Protokoll:

 

Herr Clever verweist auf die Tischvorlage (Anlage 7). Er betont, dass nur nach Starkregenereignissen nicht klärpflichtiges Mischwasser an den beiden Einleitstellen in den Jüchener Bach eingeleitet werden dürfe. Dem Antwortschreiben der Gemeinde Jüchen sei weiterhin zu entnehmen, dass diese Art von Notüberlauf durch die Bezirksregierung Düsseldorf noch bis 2014 genehmigt worden sei. Herr Dr. Kalthoff spricht allerdings von unhaltbaren Zuständen. So habe er beobachten können, dass selbst in Trockenphasen Abwasser eingeleitet werde. Herr Clever bestätigt, dass dieses so nicht sein dürfe und verweist darauf, dass die Gemeinde Jüchen zeitnah beide Einlaufstellen überprüfen werde. Herr Dorok und Herr Heimanns diskutieren die Problematik. Herr Heimanns stellt klar, dass der Notüberlauf nur für Starkregenereignisse genehmigt worden sei und dass dieses kontrolliert werden müsse.