Sitzung: 12.09.2018 Finanzausschuss
Vorlage: 20/2846/XVI/2018
Beschluss:
Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen
zur Kenntnis.
Protokoll:
Kreiskämmerer Graul
verwies auf die der Einladung beigefügten Erläuterungen und Berechnungen im
Schreiben des MHKBG vom 03.07.2018 und in den Eckpunkten für das GFG 2019.
Er hob hervor, dass die
Finanzausgleichsmasse wie auch in den Vorjahren weiter ansteigt und zwar auf
einen neuen Höchstbetrag von 12,067 Milliarden Euro.
Es gäbe gewisse
Veränderungen gegenüber 2018 jedoch leider nicht in Kernbereichen wie z.B. der
„Einwohnerveredlung“. Dies sei immer noch ein Diskussionsthema zwischen dem Land
und einigen Spitzenverbänden.
Positiv seien jedoch
hervorzuheben
- der weitere
sukzessive Abbau des Vorwegabzuges im Rahmen des Finanzierungs- und
Stärkungspaktgesetzes
- die Aufstockung der
Schul- und Bildungspauschale
- die dynamische
Erhöhung der Sportpauschale
und die neu vorgesehene
Aufwands-/Unterhaltungspauschale als allgemeine nicht umlagefähige
Deckungsmittel für die Kommunen.
Ausgekehrte Zuwendungen
blieben somit den Kommunen vollständig erhalten.
Die schon lange von den
kommunalen Spitzenverbänden geforderte Steigerung des Verbundsatzes von 23 v.H.
auf 28,5 v.H. sei jedoch weiterhin nicht in Sicht.
Ebenfalls sei bei den
Umlagegrundlagen grundsätzlich ein positiver Effekt zu verzeichnen. Die
entsprechenden Werte 2019 seien im Vergleich zu 2018 insgesamt zwar geringer,
gegenüber 2017 ergäben sich jedoch für alle Städte und Gemeinden deutliche
Zuwächse bei den Umlagegrundlagen.
Kreistagsabgeordneter
Rainer Thiel bat um Aufschlüsselung der
2,5 Mio. Euro, die aus der Aufwands- und Unterhaltspauschale auf die Kommunen
im Kreis entfallen. 2,5 Mio. Euro seien im Verhältnis zum Gesamtvolumen i.H.v.
120 Mio. Euro ein unterproportionaler Anteil.
Die vorläufigen Verteilkriterien
der Aufwands- und Unterhaltspauschale sind der Niederschrift als Anlage
beizufügt.