Protokoll:

 

Herr Wappenschmidt führt in die Thematik ein. Er stellt fest, dass sich der Planungs- und Umweltausschuss bereits in den beiden letzten Sitzungen sehr intensiv mit der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie beschäftigt habe. Herr Mankowsky verweist hinsichtlich der Stellungnahmen des Rhein-Kreises Neuss auf die Sitzungsunterlagen. Auf Anfrage betont Herr Mankowsky, dass es keinerlei Probleme bereite, die Stellungnahmeentwürfe der Verwaltung dem Planungs- und Umweltausschuss lediglich zur Kenntnis zu geben. Er ergänzt, dass auch der Beitrag über das Pro und Contra in Sachen „Trittsteinansatz“ aus diesen Stellungnahmen herausgenommen werden könne.

Herr Wappenschmidt, Graf von Nesselrode und Herr Dorok diskutieren Grundsätzliches zur EU-Wasserrahmenrichtlinie. Herr Dr. Kalthoff führt aus, dass der Trietbach unter natürlichen Voraussetzungen lediglich eine temporäre Wasserführung aufweise, so dass das eingeleitete Ersatzwasser in das Grundwasser versickern und zu einer Verschärfung der Grundwasserproblematik beitragen würde. Diese Feststellung vermisse er in den Stellungnahmen zur EU-Wasserrahmenrichtlinie. Herr Clever antwortet, dass es sich bei der Einleitung von Sümpfungswasser in den Trietbach um eine Ausgleichsmaßnahme handle. Herr Mankowsky schlägt vor, den Hinweis von Herrn Dr. Kalthoff in der Stellungnahme zur Bewirtschaftungsplanung und zum Maßnahmenprogramm zu berücksichtigen.