Beschluss:

Der Naturschutzbeirat erhebt keinen Widerspruch gegen die Gewährung von Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG für den Radwegebau entlang der Nord- und Südseite der Kölner-/Bonner Straße, Stadt Neuss.


Protokoll:

Herr Mankowsky leitete hierzu kurz ein, dass es vorliegend einen relativ engen Radweg gebe. Im Hinblick auf die Frage, ob der geplante Radwegeneubau erforderlich sei, habe er sich mit dem Beigeordneten Herrn Hölters von der Stadt Neuss in Verbindung gesetzt. Dieser habe ihm erläutert, dass bedingt durch die Enge und Einstraßigkeit des derzeitigen Radweges eine gewisse Unfallgefahr gegeben sei. Zudem strebe die Stadt Neuss das Image einer fahrradfreundlichen Stadt an. Der neue Radweg stelle hierzu einen wichtigen Meilenstein dar. Herr Mankowsky berichtete, dass er die Argumente soweit nachvollziehen konnte, zumal ein landschaftspflegerischer Begleitplan bereits den Ausgleich der Nachteile für die Natur vorsehe. Für weitere Erläuterungen des Vorhabens verwies Herr Mankowsky auf die beiden anwesenden Mitarbeiter der Stadt Neuss, Herrn Nikolaus Corres – Amt für Stadtplanung – und Herrn Kai Liebreich – Tiefbaumanagement Neuss –, die das geplante Bauvorhaben vorstellten.

 

Herr Corres wies zunächst auf den landschaftspflegerischen Begleitplan hin, der der Sitzungsvorlage beigefügt sei und das Vorhaben ausführlich beschreibe. Er erklärte, dass die Kölner-/Bonner Straße eine erhebliche verkehrliche Bedeutung habe und so stark befahren sei, dass hier der Radverkehr derzeit nur einspurig über den bestehenden Radweg im Süden geführt werden könne. Herr Liebreich identifizierte dabei als Hauptproblem, dass Radfahrer nicht auf der Nordseite entlang durchfahren könnten, sondern auf die Südseite für 500 bis 600 Meter wechseln müssten und infolgedessen die viel befahrene Straße zweimal queren müssten. Laut Herrn Corres habe die Bezirksregierung Düsseldorf den Radwegneubau ebenfalls für erforderlich gehalten und daher einem Förderantrag zugestimmt.

 

Herr Liebreich ergänzte, dass zunächst nur der Radweg entlang der Nordseite gebaut werden solle. Für diesen sei auch der Förderantrag bewilligt worden. Der Neubau des bestehenden Radweges auf der Südseite, der bereits in der Sitzungsvorlage mitbeschrieben sei, stehe noch nicht fest. Dies hänge davon ab, ob nach Bau des Radweges auf der Nordseite dies weiterhin für erforderlich gehalten werde und ob ein noch zu stellender Förderantrag hierfür bewilligt werde. Ende des Jahres 2018 oder Anfang des Jahres 2019 solle zunächst einmal das Vorhaben auf der Nordseite begonnen werden. Zeitungsmeldungen des vergangenen Samstags, die von einer bereits stattgefundenen Vergabe der Brückensanierungsarbeiten durch die Stadt Neuss berichtet hätten, entsprächen nicht der Wahrheit. Die Vergabe solle erst gegen Ende des Monats erfolgen, sofern der Naturschutzbeirat dem Vorhaben zustimmt.

 

Herr Corres stellte kurz den Verlauf der Radwege anhand der im landschaftspflegerischen Begleitplan enthaltenen Pläne dar. Er zeigte dabei auf, in welchen Abschnitten der Bau erfolgen solle und wo beispielsweise Gehölze entfernt werden müssten. Der neue Radweg entlang der Nordseite führe hauptsächlich über eine alte Straßenbahntrasse. Der Bahndamm müsse dort abgesenkt werden, um die Breite für die Wegetrasse zu erreichen. Die Allee entlang der Nordseite der Köln-/Bonner Straße könne bis auf zwei Bäume erhalten bleiben und werde bei den Bauarbeiten entsprechend geschützt. Ein heikler Bereich sei an der Pestalozzistraße gegeben. Den aktuellen Wendehammer wolle man barrierefrei anbinden und müsse dafür einige Gehölze entfernen. Die Erforderlichkeit werde hier gesehen, da in diesem Bereich zu bestimmten Zeiten pro Stunde 50-60 Radfahrer gemessen worden seien. Die verkehrliche Bedeutung ergebe sich hier aufgrund des Wohngebietes sowie der Grundschule. Der Radverkehr im Bereich der Erftauenquerung liege bei etwa 25 Radfahrern pro Stunde. Zudem würden die beiden Bushaltestellen am Ende der geplanten Strecke in Grimlinghausen im Zuge der Arbeiten ertüchtigt werden. Wenn der bestehende Radweg auf der Südseite ebenfalls neu gebaut werden soll, würde man die Ausgleichsmaßnahmen im Süden in die Erftaue hinein vornehmen. In Zuge dessen würden punktuelle Pflanzungen vorgenommen werden, um die Erftaue weiterhin erlebbar zu gestalten. Der südliche Radweg habe derzeit eine Breite von ca. 1,80 Metern und solle nach Planung auf 2,50 Meter erweitert werden. Wichtig sei, den Radverkehr komfortabel und dadurch attraktiver zu gestalten.

