Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Maßnahmen zu veranlassen, um die Qualität, Organisation und Durchführung des Straßenwinterdienstes auf den Kreisstraßen und Radwegen entlang der Kreisstraßen ab dem Winter 2019/2020 sicher zu stellen.

 


Protokoll:

Dezernent Mankowsky erläuterte, dass der Landesbetrieb Straßen NRW die seit mehr als 15 Jahren bestehende Vereinbarung zwischen ihm und dem Rhein-Kreis Neuss hinsichtlich der Organisation und Durchführung des Winterdienstes auf den Kreisstraßen und den dazugehörigen Radwegen im Kreisgebiet zur übernächsten Winterperiode 2019/2020 aufgekündigt habe.

Auch in mehreren bilateralen Verhandlungsrunden sei es zu seinem Bedauern nicht gelungen, den Landesbetrieb davon zu überzeugen, seine Entscheidung zu revidieren. Auch kreisseits unterbreitete Zugeständnisse hinsichtlich der Ausgestaltung des Vertrages und der maßgeblichen Konditionen seien letztlich im Ergebnis nicht zielführend gewesen. Im Ergebnis sei somit festzustellen, dass der kommende Winter 2018/2019 die letzte Periode darstelle, in der der Winterdienst auftragsgemäß durch den Landesbetrieb Straßen NRW durchgeführt werde.

Verwaltungsseits, so Dezernent Mankowsky weiter, suche man derzeit mit Hochdruck nach alternativen Lösungen. Vorrangig und mit eindeutiger Präferenz gegenüber einer öffentlichen Ausschreibung würden derzeit Gespräche mit allen kreisangehörigen Kommunen geführt, um die Möglichkeiten einer jeweiligen Kooperation mit den betroffenen Gebietskörperschaften in deren jeweiligen Einzugsgebieten eruieren zu können.

Hervorzuheben sei, dass die Verwaltung hierbei eindeutig eine interkommunale Lösung bevorzuge. Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht der Tatsache, dass der Winterdienst insgesamt als Aufgabe der Kreisgemeinschaft verstanden werden sollte, appelliere er an alle Mandatsträger hier im Ausschuss, vor Ort im Gespräch mit den Verantwortlichen der Städte und Gemeinden für eine Beteiligung der Kommunen zu werben. Eine solche Lösung sei letztlich auch unter wirtschaftlichen und qualitativen Aspekten vielversprechender als eine Vergabe dieser spezielle Kenntnisse erfordernden Leistung an private Anbieter.

 

Ausschussmitglied Dorok schloss sich diesem Votum ausdrücklich an und verwies hierbei auch auf erzielbare Synergieeffekte und erhöhte Auslastungsgrade für den Fall, dass der Winterdienst in die Obhut der kommunalen Bauhöfe gelegt würde.

 

Ausschussvorsitzender Holler merkte abschließend an, man solle die Beschlussempfehlung der Verwaltung textlich noch um den qualitativen Aspekt erweitern.

Nach Formulierung des insoweit modifizierten Beschlussvorschlages ließ der Ausschussvorsitzende abstimmen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig