Beschluss:

Der Naturschutzbeirat erhebt keinen Widerspruch gegen die Gewährung von Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG für die Currenta GmbH & Co. OHG zum Neubau des Ersatzbrunnens 1 der Wassergewinnungsanlage Tannenbusch.


Protokoll:

Herr Klauth fragte, wer von der Verwaltung zu dem TOP Stellung nehmen möchte. Herr Mankowsky verwies auf die Sitzungsvorlage, die sehr plausibel und schlüssig sei. Es seien keine Alternativen ersichtlich und es werde darum gebeten, keinen Widerspruch zu erheben.

 

Frau Arndt brachte ein, dass die Genehmigung zur Grundwasserentnahme seit dem Jahr 1992 erteilt sei und fragte, ob es hierfür auch ein Enddatum gebe. Herr Clever erläuterte, dass Wasserrechte immer befristet erteilt würden, um sogenannte Vorratsbewilligungen zu vermeiden. Im Regelfall führe das dazu, dass nach Ablauf des Rechtes ein neuer Antrag gestellt werde. Das genaue Datum zu dem die Genehmigung auslaufe, könne er gerade nicht nennen, aufgrund des Fortbestandes des Werkes sei aber der Versorgungsbedarf weiterhin gegeben und ein Verlängerungsantrag im Anschluss zu erwarten.

 

Frau Arndt gab zu Bedenken, dass sich durch zunehmende Wasserentnahme auch die Problematik des Trockenfallens von Bächen, Gräben und Ähnlichem verstärke. So falle beispielsweise der Norfbach öfters trocken. Herr Clever wies darauf hin, dass der Ersatzbrunnen zwar größer dimensioniert sei, um Vorsorge für den Fall der absehbaren Verockerung der anderen Brunnen zu treffen, sich an der Höhe des Rechtes der Wasserentnahme aber vorliegend nichts ändere. Zur Thematik des Norfbachs fügte er kurz an, dass die Verwaltung derzeit einen Arbeitskreis gebildet habe, mit dem Ziel, den aktuellen Stand um den Norfbach und zukünftiges Vorgehen für den Umwelt- und Planungsausschuss vorzubereiten.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ohne Stimmenthaltungen.