 

Herr Meyer-Ricks gab zu Bedenken, dass die Wurzeln der Bäume, die in den Bereich des geplanten Radweges reichen, ein Problem darstellen könnten. Herr Corres berichtete, die Wurzeln der Linden würden sich eher am Böschungsfuß befinden. Oberhalb werde man behutsam vorgehen und nur wenige Gehölze zurückschneiden oder entfernen.

 

Herr Bachmann fragte, wie lange der Bau des nördlichen Teils dauern werde. Herr Liebreich teilte mit, es sei geplant zunächst mit der Brückensanierung zu beginnen, die voraussichtlich knapp 4 Monate in Anspruch nehmen werde. Die Straßenbauarbeiten seien für die Mitte des Jahres 2019 geplant und würden voraussichtlich noch einmal 4 bis 5 Monate dauern. Beabsichtigt sei, dass die Bauarbeiten des nördlichen Abschnittes bis zum Ende des Jahres 2019 erledigt sein werden.

 

Frau Dr. Wahode erkundigte sich, um was für Gehölze es sich handle, die entfernt werden müssten, und was für Ausgleichsmaßnahmen getroffen werden müssten. Herr Corres zeigte daraufhin Bestände von Haselnusssträuchern, Hainbuchen, Eschen und einen Pappelwald auf. Die Gehölzabschnitte seien auf dem Plan markiert. Er stellte klar, dass Gehölze, die in einem Abstand von 2 Metern zum Weg stehen, erhalten bleiben könnten. Im Nordteil würden ca. 2000 Quadratmeter Mehrversiegelung anfallen. Die Kompensation des Vorhabens solle im Süden zur Erftaue vorgenommen werden, vorausgesetzt, dass der Radwegneubau im Süden ebenfalls erfolgt.

 

Herr Meyer-Ricks kritisierte, dass, obwohl der Baubeginn schon quasi feststehe, immer noch nicht klar sei, wie die Kompensation schlussendlich erfolgen solle. Herr Corres erklärte, dass die Stadt Neuss sich in der glücklichen Lage sehe, ein Ökokonto zu haben. Wenn der Neubau des südlich entlang laufenden Radweges nicht erfolgen wird, werde man den Ausgleich für die Gehölze mit dem Ökokonto befriedigen. Man könne jetzt bereits Grünland herstellen statt Acker, die Gehölzpflanzungen könnten aber erst später vorgenommen werden, da diese bei einer neuen Böschung ansonsten wieder neu angepflanzt werden müssten. Es gebe Grundstücke, die für Kompensationsmaßnahmen vorgesehen seien, die sich nicht im städtischen Eigentum befänden. Wenn sich diese Grundstücke nicht erwerben ließen, würde man die übrigen Flächen entsprechend größer gestalten. Die Ökobilanz werde nach dem Detailplan noch einmal überarbeitet.

 

Frau Arndt erkundigte sich, wie breit der südliche Radweg derzeit denn sei und ob dieser den aktuellen Vorgaben für die Breite eines normalen Radweges entspräche. Herr Liebreich erläuterte, der Radweg habe eine Breite von 1,80 Metern und solle nach aktuellen Vorgaben 2,50 Meter betragen. Die politische Entscheidung, ob die Stadt Neuss den Neubau des Radweges entlang der Südseite in Zukunft bejahe, könne er derzeit nicht einschätzen. Der Bauausschuss habe die gesamte Planung vorbehaltlich einer bewilligten Förderung beschlossen. Für den nördlichen Radwegneubau sei die Förderung bereits bewilligt, für den südlichen müsse noch ein Förderantrag gestellt werden.

 

Herr Bachmann fragte, ob der Beschluss des Naturschutzbeirates bereits beide Radwege beinhalten soll. So wie der Antrag derzeit stehe, werde sowohl dem Neubau des Radweges auf der Nordseite als auch auf der Südseite zugestimmt. Herr Bolz argumentierte, es mache wenig Sinn, später noch einmal über die Maßnahme zu entscheiden. Nach Abgabe eines Votums zur Gesamtmaßnahme sei es unbeachtlich, wenn der Radwegneubau im Süden nicht erfolge.

 

Herr Mankowsky schlug daher vor, einen Beschluss zu fassen, der beide Abschnitte beinhaltet.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ohne Stimmenthaltungen.