Sitzung: 20.11.2018 Planungs-, Klimaschutz- und Umweltausschuss
Beschluss:
Es wird bis auf 2
Gegenstimmen die Nichtzuständigkeit festgestellt.
Protokoll:
Vorsitzender Herr Markert eröffnet die Sitzung und stellt die
ordnungsgemäß erfolgte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses
fest. Hiergegen wird kein Widersprich erhoben.
Vorsitzender Herr Markert verweist auf eine Umbenennung des TOP 3
Projektberichte des
Erftverbandes
3.1 Antibiotikaresistente Keime im Abwasser
3.2 Spurenstoffagenda Erft
Vorsitzender Herr Markert gibt zu den beiden TOP 7 und 8 nachfolgenden Hinweis: Der Planungs-
und Umweltausschuss des Rhein-Kreises Neuss sei für die Thematik das falsche
Gremium, da rechtlich nicht zuständig. Er verweist diesbezüglich auf die
Fluglärmkommission, in welche betroffene Kommunen Mitglieder entsenden können.
Beispielsweise vertrete die Kaarster Bürgermeisterin Frau Dr. Nienhaus in
dieser Kommission die Interessen der Bürgerinnen und Bürger aus Kaarst. Herr Kreisdirektor Brügge ergänzt, dass
für das Thema Fluglärm das Land NRW, speziell das Landesverkehrsministerium
zuständig sei. Herr Keiser betont,
dass dieses Thema aber durch Bearbeitung des Kreises insgesamt einen höheren
Stellenwert bekommen würde. Herr
Mankowsky hebt ebenfalls hervor, dass der Planungs- und Umweltausschuss das
falsche Gremium sei. Vorsitzender Herr
Markert informiert, dass die Fluglärmkommission zwischenzeitlich den
NRW-Verkehrsminister Wüst über das die Problematik informiert habe. Herr Keiser führt aus, dass er die
Anträge zurückziehen werde, falls der Planungs- und Umweltausschuss
mehrheitlich eine Nichtzuständigkeit feststelle.