Sitzung: 20.11.2018 Planungs-, Klimaschutz- und Umweltausschuss
Vorlage: 68/2936/XVI/2018
Beschluss:
Der Planungs-
und Umweltausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss:
Zweite Änderung der Satzung über die
Erhebung von Gebühren und Auszahlung von Vergütungen für die Benutzung der
durch den Rhein-Kreis Neuss zur Verfügung gestellten Abfallentsorgungsanlagen
Aufgrund
der §§ 5 Absatz 1, 26 Absatz 1 Buchstabe h der Kreisordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW. 2021), der §§ 2 Absatz 1, 4 und 6 des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW. 610) und
des § 9 Absatz 2 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW.
74) in Verbindung mit § 15 der Satzung über die Abfallentsorgung im
Rhein-Kreises Neuss vom 28.09.1994 in den jeweils zur Zeit geltenden Fassungen
hat der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss in seiner Sitzung am 19.12.2018 die
folgende Änderung der „Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auszahlung
von Vergütungen für die Benutzung der durch den Rhein-Kreis Neuss zur Verfügung
gestellten Abfallentsorgungsanlagen“ beschlossen.
§ 1
§ 2 Abs. 1 Nummern 1 und 2 erhalten folgende Fassung:
1. Haus- und Sperrmüll 158,78 Euro / Mg
2. kompostierbare Abfälle 70,00
Euro / Mg
§ 2 Abs. 4 Nummern 1 bis 3 erhalten folgende Fassung:
1. Asbesthaltige
Abfälle 115,38 Euro / Mg
2. Mineralische
Dämmstoffe 288,20
Euro / Mg
3. Sonstige
Deponieabfälle 45,50
Euro / Mg
§ 2
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2019 in Kraft.
Protokoll:
Herr Dr. Kalthoff hofft, dass die Kommunen die Senkung der
Abfallgebühren durch den Kreis auch an ihre Bürgerinnen und Bürger weitergeben.
Herr Mankowsky stellt heraus, dass
nun zum zweiten Mal und das in Folge die Restabfallgebühren gesenkt werden.
Allerdings zahlen die Bürgerinnen und Bürger ja nicht nur für die reine
Entsorgung. Unabhängig davon müsse ja auch die Einsammlung und der Transport
bezahlt werden, wofür die Städte und Gemeinden zuständig seien. Müssen die
Kommunen aktuell neue Verträge abschließen, könne es aufgrund der jetzigen
Marktlage durchaus zu einer Kostensteigerung kommen, wie jetzt das Beispiel
Grevenbroich zeige. Herr Mankowsky
informiert, dass auch die Bioabfallgebühr gesenkt worden sei und zwar von 80 €
pro t auf 70 €. Der Grund: Die Anforderungen an die Erfassungs- und
Verwertungsmengen von Bioabfall steigen weiter und durch geringere Kosten könne
die geforderte Mengensteigerung unterstützt werden.
Herr Wappenschmidt fragt, ob es in Sachen Erfassung von
Bioabfällen einen Handlungsbedarf gebe. Herr
Mankowsky bestätigt den Handlungsbedarf und betont, dass man mit den
kreisangehörigen Kommunen laufend spreche, was in Sachen Erfassung der
verschiedenen Abfallarten überhaupt machbar sei. Er benennt dafür das Beispiel
Altpapiererfassung. Werde das Altpapier bürgerfreundlich separat gesammelt,
steigen Verwertungsquote und Vergütung, an der ja auch die Städte und Gemeinden
partizipieren. Sind allerdings z. B. die Altpapiercontainer öfter überfüllt,
weil zu selten geleert werde, lande viel Altpapier im Restmüll. Die
Verwertungsquote sinke und die Kosten steigen.
Vorsitzender Herr Markert gibt zu Protokoll, dass die
Verwaltungsunterlagen zu den TOP „Abfallwirtschaftsbilanz 2017“ sowie
„Abfallgebühren 2019“ mit großem Lob und Dank vom Planungs- und
Umweltausschusses zur Kenntnis genommen werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
ohne Enthaltung