift der 11. Sitzung des Naturschutzbeirates machen, an der sie nicht teilgenommen hatte. Sie bezog sich hierbei auf die Problematik der Wegeränder, die im 4. Treffen des Runden Tisches zur Artenvielfalt in der Agrarlandschaft thematisiert wurden. Das Protokoll führte hierzu eine Aussage von Herrn Grimbach auf: „Sinnvoll sei, wenn hart durchgesetzt werde, dass die Wegeraine und Ackerränder nicht mehr gespritzt, abgezogen oder bearbeitet würden“.

 

Frau Dr. Wahode wies darauf hin, dass Wegeränder weder gedüngt, noch gespritzt werden dürften. Dies sei schon seit Jahren verboten. Die Möglichkeit des Abziehens der Wegeränder hänge von der jeweiligen Kommune ab. Manche Kommunen würden das Abziehen für kleine Bereiche zulassen, andere hingegen würden dies verbieten.

 

Frau Arndt fragte, was unter „abziehen“ zu verstehen sei. Frau Dr. Wahode erläuterte, dass Gemeinden oder Ortsbauernschaften damals mit einem sogenannten „Schild“, das hinten am Trecker befestigt worden sei, den Wegerand zur Seite gezogen hätten, um den Ablauf des Wasser zu verbessern. Früher sei das an bestimmten Stellen von den Kommunen gefordert worden, mittlerweile hätten dies aber einige Kommunen aus ökologischen Gründen verboten. Nichtsdestotrotz gebe es gewisse Wirtschaftswege, bei denen es an ganz bestimmten Stellen sinnvoll sei, die Wegeränder abzuziehen. Sie betonte noch einmal, dass Düngen und Spritzen aber in jedem Fall verboten sei. Die einzige Maßnahme, die die Landwirtschaft zu bestimmten Zeiten machen dürfe, sei mulchen.