Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Kreistag einstimmig einen entsprechenden Beschluss vorzulegen.

 

 


Protokoll:

Herr Kreiskämmerer Graul teilte mit, dass künftig bei der Sparkasse Neuss für Guthabenbeträge ein Verwahrentgelt (sog. Strafzinsen) fällig wird. In der Verwaltung wurde nach Lösungen gesucht, die finanziellen Belastungen so gering wie möglich zu halten.

Eine Option sei die vorzeitige Ablösung von Kommunaldarlehen, die aber nur erfolgen soll, wenn dies wirtschaftlich sei.

Da im Haushaltsplan 2018 für die vorzeitige Ablösung keine entsprechende Ermächtigung vorgesehen sei, beabsichtige die Verwaltung dem Kreistag in seiner nächsten Sitzung am 26.09.2018 einen Beschlussvorschlag über die Zustimmung zu einer entsprechenden außerplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung gemäß § 83 GO NRW vorzulegen.