Protokoll:

 

Weiterhin teilte Landrat Hans-Jürgen Petrauschke mit, dass es im Rahmen der Förderung des Feld- und Werksbahnmuseum in Oekoven zu gravierenden falschen Berichterstattungen gekommen sei. In einem Presseartikel hieße es „Der Kreis hilft dem Museum nicht“, was falsch sei. Der Verfasser des Artikels wurde noch einen Tag vorher zuvor von dem Presseamt des Rhein-Kreises Neuss hinreichend darauf hingewiesen, dass der Rhein-Kreise Neuss jedes Jahr 4.200,00 € dem Verein zur Verfügung stelle, um die Einrichtung zu fördern. Neben dieser Förderung, habe der Rhein-Kreis Neuss über die eigene Hilfe hinaus dafür gesorgt, dass auch andere Finanzmittel gewährt werden konnten. So habe der Verein in den letzten Jahren vom Landschaftsverband eine Förderung in Höhe von  30.000 € bekommen und in der Summe 125.000 €, auch durch Mithilfe des Kreises, über die NRW Stiftung erhalten.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke verwahrte sich dagegen, dass ein Kreistagsabgeordneter einen Beamten des Rhein-Kreises Neuss der „Willkür“ bezichtigt habe. Eine solche Behauptung ziehe gravierende Folgen mit sich, da die rechtmäßigen Handlungen der Mitarbeiter der Kreisverwaltung angegriffen würden. Ein solcher Vorwurf sei nicht nachvollziehbar, wider besseren Wissens erfolgt und wirke provozierend. Bereits in der letzten Sitzung des Kreisausschusses am 29.08.2018 wurde umfangreich darauf hingewiesen, dass zahlreiche Gespräche mit dem Betreiber des Museums durchgeführt worden seien.

 

Der vom Feld- und Werksbahnmuseum Rommerskirchen-Oekoven e. V. beauftragte Brandschutzsachverständige teilte, in dem von der Gemeinde Rommerskirchen mitfinanzierten Gutachten, dem Rhein-Kreis Neuss mit, dass die Löschwasserversorgung aus dem Löschwasserteich und einem Tiefbrunnen nicht gesichert sei. Da diese Meldung vom eigenen Brandschutzsachverständigen des Vereins stammte, bestand kein Anlass für die Bauaufsichtsbehörde, dies in Zweifel zu ziehen.  Darüber hinaus habe sich bei einem Ortstermin am 30.04.2018 unter Teilnahme des Bürgermeisters der Gemeinde Rommerskirchen und der örtlichen Feuerwehr bestätigt, dass die Löschwasserversorgung nicht gewährleistet sei- es konnte kein kontrollierter Zulauf aus der Wasserleitung hergestellt werden. Die Auffassung des Rhein-Kreis Neuss, dass der nicht befestigte Weg zum Löschteich bei Regen aufweichen und die Feuerwehr am Zugang zum Gelände hindern könne, wurde durch einen unabhängigen Gutachter bestätigt.

 

Die Duldung der Durchführung einzelner Fahrtage im Mai, Juni und September 2018 durch den Rhein-Kreis Neuss erfolgte nur unter der Voraussetzung, dass bestimmte Vorgaben, die dem Schutz der Bevölkerung dienen, eingehalten werden.

Dem Feld- und Werksbahnmuseum wurde mit Schreiben vom 05.09.2018 die Stellungnahme des Kreises auf das Brandschutzgutachten zugesandt. Eine Antwort hierauf stehe noch aus. Eine Genehmigung von Fahrtagen steht beim aktuellen Zustand der Zuwegung unter dem Vorbehalt einer trockenen Witterung und können daher nur kurzfristig genehmigt werden. Eine „Beamtenwillkür“, wie in dem Artikel beschrieben, liege daher nachweislich nicht vor und sei zurückzuweisen.

 

Kreisdezernent Karsten Mankowsky stellte nochmals dar, dass jegliches Verständnis für eine Bezeichnung der Arbeit der Mitarbeiter des Kreises als Beamtenwillkür fehle. Laut gängiger Definition bezeichne „Beamtenwillkür“ einen strafbaren Akt / Willkür durch einen Amtsträger. Der Begriff „Willkür“ sei die Rechtsanwendung ohne sachlichen Grund. Es sei unvorstellbar, dass man zu einem Ergebnis komme, dass der Brandschutzingenieur ohne sachlichen Grund gehandelt haben soll. Kreisdezernent Karsten Mankowsky bat ausdrücklich um Sorgsamkeit bei der Wortwahl.

 

Kreistagsabgeordneter Rainer Thiel führte aus, dass er dafür Verständnis habe, dass angesichts der Ordnungsverfügung und des Umgangs mit dem Verein, Betroffene vom Eindruck der Beamtenwillkür reden. Er könne verstehen, dass sich der Landrat vor seine Beamten stelle, er jedoch an der Basis arbeite und die Bürger vertrete. Es hätten Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt werden sollen und nicht mit der „dicken Keule“ einer Ordnungsverfügung, verbunden mit der Androhung eines erheblichen Zwangsgeldes, die sofortige Schließung des Feld- und Werkbahn-Museums in Rommerskirchen erzwungen werden sollen.

Das Vertrauensverhältnis des Vereins zum Kreis sei jedenfalls völlig zerstört. Der Wunsch sei es, dieses wieder zu verbessern und dem Verein zu helfen, der durch diese Schließungsverfügung in seiner Existenz bedroht sei. Die Betrachtungen des Dezernenten aus dem Internet zum Begriff Beamtenwillkür verbunden mit rechtlichen Konsequenzen würden nicht weiterhelfen. Wenn im Internet dieser Begriff aufgerufen werde, finde man ganz schnell Bürger und Bürgerinnen, die von ihren Erfahrungen im Umgang mit Baubehörden und mit Brandschutz berichten.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke betonte nochmals ausdrücklich dass er sich dagegen verwahre, dass irgendjemand – insbesondere ein Kreistagsabgeordneter – wider besseren Wissens behaupte, es sei willkürlich gehandelt worden. Es wurde ausdrücklich nochmal dargestellt, dass hier aufgrund von Gutachten, die der Betroffene selbst in Auftrag gegeben hatte zu Gefährdungen für Leib und Leben von dort anwesenden Menschen kommen konnte. Wenn dann ein Mitarbeiter der Kreisverwaltung der Willkür bezichtigt werde, sei dies mehr als unverschämt.

 

Kreistagsabgeordneter Dr. Gert Ammermann sagte, verwunderlich sei es, dass sich Kreistagsabgeordneter Rainer Thiel die Meinung des Vereins zu Eigen mache ohne den Sachverhalt eigenständig zu prüfen und im heutigen Kreisausschuss nach den detaillierten Ausführungen des Landrates und des Kreisdezernenten die getroffene Aussage über die „Willkür“ nicht liquidiere.

 

2. stellvertretender Landrat Horst Fischer schilderte, dass das Vertrauen des Vereins zum Rhein-Kreis Neuss gebrochen wurde, da einige Tage vor der Schließungsverfügung eine große Ehrung in dem Museum stattgefunden habe. Zu dem Zeitpunkt waren die Gefahren über den Brandschutz noch nicht bekannt. Es sei in der Öffentlichkeit schwer angekommen, dass am Tag der Ehrung der Brandschutz noch gewährleistet war und einige Tage später das Museum zur Schließung aufgefordert wurde. Aus diesem Grund müsste auch über die Verhältnismäßigkeit gesprochen werden. War es angemessen zu diesem Zeitpunkt sofort die Anordnung der Schließung zu erteilen oder hätte man in kleineren Schritten vorankommen können. Klar sei, dass dem Brandschutz eine enorme Wichtigkeit zugeschrieben werde.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke erklärte nochmals, dass bereits im letzten Kreisausschuss umfangreich anhand der vorliegenden Bauakten über den gesamten Sachverhalt aufgeklärt wurde. Ebenfalls bestehe jederzeit die Möglichkeit eine Akteneinsicht zu fordern. Es wurden seitens der Verwaltung dem Verein zahlreiche Angebote und Lösungswege zur Erhaltung des Brandschutzes angeboten. Die Aufgabe, den Brandschutz zu gewährleisten ist eine Aufgabe, die der Rhein-Kreis Neuss nicht für den Verein wahrnehmen könne. Insgesamt gab es genug Hilfsangebote, nicht nur verbaler Art, um den Verein bestmöglich zu unterstützen.