Beschlussvorschlag:

1. Der Kreisausschuss spricht sich gegen eine erneute Abschaffung der

Stichwahl bei der Wahl zum Landrat im Jahr 2020 aus.

 

 

2. Der Kreisausschuss kritisiert ausdrücklich das intransparente Verfahren und

mahnt eine angemessene Beteiligung und Anhörung der kommunalen

Spitzenverbände, so wie es bei solchen grundlegenden Vorhaben üblich ist,

an.

 

 

3. Der Kreisausschuss lehnt grundsätzlich eine Änderung im

Kommunalwahlrecht mit einem derart kurzfristigen Vorlauf ab, da eine

verlässliche Planung sowohl für die Parteien als auch für potentielle

Kandidat*innen in unzulässiger Form einschränkt wird.

 

 

 


Protokoll:

Kreistagsabgeordneter Erhard Demmer erläuterte den Antrag.

 

Kreistagsabgeordneter Dr. Gert Ammermann wies den Ausdruck „Abbau der Demokratie auf kommunaler Ebene“ zurück und kündigte an, dass die CDU Kreistagsfraktion dieser Resolution nicht zustimmen werde. Es gebe bei verschiedenen Wahlvorgängen auch verschiedene Möglichkeiten, um ein Mehrheitsbild darzustellen. Daher sei es unverständlich und zurückzuweisen, dass alleine eine Stichwahl für ein demokratisches Vorgehen als Maßstab genommen werde. Dies sei ebenfalls vom Verfassungsgericht entschieden worden. Das Verfassungsgericht habe bei der Abschaffung der Stichwahl die Grundätze der Demokratie als nicht verletzt angesehen.

Eine Legitimation werde nicht erst durch den zweiten Wahlgang geschaffen. Es müsse erkannt werden, dass die Legitimation auch dann entfallen könne, wenn im zweiten Wahlgang die Stimmen, die auf den Sieger entfielen, weniger waren als bei dem Sieger des ersten Wahlgangs. Zudem sei der hier gestellte Antrag überholt. Die Resolution beziehe sich hier auf eine Änderung des Gesetzesentwurfs zur Stärkung des Kreistages. Das Thema der Stichwahl sei bei einer Beratung von Experten im Landtag im Rahmen der Beratung des Gesetzentwurfs zur Stärkung des Kreistages aufgekommen. Erst danach sei das Thema von der Regierung aufgegriffen worden und sollte im Rahmen der Überarbeitung des Kommunalwahlgesetztes angepasst werden. Die dazugehörigen parlamentarischen Entscheidungen würden frühestens im Jahr 2019 erfolgen. Die Spitzenverbände seien bereits aufgefordert worden bis Ende Februar 2019 eine Stellungnahme zu der Stichwahl abzugehen. Daher wurde hier die Geschäftsordnung eingehalten und es finde eine ordentliche und transparente Debatte statt.

 

Kreistagsabgeordneter Rainer Thiel legte dar, dass die genannte Begründung so nicht zutreffend sei. Hier gehe es um ein unterschiedliches Verständnis von Demokratie. Von der Legitimität her gesehen würde bei der Abschaffung der Stichwahl Demokratie abgebaut. Grund dafür seien die Stimmen, die auf die Einzelperson entfallen. Denn ohne eine Stichwahl könne auch eine Person mit nur wenigen Stimmen die Wahl für sich entscheiden. Die SPD Kreistagsfraktion werde der Resolution zustimmen.

 

Kreistagsabgeordneter Erhard Demmer erklärte, dass die Resolution im November 2018 entstanden sei, dies aber ein Nebeneffekt sei. In Deutschland gebe es das personalisierte Verhältniswahlrecht. Dies bedeute, dass die Sitze entsprechend der Stärke der Partei verteilt würden. Hier müsse aber zwischen den verschiedenen Wahlen unterschieden werden. Bei der Landratswahl gehe es um einzelne Personen, nicht um Parteisitze. Bei einer Personenwahl würde eine höhere Legitimation erreicht, wenn ein Quorum eingeführt werde. Würde die Stichwahl abgeschafft, so könne auch jemand mit wenigen Stimmen gewählt werden. Dies sei ein Abbau der Demokratie.

Er führte weiterhin aus, dass die Entscheidung über die Beibehaltung/Abschaffung  der Stichwahl natürlich im Landtag entschieden werde, aber dies auch die kommunale Ebene betreffe. Daher sei eine Resolution der richtige Weg.

 

Kreistagsabgeordneter Dirk Rosellen sagte, dass sowohl die Beibehaltung als auch die Abschaffung er Stichwahl rechtlich zulässig seien. Meist sei die Wahlbeteiligung bei einer Stichwahl sehr gering. Ob bei einer Stichwahl eine höhere Legitimation bestehe, sei jedoch fraglich. Daher werde die Resolution von der FDP Kreistagsfraktion abgelehnt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich abgelehnt