Sitzung: 12.09.2018 Finanzausschuss
Vorlage: 20/2852/XVI/2018
Beschluss:
Der Finanzausschuss
empfiehlt dem Kreistag einstimmig einen entsprechenden Beschluss vorzulegen.
Protokoll:
Herr Kreiskämmerer
Graul teilte mit, dass künftig bei der Sparkasse Neuss für Guthabenbeträge ein
Verwahrentgelt (sog. Strafzinsen) fällig wird. In der Verwaltung wurde nach
Lösungen gesucht, die finanziellen Belastungen so gering wie möglich zu halten.
Eine Option sei die
vorzeitige Ablösung von Kommunaldarlehen, die aber nur erfolgen soll, wenn dies
wirtschaftlich sei.
Da im Haushaltsplan
2018 für die vorzeitige Ablösung keine entsprechende Ermächtigung vorgesehen
sei, beabsichtige die Verwaltung dem Kreistag in seiner nächsten Sitzung am
26.09.2018 einen Beschlussvorschlag über die Zustimmung zu einer entsprechenden
außerplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung gemäß § 83 GO NRW vorzulegen.