Protokoll:

Kreisdirektor Brügge berichtete, dass der Kreistag am 30.09.1998 die Einführung eines kreiseinheitlichen Behindertenfahrdienstes beschlossen habe. Hierfür nutzungsberechtigt seien schwerbehinderte Menschen mit den anerkannten Merkzeichen „aG“ (außergewöhnlich gehbehindert) und „Bl“ (blind).

 

Zuletzt habe die Verwaltung die Fa. Medicare für die Jahre 2012 bis 2017 mit der Durchführung beauftragt und für das Jahr 2018 die Möglichkeit einer Vertragsverlängerung ausgeschöpft. Aufgrund der bei einer Verlängerung für das Jahr 2019 durch die Fa. Medicare angestrebten Preiserhöhung sei eine europaweite Ausschreibung für die Jahre 2019 bis 2024 erfolgt. Die Durchführung des Behindertenfahrdienstes umfasse 3.700 Fahrten pro Jahr mit einer Streckenlänge von durchschnittlich 14 Kilometern.

 

Im Rahmen der Ausschreibung habe die Fa. Konradius GmbH den Zuschlag erhalten. Der bisherige Kostenrahmen könne hierdurch gehalten werden. Die Vorgabe der Einhaltung des Tarifvertrages für die Fahrer werde ebenfalls erfüllt.

 

Auf Nachfrage des Kreistagsabgeordneten Bartsch teilte Herr Mertens mit, dass sich durch den Anbieterwechsel keine Änderungen der Nutzungsrichtlinien und der darin geregelten Höhe des von den Nutzern des Behindertenfahrdienstes zu leistenden Kostenbeitrages ergebe. Die Verwaltung habe die Nutzer mit heutigem über den Anbieterwechsel zum 01.01.2019 informiert und ihnen Kontaktdaten für zukünftige Reservierungen mitgeteilt.