Beschluss:

  1. Der Kreistag stellt gemäß § 95 Abs. 1 und § 96 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 53 Abs. 1 KrO NRW den Jahresabschluss zum 31.12.2017 in der Fassung vom 17.11.2017, die der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses und der Rechnungsprüfung zugrunde lag, mit einer Bilanzsumme von 547.899.336,45 € fest.

 

  1. Der Jahresüberschuss in Höhe von 550.434,46 € wird gem. § 96 Abs. 1 GO NRW der Ausgleichsrücklage zugeführt.

 

 

  1. Die Kreistagsmitglieder sprechen gemäß § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW in Verbindung mit § 53 KrO NRW dem Landrat für das Haushaltsjahr 2017 uneingeschränkt Entlastung aus.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig