Beschluss:

Der Kreistag beschließt gemäß § 7 Abs. 6 APG NRW das Gutachten „Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss“ des ALP-Institutes, Hamburg, vom Dezember 2017 zur Örtlichen Planung im Sinne des § 7 Abs. 1 APG NRW zu erklären. Der Kreistag stellt fest, dass der im Gutachten dargelegte Überhang an stationären Pflegeplätzen bei kreisweiter Betrachtung im November 2018 weiterhin tatsächlich gegeben ist.

 

Sobald die notwendigen Daten von IT.NRW dem ALP-Institut zur Verfügung stehen, um den Bedarf an Pflegeplätzen kommunenscharf für einen Zeitraum von drei aufeinanderfolgenden Jahren darzustellen, kann dieser Beschluss aufgehoben und durch einen neuen Beschluss auf der dann aktuelleren validen Datenbasis ersetzt werden. Dieser Beschluss dient somit auf der Grundlage der Ergebnisse der „örtlichen Planung“ auch der Sicherstellung einer zukünftig ausgewogeneren Verteilung von stationären Pflegeplätzen auf die kreisangehörigen Kommunen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Gutachten und diesen Beschluss des Kreistages gemäß § 7 Abs. 6 Abs. 1 APG NRW öffentlich bekannt zu machen.

 

Der Kreistag beschließt des Weiteren, dass gemäß § 11 Abs. 7 APG NRW eine Förderung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen im Sinne des § 14 APG NRW, die im Rhein-Kreis Neuss neu entstehen und zusätzliche Plätze schaffen sollen, davon abhängig ist, dass für diese Einrichtung auf der Grundlage der örtlich verbindlichen Bedarfsplanung nach § 7 Abs. 6 APG NRW ein Bedarf bestätigt wird (Bedarfsbestätigung). Maßstab für die Bedarfsfeststellung ist alleine der Gesamtbedarf im Rhein-Kreis Neuss. Der Kreistag wird im Prozess der Umsetzung des Beschlusses auf die Ausgewogenheit des Bedarfs in den Städten und Gemeinden achten.

Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Beschluss des Kreistages gemäß § 11 Abs. 7 Satz 2 APG NRW öffentlich bekannt zu machen.


Protokoll:

Kreistagsabgeordneter Oliver Schulz erkundigte sich, ob es schon aktuelle Daten von IT NRW zu der Pflegepersonalsituation und den entsprechenden Bedarfen gebe.

 

Kreisdirektor Dirk Brügge antwortete, dass die Veröffentlichung der Zahlen anfangs für Dezember 2018 geplant waren, diese nun aber erst Mitte Januar 2019 erscheinen würden.

 

Kreistagsabgeordnete Marianne Michael-Fränzel sprach den Bedarf in der Stadt Kaarst an. Es sollten alternative Wohnformen gefördert und ausgebaut werden. Sie regte zusätzlich an, ob alternative Wohnformen auch in der Stadt Kaarst angeboten werden könnten, so dass dadurch auch der Pflegenotstand behoben werden könnte. Der Urgedanke von alternativen Wohnformen sei vor allem die Vernetzung von Menschen.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke bestätigte, dass der gemeindescharfe Bedarf erst nach Veröffentlichung der neuen Zahlen, die Mitte Januar erscheinen sollten, überprüft werden könne. Auch nach der Einschätzung des Kreises sei in Kaarst die Auslastung der Einrichtungen besonders hoch. Aber auch dort würden Pflegekräfte fehlen. Die Sorge bestehe auch darin, dass bei der Ausweitung von alternativen Wohnformen ebenfalls zu wenige Pflegekräfte vorhanden seien und möglichweise diese in Stationären Einrichtungen fehlen.

 

Kreistagsabgeordneter Carsten Thiel merkte an, dass es wichtig sei, kreisweit zu denken. Auch in der Stadt Neuss seien Kurzzeitpflegeplätze wichtig. Diese Plätze sollten aber in die bestehenden Einrichtungen eingebunden werden.

 

Kreistagsabgeordneter Erhard Demmer sagte, dass sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schon früh mit der verbindlichen Bedarfsplanung beschäftigt habe. Wenn die Zahlen bestätigt würden und es 50 Plätze zu viel gebe, sollten alternative Möglichkeiten sofort umgesetzt werden. Zu dem Thema habe es eine Fachtagung des Rhein-Kreises Neuss gegeben.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke schilderte, dass auch für alternative Wohnformen Pflegepersonal gefunden werden müsse. Die Problematik sei in der Fachtagung umfangreich besprochen worden. Für stationäre Pflege gebe es, im Hinblick auf die Finanzierung, klare Regeln. Dies mache es für externe Anbieter schwerer, sich in den Markt einzubringen. Wichtig sei, dass die vorhandenen Pflegeplätze auch wirklich für diejenigen zur Verfügung stünden, die auf solche Plätze angewiesen seien. Hierfür müsse das entsprechende Personal vorhanden sein. Erst dann könnten alternative Wohnformen ausgeschmückt werden.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig