Beschluss:

Der Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss:

 

Zweite Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auszahlung von Vergütungen für die Benutzung der durch den Rhein-Kreis Neuss zur Verfügung gestellten Abfallentsorgungsanlagen

Aufgrund der §§ 5 Absatz 1, 26 Absatz 1 Buchstabe h der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW. 2021), der §§ 2 Absatz 1, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW. 610) und des § 9 Absatz 2 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW. 74) in Verbindung mit § 15 der Satzung über die Abfallentsorgung im Rhein-Kreises Neuss vom 28.09.1994 in den jeweils zur Zeit geltenden Fassungen hat der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss in seiner Sitzung am 19.12.2018 die folgende Änderung der „Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auszahlung von Vergütungen für die Benutzung der durch den Rhein-Kreis Neuss zur Verfügung gestellten Abfallentsorgungsanlagen“ beschlossen.

 

§ 1

§ 2 Abs. 1 Nummern 1 und 2 erhalten folgende Fassung:

1.    Haus- und Sperrmüll                                                    158,78 Euro / Mg

2.    kompostierbare Abfälle                                                 70,00 Euro / Mg

 

§ 2 Abs. 4 Nummern 1 bis 3 erhalten folgende Fassung:

1.    Asbesthaltige Abfälle                                                   115,38 Euro / Mg

2.    Mineralische Dämmstoffe                                             288,20 Euro / Mg

3.    Sonstige Deponieabfälle                                                45,50 Euro / Mg

 

§ 2

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2019 in Kraft.

 

 

 


Protokoll:

 

Herr Dr. Kalthoff hofft, dass die Kommunen die Senkung der Abfallgebühren durch den Kreis auch an ihre Bürgerinnen und Bürger weitergeben. Herr Mankowsky stellt heraus, dass nun zum zweiten Mal und das in Folge die Restabfallgebühren gesenkt werden. Allerdings zahlen die Bürgerinnen und Bürger ja nicht nur für die reine Entsorgung. Unabhängig davon müsse ja auch die Einsammlung und der Transport bezahlt werden, wofür die Städte und Gemeinden zuständig seien. Müssen die Kommunen aktuell neue Verträge abschließen, könne es aufgrund der jetzigen Marktlage durchaus zu einer Kostensteigerung kommen, wie jetzt das Beispiel Grevenbroich zeige. Herr Mankowsky informiert, dass auch die Bioabfallgebühr gesenkt worden sei und zwar von 80 € pro t auf 70 €. Der Grund: Die Anforderungen an die Erfassungs- und Verwertungsmengen von Bioabfall steigen weiter und durch geringere Kosten könne die geforderte Mengensteigerung unterstützt werden.

Herr Wappenschmidt fragt, ob es in Sachen Erfassung von Bioabfällen einen Handlungsbedarf gebe. Herr Mankowsky bestätigt den Handlungsbedarf und betont, dass man mit den kreisangehörigen Kommunen laufend spreche, was in Sachen Erfassung der verschiedenen Abfallarten überhaupt machbar sei. Er benennt dafür das Beispiel Altpapiererfassung. Werde das Altpapier bürgerfreundlich separat gesammelt, steigen Verwertungsquote und Vergütung, an der ja auch die Städte und Gemeinden partizipieren. Sind allerdings z. B. die Altpapiercontainer öfter überfüllt, weil zu selten geleert werde, lande viel Altpapier im Restmüll. Die Verwertungsquote sinke und die Kosten steigen.

 

Vorsitzender Herr Markert gibt zu Protokoll, dass die Verwaltungsunterlagen zu den TOP „Abfallwirtschaftsbilanz 2017“ sowie „Abfallgebühren 2019“ mit großem Lob und Dank vom Planungs- und Umweltausschusses zur Kenntnis genommen werden.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen ohne Enthaltung