Beschluss:

Der Kreisausschuss bestätigt die Beschlüsse des Nahverkehrs- und Straßenbauausschusses vom 10.10.2018 und erhebt sie zu seinen Beschlüssen.

 


Protokoll:

Kreisdezernent Tillmann Lonnes berichtete, dass ein neuer Entwurf zur Änderung der Beförderungsentgelte im Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Rhein-Kreis Neuss für den Kreistag am 19.12.2018 vorgelegt werde. Gegenüber den besprochenen Anpassungen solle eine Senkung der Gebühren erfolgen. Insgesamt bleibe es jedoch bei einer Erhöhung um etwa 10%. Der Entwurf ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Kreisdezernent Karsten Mankowsky berichtete, dass am 06.11.2018 ein Gesprächstermin zur Anschlussstelle Delrath mit den Beteiligten des Wirtschafts- und Verkehrsministeriums, der Bezirksregierung, der Stadt Dormagen und dem Tiefbauamt des Rhein-Kreises Neuss stattgefunden habe. Er habe vortragen können, dass der Rhein-Kreis Neuss bereits im Mai 2018 seinen Zuwendungsantrag bei der Bezirksregierung gestellt habe. Zudem habe im September die frühzeitige Bürgerbeteiligung im Kreissitzungssaal stattgefunden. Bei diesem Termin seien besonders die Interessen der Bürger in die weiteren Überlegungen aufgenommen worden.

Ein wiederkehrendes Thema sei der Störfallbetrieb beim GHC. Das erforderliche TÜV Gutachten sei im Jahr 2013 erstellt worden. Diese Gutachten musste revidiert werden, um aufgrund der vergangenen Zeit und den zwischenzeitlichen Änderungen Rechtssicherheit zu erlangen. Zudem mussten aufgrund eines Artenschutzgutachtens die Zauneidechsen umgesiedelt werden und Ausgleichsflächen geschaffen werden. Die entstehenden Nachteile durch die Anschlussstelle, wie die Nähe zum Störfallbetrieb, müssten gegen das Wohl der Allgemeinheit, welches hauptsächlich die Entlastung des Verkehrsaufkommens umfasst, abgewogen werden. Ende November werde der Rhein-Kreis Neuss alle erforderlichen Gutachten bei der Bezirksregierung vorlegen. Zusätzlich werde ein weiteres Gutachten vorgelegt werden, welches sich mit den positiven Umweltauswirkungen befasse. Diskussionsbedarf bestehe aufgrund des sechsspurigen Ausbaus noch hinsichtlich der Entwässerungsplanung. Hierzu werde noch diese Woche ein Gesprächstermin stattfinden. Weiterhin müsse der bereits genehmigte Antrag aus 2006 beim Bund für den Bau der Anschlussstelle Delrath aufgrund der fortgeschrittenen Zeit erneut beim Bund eingeholt werden. Der Kreis müsse nach einem Erörterungstermin eine Synopse über die Ergebnisse erstellen. Zudem müsse der Kreis darin Stellung zu den Bedenken der Träger öffentlicher Belange und gegebenenfalls auch der Bürger nehmen. Die Stadt Dormagen habe an dieser Stelle Unterstützung angeboten.

 

Kreistagsabgeordneter Rainer Thiel sagte, dass die Notwendigkeit der Anschlussstelle bereits seit zwölf Jahren bekannt sei. Es habe eine große Zeitverzögerung durch den übersehenen Gefahrenbereich eines Betriebes gegeben. Der Kreis habe jahrelang erklärt, dass bereits alle Gutachten vom Kreis vorgelegt worden seien. Deswegen sei es zu begrüßen, dass der Kreis ans arbeiten gekommen sei und Ende November endlich alle erforderlichen Gutachten vorlege. Er berichtete, dass bei der Anhörung für die Bürger aus Dormagen, die in Grevenbroich stattgefunden habe, die Anregung gegeben wurde, dass die Ausgleichsflächen möglichst in der Ortslage Delrath geschaffen werden sollten. Ein weiterer Wunsch sei gewesen, dass die westliche Zu- und Abfahrt möglichst nah an der Autobahn sein solle, damit die Landschaft möglichst wenig geteilt werde. Er fragte, ob diese Überlegungen in den weiteren Vorhaben berücksichtigt worden seien.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke wies drauf hin, dass die Bürgerbeteiligung in Grevenbroich stattgefunden habe, da sie für alle interessierte und betroffene Bürger vorgesehen war und nicht ausschließlich für die Dormagener. Weiter müssten die Flächen für das weitere Vorgehen zunächst erworben werden, um die Anregungen und Wünsche der Bürger zu berücksichtigen. Er wies ausdrücklich den Vorwurf zurück, dass der Kreis nicht konstant an dem Thema gearbeitet habe. Es hätten alle Gutachten vorgelegen und lediglich durch die fortgeschrittene Zeit Gutachten revidiert werden mussten. Wenn die Abwägung unmittelbar nach Vorlage aller Gutachten erfolgt wäre, hätten die Gutachten nicht revidiert werden müssen. Es könne allerdings zutreffen, dass die Abwägung aufgrund der Änderung der Rechtslage zum heutigen Zeitpunkt erleichtert worden sei, als sie zum damaligen Zeitpunkt gewesen wäre.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig