Beschluss:

Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, den ursprünglichen Antrag zu ändern und gleichzeitig die neuen Förderanträge für die o. g. drei Bauabschnitte separat aufzustellen. Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, die Ausführungsplanung zu erstellen sowie alles weitere für die Realisierung der Straßenbaumaßnahme auf den Weg zu bringen.


Protokoll:

Unter Hinweis auf die ausführliche Darstellung des Sachverhaltes in der Verwaltungsvorlage plädierte Ausschussvorsitzender Holler dafür, der einvernehmlich abgestimmten Empfehlung, den Bau des ca. 500 m langen kombinierten Geh- und Radeweges als 1. Bauabschnitt (der K 9 n) vorzuziehen, zu folgen.

 

Dezernent Mankowsky betonte, die hier vorgestellte Lösung, die Gesamtmaßnahme in drei Bauabschnitte zu unterteilen, sei zwischen Kreis, der Bezirksregierung Düsseldorf als Zuwendungsgeber und der Stadt Meerbusch erarbeitet worden. Es handele sich hierbei um einen im besten Sinne praktikablen und nutzerfreundlichen Ansatz.

 

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Dorok bestätigte Dezernent Mankowsky, dass es hier und heute lediglich um eine Beschlussfassung für den 1. Bauabschnitt der Gesamtmaßnahme gehe. Über die weiteren Bauabschnitte Nr. 2 und Nr. 3 sei separat zu späterer Zeit zu beraten und entscheiden. Kreisbaudirektor Ludwig wies ergänzend hierzu darauf hin, dass derzeit für den sog. 3. Bauabschnitt vom Kreisverkehr Am Strümper Busch bis zur L 476 / Anschlussstelle Bovert noch kein Planungsrecht vorliege. Gleichwohl sei auch dieser Abschnitt Bestandteil der gesamten Maßnahme K 9 n.

 

Der 3. Bauabschnitt, so Ausschussmitglied Feil in diesem Zusammenhang, sei nach ihm zugetragener Meinung eines Teils der ortsansässigen Bevölkerung in verkehrlicher Hinsicht fragwürdig und ggf. gänzlich verzichtbar. Ob dies zutreffe, entziehe sich seiner Kenntnis.

 

Diese Wortmeldung aufgreifend unterstrich Kreisbaudirektor Ludwig nochmals, dass dieser Abschnitt im städtischen Bebauungsplan Nr. 281 normiert sei, welcher jedoch im Jahre 2015 im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens aufgehoben worden sei. Laut Aussage der Stadt Meerbusch sei beabsichtigt, einen neuen Satzungsbeschluss im 2. Halbjahr 2019 zu erlassen.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorlagen, bat Ausschussvorsitzender Holler um Beschlussfassung.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei 2 Enthaltungen