Beschluss:

Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 

 


Protokoll:

Kreiskämmerer Graul verwies auf die der Einladung beigefügten Erläuterungen und Berechnungen im Schreiben des MHKBG vom 03.07.2018 und in den Eckpunkten für das GFG 2019.

 

Er hob hervor, dass die Finanzausgleichsmasse wie auch in den Vorjahren weiter ansteigt und zwar auf einen neuen Höchstbetrag von 12,067 Milliarden Euro.

Es gäbe gewisse Veränderungen gegenüber 2018 jedoch leider nicht in Kernbereichen wie z.B. der „Einwohnerveredlung“. Dies sei immer noch ein Diskussionsthema zwischen dem Land und einigen Spitzenverbänden.

 

Positiv seien jedoch hervorzuheben

- der weitere sukzessive Abbau des Vorwegabzuges im Rahmen des Finanzierungs- und 

   Stärkungspaktgesetzes

- die Aufstockung der Schul- und Bildungspauschale

- die dynamische Erhöhung der Sportpauschale

und die neu vorgesehene Aufwands-/Unterhaltungspauschale als allgemeine nicht umlagefähige Deckungsmittel für die Kommunen.

Ausgekehrte Zuwendungen blieben somit den Kommunen vollständig erhalten.

 

Die schon lange von den kommunalen Spitzenverbänden geforderte Steigerung des Verbundsatzes von 23 v.H. auf 28,5 v.H. sei jedoch weiterhin nicht in Sicht.

 

Ebenfalls sei bei den Umlagegrundlagen grundsätzlich ein positiver Effekt zu verzeichnen. Die entsprechenden Werte 2019 seien im Vergleich zu 2018 insgesamt zwar geringer, gegenüber 2017 ergäben sich jedoch für alle Städte und Gemeinden deutliche Zuwächse bei den Umlagegrundlagen.

 

Kreistagsabgeordneter Rainer Thiel  bat um Aufschlüsselung der 2,5 Mio. Euro, die aus der Aufwands- und Unterhaltspauschale auf die Kommunen im Kreis entfallen. 2,5 Mio. Euro seien im Verhältnis zum Gesamtvolumen i.H.v. 120 Mio. Euro ein unterproportionaler Anteil.

Die vorläufigen Verteilkriterien der Aufwands- und Unterhaltspauschale sind der Niederschrift als Anlage beizufügt.