Protokoll:

Wie auch in den Vorjahren, so die einleitenden Worte von Ausschussvorsitzendem Holler, beinhalte die verwaltungsseits erstellte Sitzungsvorlage auch diesjährig einen generellen Überblick über die maßgeblichen planerischen und förderrechtlichen Rahmenbedingungen für die im anstehenden 5-Jahres-Zeitraum des Kreisstraßenbauprogrammes projektierten Straßenbau- und Radwegebauprojekte.

Positiv zu vermerken sei, dass die Landesregierung plane, anstelle der diesjährig (2019) auslaufenden Entflechtungsmittel ab dem Jahre 2020 Landesmittel in Höhe von jährlich mindestens 130 Mio. Euro für die Förderung des kommunalen Straßenbaus bereitzustellen. Das vorliegende (unter TOP 2.1 und 2.2 näher beschriebene) Programm, das bekanntermaßen unter Finanzierungsvorbehalt stehe, umfasse ein Investitionsvolumen von rechnerisch 66,73 Mio. Euro, wovon der Rhein-Kreis Neuss – bei antragsgemäßer Zuteilung der Fördermittel – einen Eigenanteil in Höhe von ca. 23,25 Mio. Euro zu schultern haben werde. Zu beachten sei hierbei, dass das zu beschließende Kreisstraßenbauprogramm kein Finanzierungsplan im eigentlichen Sinne sei, sondern lediglich als ein Investitionsrahmenplan und internes Planungsinstrumentarium der Verwaltung zu verstehen sei. Es bleibe zu hoffen, so Ausschussvorsitzender Holler, dass möglichst alle der kreisseits bereits angemeldeten und künftig noch anzumeldenden Straßen- und Radwegebaumaßnahmen vom Grundsatz her als förderfähig anerkannt würden.

Wortmeldungen hierzu erfolgten nicht.

 

Ausschussvorsitzender Holler stellte daraufhin fest, dass die Ausschussmitglieder die ausführliche Sachverhaltsschilderung der Verwaltung gemäß Sitzungsvorlage vom 18.01.2019 ohne Aussprache zur Kenntnis genommen haben.