Protokoll:

Ausschussvorsitzender Holler wies einleitend darauf hin, dass – wie zu Sitzungsbeginn beschlossen – der Antrag der SPD-Kreistagsfraktion zur Variantenplanung und zu den Ausgleichsflächen der Anschlussstellenplanung im Rahmen der anstehenden Erörterung zu Tagesordnungspunkt 4 beraten werde.

 

Für die Verwaltung erläuterte Dezernent Mankowsky den aktuellen Sachstand der Anschlussstellenplanung:

Die in der Sitzungsvorlage enthaltene Ankündigung, die Planunterlagen der Bezirksregierung Düsseldorf zur bearbeitungsfähigen Wiederaufnahme des Planfeststellungsverfahrens bis Ende 2018 übergeben zu können, bedürfe insoweit einer Präzisierung, als nach wie vor gelte, den mehrfach verlauteten Abgabetermin bis zum 30.11.2018 einzuhalten. Trotz der Komplexität des Verfahrens und der Vielzahl der zugrunde zu legenden Gutachten liege man nach wie vor im Zeitplan und sehe derzeit keine Anzeichen für etwaige zeitliche Verzögerungen.

Nach wie vor stehe man in engem Kontakt mit der Bezirksregierung Düsseldorf sowie mit den beteiligten Städten Neuss und Dormagen. Hier wie dort lege man Wert auf eine effektive Koordinierung aller derzeitigen und künftigen Verfahrensschritte.

Die nächste Sitzung der Projekt- und Steuerungsgruppe, so der Hinweis von Dezernent Mankowsky, werde in bewährter Zusammensetzung in Kürze (30.10.2018) zur finalen Abstimmung stattfinden. Ein besonderer thematischer Schwerpunkt im Rahmen dieser Behördenabstimmung würden hierbei die Ergebnisse der sich derzeit in der Schlussbearbeitung befindenden faunistischen und artenschutzrechtlichen Überprüfungen sein.

 

Bezogen auf den Antrag der SPD-Fraktion vom 27.09.2018 sei zu konstatieren, dass dieser sich - bezogen auf die geforderte Trassenbündelung der Zubringerstraße auf der Südwestseite der A 57 - mit der nunmehr auch von der Verwaltung favorisierten Planung decke. Die ursprüngliche, etwas weiter von der A 57 abgerückte Trassierung war seinerzeit vor dem Hintergrund anderer planerischer und insbesondere artenschutzrechtlicher Vorgaben gewählt worden.

Die nunmehr als Variante 1.1 bezeichnete Trassenführung sei gleichfalls bereits mit der Höheren Naturschutzbehörde der Bezirksregierung Düsseldorf unter artenschutzrechtlichen Gesichtspunkten abgestimmt worden.

Was die Forderung im Antrag der SPD-Fraktion hinsichtlich der Standortbestimmungen der Ausgleichsflächen anbelange, sei, so Dezernent Mankowsky, anzumerken, dass man ohnehin gesetzlich gehalten sei, den Ausgleich vorrangig am Ort des eigentlichen Eingriffs zu realisieren. Man werde insoweit unter Berücksichtigung der Flächenverfügbarkeit und der gesetzlichen Maßgaben ein besonderes Augenmerk darauf richten, die notwendigen Ausgleichsflächen möglichst im Delrather Umfeld vorzusehen.

 

Hinsichtlich der von der Bezirksregierung Düsseldorf in deren Eigenschaft als Planfeststellungsbehörde zu treffenden Abwägungsentscheidung sei anzumerken, so Dezernent Mankowsky weiter, dass höchstrichterlich entschieden sei, dass eine planungsrechtliche Zulassung des Straßenbauvorhabens trotz Abstandsunterschreitung (zum Gaselager der GHC) insbesondere dann zulässig sei, wenn hierfür hinreichend gewichtige sozioökonomische Belange sprächen.

Um eine derartige Argumentation zu untermauern und der Bezirksregierung Düsseldorf entsprechendes Abwägungsmaterial an die Hand zu geben, habe man verwaltungsseits in Ergänzung zu den bereits vorliegenden Gutachten aktuell das Reduzierungspotential an Schadstoffen (Stickoxide und Kohlenmonoxid) im Rahmen einer speziellen Berechnung quantifizieren lassen, welches aus einer veränderten bzw. verbesserten Verkehrsführung in Form der Anschlussstelle resultiere. In diesem Rahmen werde auch untersucht, welchen verkehrlichen Effekt die geplante Anschlussstelle in Bezug auf den heute lediglich zu 15 – 20 % ausgelasteten P & R – Haltepunkt Allerheiligen entfalte. Die Verwaltung sei zuversichtlich, mit diesen ergänzenden Erhebungen weitere entscheidungsrelevante sozioökonomische Faktoren definieren zu können.

 

Dezernent Mankowsky schloss seine Ausführungen mit Hinweis auf die am 18.09.2018 im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung stattgefundene Dialog- und Informationsveranstaltung im Kreissitzungssaal in Grevenbroich. Positiv zu vermerken sei, dass diese Veranstaltung, deren Durchführung gesetzlich in das Ermessen des Vorhabenträgers bzw. hier: des Kreises gestellt sei, durchweg auf breite Resonanz gestoßen sei. Es habe sich einmal mehr gezeigt, dass die hiermit einhergehende Transparenz sowie die Einbindung der betroffenen Akteure sich förderlich auf das Verfahren auswirkten.

 

Ausschussvorsitzender Holler sprach der Verwaltung daraufhin seinen Dank für die zielgerichtete Arbeit und den dokumentierten Verfahrensfortschritt aus.

 

Ausschussmitglied Hugo-Wissemann betonte, die von Verwaltung vorgestellte Variante 1.1 decke sich vollumfänglich mit der von der SPD-Fraktion eingebrachten Forderung nach einer Trassenbündelung auf der Südwestseite der Autobahn. Hierdurch würden negative Zerschneidungseffekte im betreffenden Landschaftsraum vermieden. Ebenso bleibe die Struktur des landwirtschaftlichen Wirtschaftswegenetzes, dem eine besondere Erholungsfunktion der örtlichen Bevölkerung zukomme, erhalten.

Ihr besonderer Apell gehe dahin, durch schwerpunktmäßige Lokalisierung der Ausgleichsflächen einen gewissen Nachteilsausgleich für den von der Anschlussstelle besonders betroffenen Ortsteil Delrath zu schaffen. Das Augenmerk sollte hierbei auch auf die optische und akustische Abschirmwirkung im Bereich des nördlichen Ortsrandes von Delrath gelegt werden.

 

Landrat Petrauschke wies hierzu auf die grundsätzlich zu beachtenden landschaftsschutz- und naturschutzrechtlichen Vorgaben hin. Auch eine wohlmeinende Festlegung auf bestimmte Flächenstandorte unterliege diesen gesetzlich zwingend zu beachtenden Vorgaben.

 

 

 

Nach weiteren Wortmeldungen der Ausschussmitglieder Graf von Nesselrode, Fischer, Geroneit, Dorok und Bäumken zum weiteren Verfahren, zur heutigen geringen Auslastung des S-Bahnhaltepunktes Allerheiligen, zur besonderen Topografie und Geländemorphologie im Bereich der Trassierung der Variante 1.1, zur Veröffentlichung der Protokollergebnisse der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung stellte Ausschussvorsitzender Holler abschließend fest, dass eine Beschlussfassung zur Gesamtthematik nicht erforderlich sei. Er habe sich davon überzeugen können, dass der Ausschuss gewillt sei, das Verfahren auch weiterhin konstruktiv zu begleiten.