Protokoll:

 

Herr Professor Schäfer referiert mittels Powerpoint-Präsentation über das Projekt „Spurenstoffagenda Erft“. Er erklärt, dass es eine Unzahl an verschiedenen Spurenstoffen gebe, meist organische Stoffe wie z. B. Arzneirückstände, Korrosionsmittelrückstände, Pestizide, die in kleinsten Konzentrationen nachgewiesen werden. Er informiert, dass im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie geprüft worden sei, durch eine zusätzliche Reinigungsstufe Spurenstoffe aus dem Abwasser zu filtern. Herr Professor Schäfer betont, dass zunächst einmal ein Konzept erarbeitet worden sei, um zu klären, wie groß die Belastung des Erftwassers mit Spurenstoffen überhaupt sei und wie groß der Einfluss der Kläranlagen. Im Endeffekt wolle man eine Machbarkeitsstudie erarbeiten, mit Aussagen zu den Reinigungsverfahren, Prioritäten und Kosten. Herr Professor Schäfer informiert, dass an der Erft an allen zehn Kläranlagen beprobt worden sei. Insgesamt seien 120.000 Analysen im Labor gemacht worden. Sieben Leitparameter seien ausgewählt worden, so auch das allgemein bekannte Schmerzmittel Diclofenac. Er zeigt mit Grafiken, in welcher Konzentration diese Arznei über das Abwasser in die jeweilige Kläranlage gelange und in welcher Konzentration es schließlich wieder die Kläranlage verlasse. Er erklärt den Begriff „Bewertungskriterium“, eine Art Grenzwert. Werde dieser Wert überschritten, können schädliche Einflüsse auf die Wasserorganismen entstehen. 0,05 µg pro l Wasser sei das Bewertungskriterium für Diclofenac. Dieser Wert werde in der Erft um bis zum 10-fachen überschritten. Herr Professor Schäfer zeigt sehr anschaulich, wie die Konzentration des Diclofenac in der Erft ab der ersten Kläranlageneinleitung nach und nach auf bis zu 0,5 µg pro l ansteigt, um schließlich durch den Verdünnungseffekt des Sümpfungswassers wieder auf 0,2 µg pro l abzusinken und damit immer noch das 4-fache des Beurteilungskriteriums beträgt.

Von den insgesamt 151 untersuchten Spurenstoffen seien ca. 30  % unterhalb der Bestimmungsgrenze, ca. 30 % unterhalb des Bewertungskriteriums und das restliche Drittel oberhalb des Bewertungskriteriums nachgewiesen worden. Bei den 15 am meisten nachgewiesenen Stoffen handle es sich um 6 Arzneiwirkstoffe, 5 Pestizide und 4 Röntgenkontrastmittel.

Herr Professor Schäfer sagt, dass sich im Wasser der Norf kein Diclofenac befinde, und zwar aus dem einfachen Grunde, weil an der Norf keine Einleitungen aus Kläranlagen erfolgen. Er betont, dass trotz Aufrüstung aller Kläranlagen mit einer zusätzlichen Klärstufe, die Erft beim Diclofenac weiterhin über dem Beurteilungskriterium liegen werde. Einfach nur alle Kläranlagen aufzurüsten, sei folglich nicht zielführend. Er stellt verschiedene Reinigungsverfahren vor und informiert über deren Kosten. Er fasst zusammen, dass beim Einsatz zusätzlicher Abwasserreinigungstechniken Kosten in Höhe von 8 bis 15 € pro Person und Jahr kalkuliert werden.

Herr Professor Schäfer betont, dass alleine mit dem Ausbau der Kläranlagen der gute Zustand nach Wasserrahmenrichtlinie nicht erreicht werden könne und verweist auf andere effiziente Maßnahmen wie die Renaturierung. Herr Professor Schäfer informiert, dass aktuell kein flächenhafter Ausbau aller Kläranlagen im Verbandsgebiet des Erftverbandes geplant sei, es aber drei weitere Forschungs- und Entwicklungsvorhaben geben werde, die sich z. B. mit verbesserter Reinigungstechnik beschäftigen, aber auch den Einfluss der Spurenstoffe auf die Organismen im Gewässer untersuchen.

Herr Heyner erkundigt sich zu den Auswirkungen im Rhein mit dem aktuellen Niedrigwasser. Herr Graaf fragt zu den Spurenstoffen, die nicht über die Kläranlageneinleitungen in die Gewässer gelangen. Herr Dr. Gattke benennt das Beispiel eines Rübenherbizids. Frau Fayaz fragt, ob der Kreis nach Beendigung dieses Forschungsprojektes die Beprobungen fortführen wolle. Herr Mankowsky verweist auf das Knowhow und die Kompetenz des Erftverbandes und erinnert an die Zuständigkeiten. So liege die allgemeine Gewässeraufsicht für die Erft bei der oberen und nicht bei der unteren Wasserbehörde. Unabhängig davon werde der Kreis sicherlich keine Konkurrenz zum Erftverband aufbauen und eigene Untersuchungsreihen durchführen.

Herr Wappenschmidt betont, dass die Wissenschaft im Endeffekt bewerten müsse, ab welcher Konzentration eine Gefährdung vorliege. Auch dürfe die Kosten- und Nutzenbetrachtung nicht außer Acht gelassen werden. Vorsitzender Herr Markert merkt an, dass bereits sehr gute Kläranlagen durch den Erftverband betrieben werden. Herr Schmitz fragt, ob der Erftband über ein eigenes Labor verfüge. Herr Professor Schäfer bejaht dies. Zudem verweist er auf die Mitgliederzeitschrift des Erftverbandes mit dem Schwerpunkt Spurenstoffagenda Erft in der aktuellen Ausgabe 4/18.

Vorsitzender Herr Markert betont, dass man nicht nur die Kläranlagen alleine betrachten, sondern gemäß des Verursacherprinzips z. B. auch die Kliniken mit ins Boot holen solle. Herr Wappenschmidt schlägt vor, bei den Krankenhäusern im Kreisgebiet nachzufragen, welche Maßnahmen ergriffen werden, um die Schadstofffrachten abwasserseitig zu begrenzen.

Vorsitzender Herr Markert gibt seine Anregung zu Protokoll, im Rahmen einer Ausschusssitzung die Kläranlage in Kaarst zu besichtigen.