Protokoll:

Kreisdirektor Brügge teilte mit, dass die Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbedingten Kosten der Unterkunft zunächst für ein Jahr fortgeführt werde.

 

Zur Vermeidung des Umschlagens in eine Bundesauftragverwaltung solle der Anteil aus der sog. Entlastungsmilliarde gemäß § 46 Abs. 7 SGB II im Jahr 2019 von 10,2 % auf 3,3 % gesenkt werden und als Ausgleich eine Anhebung des Umsatzsteueranteiles im gleichen Umfang auf Gemeindeebene erfolgen. Der Bundestag habe den Gesetzesentwurf der Bundesregierung, welcher noch der Zustimmung des Bundesrates am 14. Dezember 2018 bedürfe, unverändert beschlossen.

 

Die Verwaltung hat dem Sozial- und Gesundheitsausschuss zu dieser Thematik bereits am 17. Mai 2018 (Vorlage: 50/2645XVI/2018) und dem Kreisausschuss zuletzt am 7. November 2018 (Vorlage: 50/2935/XVI/2018) berichtet.

 

Nach folgender Berechnung des LKT NRW sei hierdurch für das Kreisgebiet insgesamt eine positive Differenz zu erwarten, die sich auf Gemeindeebene hingegen abweichend niederschlägt:

 

 

Die haushaltsrechtliche Berücksichtigung müsse noch intern abgestimmt werden. Für den Sozial- und Gesundheitsausschuss erfolge die Mitteilung nur zur Kenntnis.

 

Der Rhein-Kreis Neuss habe sich zuvor wie der LKT NRW als favorisierte Alternative für eine Erhöhung der Grenze des Umschlagens in Bundesauftragsverwaltung von 50% auf 75% durch Änderung des Art. 104a Abs. 3 Satz 2 GG ausgesprochen. Der diesbezügliche Antrag der Landesregierung NRW habe im Bundesrat zwar eine einfache Mehrheit gefunden. Die von den Kreisen und kreisfreien Städten um Unterstützung gebetenen Bundestagsabgeordneten stünden dem Antrag in der Sache ablehnend gegenüber. Die Beratung im Bundestag erfolge am 10. Dezember 2018.