Protokoll:

 

Herr Mankowsky erinnert in seinem Vortrag zunächst an die öffentlich-rechtliche Vereinbarung aus dem Jahre 1996. In dieser Vereinbarung beschlossen die Städte Düsseldorf und Krefeld als Betreiber von Müllverbrennungsanlagen sowie die Stadt Mönchengladbach, der Kreis Viersen und der Rhein-Kreis Neuss, im Bereich der Abfallwirtschaft enger zusammenzuarbeiten. Herr Mankowsky betont, dass dieser erste Abfallwirtschaftsplan (AWP) der Bezirksregierung Düsseldorf noch verbindlich die Abfallmengen bestimmten Müllverbrennungsanlagen zugewiesen habe. Die Ergebnisse der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung seien jedoch in diesen AWP mit eingeflossen, sodass diese verbindliche Festlegung für die beteiligten Kommunen keine negativen Konsequenzen gehabt habe. Herr Mankowsky führt aus, dass zurzeit ein neuer und zwar landesweiter AWP aufgestellt werde. Dieser beinhalte jedoch keine verbindlichen Anlagenzuweisungen mehr. Anlagenzuweisungen seien sowieso nur bei einem Entsorgungsnotstand sinnvoll. Diesen gebe es aber nicht, ganz im Gegenteil. So werden aktuell einige industrielle Kraftwerke gebaut bzw. geplant, die mit Ersatzbrennstoffen aus Abfällen befeuert werden, sodass die Müllverbrennungsanlagen zukünftig wohl weiter eher das Problem haben werden, ihre Anlagen auszulasten. Herr Mankowsky betont, dass der Rhein-Kreis Neuss einen sicheren Entsorgungsvertrag bis 2016 habe. Nach Vertragsende seien die Partner der Region die vorrangigen Ansprechpartner. Dabei käme es aber auch auf vertretbare Preise an. Eine Notwendigkeit für verbindliche Anlagenzuweisungen sehe er auch zukünftig nicht. Herr Mankowsky erklärt, dass er diese Position zum AWP in der Stellungnahme des Kreises dem Land mitteilen wolle.

 

Graf von Nesselrode, Herr Dorok und Herr Igné diskutieren über Ersatzbrennstoffe, industrielle Verbrennungsanlagen und die Mitverbrennung von Abfällen in Kraftwerken.