Beschluss:

Gemäß § 53 KrO NRW in Verbindung mit § 83 Abs.1 und 2 GO NRW genehmigt der Kreistag für die vorzeitige Ablösung von Darlehn eine außerplanmäßige Auszahlung bis zu einem Höchstbetrag von 10 Mio. EUR. Des Weiteren genehmigt der Kreistag eine außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung von bis zu 1 Mio. EUR zur Leistung von Vorfälligkeitsentschädigungen im Zuge einer möglichen vorzeitigen Ablösung von Darlehen. Die erforderliche Deckung erfolgt aus dem Gesamthaushalt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig