Sitzung: 19.09.2018 Kreisausschuss
Protokoll:
Weiterhin teilte
Landrat Hans-Jürgen Petrauschke mit, dass es im Rahmen der Förderung des Feld-
und Werksbahnmuseum in Oekoven zu gravierenden falschen Berichterstattungen
gekommen sei. In einem Presseartikel hieße es „Der Kreis hilft dem Museum
nicht“, was falsch sei. Der Verfasser des Artikels wurde noch einen Tag vorher zuvor
von dem Presseamt des Rhein-Kreises Neuss hinreichend darauf hingewiesen, dass
der Rhein-Kreise Neuss jedes Jahr 4.200,00 € dem Verein zur Verfügung stelle,
um die Einrichtung zu fördern. Neben dieser Förderung, habe der Rhein-Kreis
Neuss über die eigene Hilfe hinaus dafür gesorgt, dass auch andere Finanzmittel
gewährt werden konnten. So habe der Verein in den letzten Jahren vom
Landschaftsverband eine Förderung in Höhe von
30.000 € bekommen und in der Summe 125.000 €, auch durch Mithilfe des
Kreises, über die NRW Stiftung erhalten.
Landrat Hans-Jürgen
Petrauschke verwahrte sich dagegen, dass ein Kreistagsabgeordneter einen
Beamten des Rhein-Kreises Neuss der „Willkür“ bezichtigt habe. Eine solche
Behauptung ziehe gravierende Folgen mit sich, da die rechtmäßigen Handlungen
der Mitarbeiter der Kreisverwaltung angegriffen würden. Ein solcher Vorwurf sei
nicht nachvollziehbar, wider besseren Wissens erfolgt und wirke provozierend.
Bereits in der letzten Sitzung des Kreisausschusses am 29.08.2018 wurde
umfangreich darauf hingewiesen, dass zahlreiche Gespräche mit dem Betreiber des
Museums durchgeführt worden seien.
Der vom Feld- und
Werksbahnmuseum Rommerskirchen-Oekoven e. V. beauftragte
Brandschutzsachverständige teilte, in dem von der Gemeinde Rommerskirchen mitfinanzierten
Gutachten, dem Rhein-Kreis Neuss mit, dass die Löschwasserversorgung aus dem Löschwasserteich
und einem Tiefbrunnen nicht gesichert sei. Da diese Meldung vom eigenen
Brandschutzsachverständigen des Vereins stammte, bestand kein Anlass für die
Bauaufsichtsbehörde, dies in Zweifel zu ziehen.
Darüber hinaus habe sich bei einem Ortstermin am 30.04.2018 unter
Teilnahme des Bürgermeisters der Gemeinde Rommerskirchen und der örtlichen
Feuerwehr bestätigt, dass die Löschwasserversorgung nicht gewährleistet sei- es
konnte kein kontrollierter Zulauf aus der Wasserleitung hergestellt werden. Die
Auffassung des Rhein-Kreis Neuss, dass der nicht befestigte Weg zum Löschteich
bei Regen aufweichen und die Feuerwehr am Zugang zum Gelände hindern könne,
wurde durch einen unabhängigen Gutachter bestätigt.
Die Duldung der
Durchführung einzelner Fahrtage im Mai, Juni und September 2018 durch den
Rhein-Kreis Neuss erfolgte nur unter der Voraussetzung, dass bestimmte
Vorgaben, die dem Schutz der Bevölkerung dienen, eingehalten werden.
Dem Feld- und
Werksbahnmuseum wurde mit Schreiben vom 05.09.2018 die Stellungnahme des
Kreises auf das Brandschutzgutachten zugesandt. Eine Antwort hierauf stehe noch
aus. Eine Genehmigung von Fahrtagen steht beim aktuellen Zustand der Zuwegung
unter dem Vorbehalt einer trockenen Witterung und können daher nur kurzfristig genehmigt
werden. Eine „Beamtenwillkür“, wie in dem Artikel beschrieben, liege daher
nachweislich nicht vor und sei zurückzuweisen.
Kreisdezernent
Karsten Mankowsky stellte nochmals dar, dass jegliches Verständnis für eine
Bezeichnung der Arbeit der Mitarbeiter des Kreises als Beamtenwillkür fehle.
Laut gängiger Definition bezeichne „Beamtenwillkür“ einen strafbaren Akt /
Willkür durch einen Amtsträger. Der Begriff „Willkür“ sei die Rechtsanwendung
ohne sachlichen Grund. Es sei unvorstellbar, dass man zu einem Ergebnis komme,
dass der Brandschutzingenieur ohne sachlichen Grund gehandelt haben soll. Kreisdezernent
Karsten Mankowsky bat ausdrücklich um Sorgsamkeit bei der Wortwahl.
Kreistagsabgeordneter
Rainer Thiel führte aus, dass er dafür Verständnis habe, dass angesichts der
Ordnungsverfügung und des Umgangs mit dem Verein, Betroffene vom Eindruck der
Beamtenwillkür reden. Er könne verstehen, dass sich der Landrat vor seine
Beamten stelle, er jedoch an der Basis arbeite und die Bürger vertrete. Es
hätten Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt werden sollen und nicht mit der „dicken
Keule“ einer Ordnungsverfügung, verbunden mit der Androhung eines erheblichen
Zwangsgeldes, die sofortige Schließung des Feld- und Werkbahn-Museums in
Rommerskirchen erzwungen werden sollen.
Das
Vertrauensverhältnis des Vereins zum Kreis sei jedenfalls völlig zerstört. Der
Wunsch sei es, dieses wieder zu verbessern und dem Verein zu helfen, der durch
diese Schließungsverfügung in seiner Existenz bedroht sei. Die Betrachtungen
des Dezernenten aus dem Internet zum Begriff Beamtenwillkür verbunden mit
rechtlichen Konsequenzen würden nicht weiterhelfen. Wenn im Internet dieser
Begriff aufgerufen werde, finde man ganz schnell Bürger und Bürgerinnen, die
von ihren Erfahrungen im Umgang mit Baubehörden und mit Brandschutz berichten.
Landrat Hans-Jürgen
Petrauschke betonte nochmals ausdrücklich dass er sich dagegen verwahre, dass
irgendjemand – insbesondere ein Kreistagsabgeordneter – wider besseren Wissens
behaupte, es sei willkürlich gehandelt worden. Es wurde ausdrücklich nochmal
dargestellt, dass hier aufgrund von Gutachten, die der Betroffene selbst in
Auftrag gegeben hatte zu Gefährdungen für Leib und Leben von dort anwesenden
Menschen kommen konnte. Wenn dann ein Mitarbeiter der Kreisverwaltung der
Willkür bezichtigt werde, sei dies mehr als unverschämt.
Kreistagsabgeordneter
Dr. Gert Ammermann sagte, verwunderlich sei es, dass sich Kreistagsabgeordneter
Rainer Thiel die Meinung des Vereins zu Eigen mache ohne den Sachverhalt
eigenständig zu prüfen und im heutigen Kreisausschuss nach den detaillierten
Ausführungen des Landrates und des Kreisdezernenten die getroffene Aussage über
die „Willkür“ nicht liquidiere.
2. stellvertretender
Landrat Horst Fischer schilderte, dass das Vertrauen des Vereins zum
Rhein-Kreis Neuss gebrochen wurde, da einige Tage vor der Schließungsverfügung
eine große Ehrung in dem Museum stattgefunden habe. Zu dem Zeitpunkt waren die
Gefahren über den Brandschutz noch nicht bekannt. Es sei in der Öffentlichkeit
schwer angekommen, dass am Tag der Ehrung der Brandschutz noch gewährleistet
war und einige Tage später das Museum zur Schließung aufgefordert wurde. Aus
diesem Grund müsste auch über die Verhältnismäßigkeit gesprochen werden. War es
angemessen zu diesem Zeitpunkt sofort die Anordnung der Schließung zu erteilen
oder hätte man in kleineren Schritten vorankommen können. Klar sei, dass dem
Brandschutz eine enorme Wichtigkeit zugeschrieben werde.
Landrat Hans-Jürgen
Petrauschke erklärte nochmals, dass bereits im letzten Kreisausschuss
umfangreich anhand der vorliegenden Bauakten über den gesamten Sachverhalt
aufgeklärt wurde. Ebenfalls bestehe jederzeit die Möglichkeit eine
Akteneinsicht zu fordern. Es wurden seitens der Verwaltung dem Verein
zahlreiche Angebote und Lösungswege zur Erhaltung des Brandschutzes angeboten. Die
Aufgabe, den Brandschutz zu gewährleisten ist eine Aufgabe, die der Rhein-Kreis
Neuss nicht für den Verein wahrnehmen könne. Insgesamt gab es genug
Hilfsangebote, nicht nur verbaler Art, um den Verein bestmöglich zu
unterstützen.