Beschluss:

Der Kreistag beschloss einstimmig:

 

1.     Der Kreistag stimmt dem Abschluss der ersten Ergänzung zur öffentlichen rechtlichen Vereinbarung über die Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarf Erziehungshilfen im Rhein-Kreis Neuss zu.

 

2.     Er beauftragt Herrn Landrat Patt und Herrn Kreisdirektor Petrauschke, die öffentlich rechtliche Vereinbarung abzuschließen.


Protokoll:

Ltd. Kreisverwaltungsdirektor Tillmann Lonnes erklärte, dass, entsprechend dem Wunsch des 2. stv. Landrat Stephan Ingenhoven, in § 1 Absatz 3 der 1. Ergänzung zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der Satz „Schulische Veranstaltungen haben Vorrang.“ ergänzt werde.