Sitzung: 26.09.2018 Kreistag
Vorlage: 540/2858/XVI/2018
Beschluss:
Der Kreistag
beschließt aufgrund § 5 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen und § 1 der Eigenbetriebsverordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen folgende Satzung:
§ 1
Aufhebung
der Betriebssatzung für die Seniorenhäuser des Rhein-Kreises Neuss
1. Der Betriebssatzung
für die Seniorenhäuser des Rhein-Kreises Neuss vom 21.03.2005 wird mit Wirkung
zum 31.07.2018 aufgehoben.
2. Das für die
Seniorenhäuser gebildete Sondervermögen wird dem Eigenbetrieb Rhein-Kreis Neuss
Kliniken zugeführt.
§ 2
Inkrafttreten
Die Aufhebungssatzung
tritt rückwirkend zum 01.08.2018 in Kraft
Abstimmungsergebnis:
einstimmig