Sitzung: 07.11.2018 Kreisausschuss
Beschluss:
Der Kreisausschuss bestätigt die Beschlüsse des Nahverkehrs- und Straßenbauausschusses vom 10.10.2018 und erhebt sie zu seinen Beschlüssen.
Protokoll:
Kreisdezernent
Tillmann Lonnes berichtete, dass ein neuer Entwurf zur Änderung der
Beförderungsentgelte im Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Rhein-Kreis Neuss für
den Kreistag am 19.12.2018 vorgelegt werde. Gegenüber den besprochenen
Anpassungen solle eine Senkung der Gebühren erfolgen. Insgesamt bleibe es
jedoch bei einer Erhöhung um etwa 10%. Der Entwurf ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Kreisdezernent Karsten
Mankowsky berichtete, dass am 06.11.2018 ein Gesprächstermin zur
Anschlussstelle Delrath mit den Beteiligten des Wirtschafts- und
Verkehrsministeriums, der Bezirksregierung, der Stadt Dormagen und dem
Tiefbauamt des Rhein-Kreises Neuss stattgefunden habe. Er habe vortragen
können, dass der Rhein-Kreis Neuss bereits im Mai 2018 seinen Zuwendungsantrag
bei der Bezirksregierung gestellt habe. Zudem habe im September die frühzeitige
Bürgerbeteiligung im Kreissitzungssaal stattgefunden. Bei diesem Termin seien
besonders die Interessen der Bürger in die weiteren Überlegungen aufgenommen
worden.
Ein wiederkehrendes Thema
sei der Störfallbetrieb beim GHC. Das erforderliche TÜV Gutachten sei im Jahr
2013 erstellt worden. Diese Gutachten musste revidiert werden, um aufgrund der
vergangenen Zeit und den zwischenzeitlichen Änderungen Rechtssicherheit zu erlangen.
Zudem mussten aufgrund eines Artenschutzgutachtens die Zauneidechsen
umgesiedelt werden und Ausgleichsflächen geschaffen werden. Die entstehenden
Nachteile durch die Anschlussstelle, wie die Nähe zum Störfallbetrieb, müssten
gegen das Wohl der Allgemeinheit, welches hauptsächlich die Entlastung des
Verkehrsaufkommens umfasst, abgewogen werden. Ende November werde der
Rhein-Kreis Neuss alle erforderlichen Gutachten bei der Bezirksregierung
vorlegen. Zusätzlich werde ein weiteres Gutachten vorgelegt werden, welches
sich mit den positiven Umweltauswirkungen befasse. Diskussionsbedarf bestehe
aufgrund des sechsspurigen Ausbaus noch hinsichtlich der Entwässerungsplanung.
Hierzu werde noch diese Woche ein Gesprächstermin stattfinden. Weiterhin müsse
der bereits genehmigte Antrag aus 2006 beim Bund für den Bau der
Anschlussstelle Delrath aufgrund der fortgeschrittenen Zeit erneut beim Bund
eingeholt werden. Der Kreis müsse nach einem Erörterungstermin eine Synopse
über die Ergebnisse erstellen. Zudem müsse der Kreis darin Stellung zu den
Bedenken der Träger öffentlicher Belange und gegebenenfalls auch der Bürger
nehmen. Die Stadt Dormagen habe an dieser Stelle Unterstützung angeboten.
Kreistagsabgeordneter
Rainer Thiel sagte, dass die Notwendigkeit der Anschlussstelle bereits seit
zwölf Jahren bekannt sei. Es habe eine große Zeitverzögerung durch den
übersehenen Gefahrenbereich eines Betriebes gegeben. Der Kreis habe jahrelang
erklärt, dass bereits alle Gutachten vom Kreis vorgelegt worden seien. Deswegen
sei es zu begrüßen, dass der Kreis ans arbeiten gekommen sei und Ende November
endlich alle erforderlichen Gutachten vorlege. Er berichtete, dass bei der
Anhörung für die Bürger aus Dormagen, die in Grevenbroich stattgefunden habe,
die Anregung gegeben wurde, dass die Ausgleichsflächen möglichst in der
Ortslage Delrath geschaffen werden sollten. Ein weiterer Wunsch sei gewesen,
dass die westliche Zu- und Abfahrt möglichst nah an der Autobahn sein solle,
damit die Landschaft möglichst wenig geteilt werde. Er fragte, ob diese
Überlegungen in den weiteren Vorhaben berücksichtigt worden seien.
Landrat Hans-Jürgen Petrauschke wies drauf hin, dass die Bürgerbeteiligung in Grevenbroich stattgefunden habe, da sie für alle interessierte und betroffene Bürger vorgesehen war und nicht ausschließlich für die Dormagener. Weiter müssten die Flächen für das weitere Vorgehen zunächst erworben werden, um die Anregungen und Wünsche der Bürger zu berücksichtigen. Er wies ausdrücklich den Vorwurf zurück, dass der Kreis nicht konstant an dem Thema gearbeitet habe. Es hätten alle Gutachten vorgelegen und lediglich durch die fortgeschrittene Zeit Gutachten revidiert werden mussten. Wenn die Abwägung unmittelbar nach Vorlage aller Gutachten erfolgt wäre, hätten die Gutachten nicht revidiert werden müssen. Es könne allerdings zutreffen, dass die Abwägung aufgrund der Änderung der Rechtslage zum heutigen Zeitpunkt erleichtert worden sei, als sie zum damaligen Zeitpunkt gewesen wäre.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig