Beschluss:

Der Naturschutzbeirat erhebt keinen Widerspruch gegen die Gewährung von Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG für die Nutzung der Rasenflächen an der Wiesenstraße als Parkplätze für den Zeitraum des Matthäusmarktes 2018.

Die Befreiung ist mit den beiden folgenden Auflagen zu erteilen:

1.    Die beantragten Flächen werden nur letztinstanzlich genutzt, wenn andere Parkmöglichkeiten erschöpft sind.

2.    Nach Ende der Veranstaltung sind die Flächen wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.


Protokoll:

Die Tischvorlage lag allen anwesenden Mitgliedern vor und ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Herr Clever stellte die Tischvorlage kurz vor. In der Stadt Dormagen finde seit über 20 Jahren im September in der Zonser Altstadt der Matthäusmarkt statt. Aufgrund der hohen Besucherzahlen seien hierfür entsprechend viele Parkplätze notwendig. In der Vergangenheit seien daher oftmals Flächen im Vorland kurzzeitig als Parkflächen ausgewiesen worden. Vor gewisser Zeit sei aber angestoßen worden, dass dies keine dauerhafte Lösung sein könne und sich Gedanken über Alternativen gemacht werden müsste. Infolgedessen seien die Flächen im Vorland nicht mehr als Parkplätze in Anspruch genommen worden. In diesem Jahr bestehe aber die besondere Problematik, dass infolge der Verzögerung des Umbaus des Kreisarchivs etwa 130 Parkplätze nicht zur Verfügung stünden und weitere etwa 40 Parkplätze am Alten Flügeldeich aufgrund der Lagerung von Baumaterialien nicht nutzbar seien. Dadurch entstünde ein Parkplatzdefizit von etwa 170 Parkplätzen. Daher befürchte die Stadt Dormagen als Veranstalter des Marktes, dass sich ein Verkehrschaos durch die hohen Besucherzahlen des Marktes ergeben könnte. Die Situation könnte noch an Schärfe gewinnen, wenn aufgrund des niedrigen Rheinwassers möglicherweise die Rheinfähre ebenfalls nicht genutzt werden könnte. Dann würden viele Besucher, die andernfalls als Fußgänger oder Radfahrer anreisen würden, ebenfalls per PKW anreisen. Deshalb habe sich die Dormagener Stadtverwaltung sehr kurzfristig an das Umweltamt des Rhein-Kreises Neuss gewandt, mit der Bitte, die in der Anlage der Tischvorlage bezeichneten Flächen ausnahmsweise als Parkfläche nutzen zu können. Wegen der Kurzfristigkeit der Anfrage liege diese nun dem Naturschutzbeirat als Tischvorlage vor. Die Verwaltung befürworte eine Befreiung im Hinblick auf die besondere Situation. Eine Beseitigung von aufkommenden Schäden sei selbstverständlich und auch bereits in der Vergangenheit geregelt worden.

 

Frau Arndt fragte, ob es denn nicht auch einen Pendelbusverkehr gebe, der zum Matthäusmarkt führe. Herr Clever bestätigte, dass ein Pendelbusverkehr bestehe, sich dadurch aber das Problem nicht lösen lasse. Der Individualverkehr bleibe weiterhin stark bestehen, da sich Pendelbusverkehr nicht ausreichend attraktiv gestalten lasse. Frau Dr. Wahode fügte hinzu, dass auch die Händler z.B. ihre Waren etc. anliefern müssten. Frau Arndt kritisierte, dass der Pendelbusverkehr im Angesicht der nahen PKW-Parkplätze an Attraktivität verliere. Der Verzicht auf die PKW-Nutzung sei eine Gewöhnungssache. Herr Clever argumentierte, dass diese besondere Situation des Wegfalls von 170 Parkplätzen kurzfristig jedenfalls nicht anders zu lösen sei. Dies ändere aber nichts an der Einschätzung, die Nutzung der beantragten Flächen grundsätzlich nicht mehr zu befürworten. Herr Klauth merkte an, dass die Nutzung dieser Flächen zum Parken nahezu jedes oder jedes zweite Jahr aufkomme. Alternativen seien schwierig zu finden. Es sei dennoch sinnvoll, dass die Verwaltung sich hierüber noch einmal Gedanken mache. Herr Bolz brachte ein, dass der temporären Nutzung dieser Flächen in der Vergangenheit im Rahmen anderer Befreiungsverfahren bereits zugestimmt worden sei und man nun in dieser besonderen Situation nicht anderweitig entscheiden solle. Herr Mankowsky erinnerte sich noch an eine lebhafte Diskussion im Naturschutzbeirat bezüglich der Nutzung der Flächen zwischen dem Vorsitzenden, Herrn Lechner, und dem ehemaligen Bürgermeister der Stadt Dormagen, Herrn Hilgers. Damals sei es um eine temporäre Nutzung der Flächen während der Veranstaltung der Freilichtbühne in Zons gegangen, die zugelassen worden sei. Man müsse weiterhin signalisieren, dass die wiederholte Nutzung der Flächen nicht gewollt sei. Die besondere Parkplatzsituation lasse aber hier keine kurzfristige Alternative zu.

 

Herr Kallen gab zu Bedenken, dass die Schäden der Flächen bei feuchter Witterung möglicherweise nicht mehr beseitigt werden können. Nach starken Regenfällen seien Grünlandflächen, die als Parkplatz genutzt werden in kürzerer Zeit nicht wiederherzustellen, weil sich das Erdreich verdichte und umgewühlt werde. Daher solle ein Sicherheitsnetz eingebaut werden für den Fall, wenn es sehr feucht wird. Herr Mankowsky führte die Überlegung an, dass bei Regen möglicherweise ohnehin weniger Besucher kommen würden. Herr Kallen argumentierte, dass die Besucher dann erst recht näher an der Veranstaltung parken wollten und eben diese Flächen in Anspruch nehmen würden. Man solle daher die Flächen nur dann öffnen, wenn alle anderen Parkplätze bereits überfüllt seien. Bei Regen sei eher davon auszugehen, dass die Flächen dann nicht genutzt werden müssen. Frau Arndt fügte noch an, dass die Befreiung nur für den Matthäusmarkt 2018 gelten solle und die Flächen im Anschluss wiederhergestellt werden sollen.

 

Herr Mankowsky fasste schließlich die Diskussion mit Zustimmung des Naturschutzbeirates zusammen zur Aufnahme der folgenden beiden Auflagen:

1.    Die beantragten Flächen werden nur letztinstanzlich genutzt, wenn andere Parkmöglichkeiten erschöpft sind.

2.    Nach Ende der Veranstaltung sind die Flächen wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ohne Stimmenthaltungen.