Beschluss:

 

Der Kreistag beschließt aufgrund § 5 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und § 1 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen folgende Satzung:

 

 

§ 1

Aufhebung der Betriebssatzung für die Seniorenhäuser des Rhein-Kreises Neuss

 

1.      Der Betriebssatzung für die Seniorenhäuser des Rhein-Kreises Neuss vom 21.03.2005 wird mit Wirkung zum 31.07.2018 aufgehoben.

2.      Das für die Seniorenhäuser gebildete Sondervermögen wird dem Eigenbetrieb Rhein-Kreis Neuss Kliniken zugeführt.

 

 

 

§ 2

Inkrafttreten

 

Die Aufhebungssatzung tritt rückwirkend zum 01.08.2018 in Kraft

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig