Protokoll:

Ausschussvorsitzender Holler merkte eingangs an, der geplante Neubau der Anschlussstelle Dormagen-Delrath begleite den Ausschuss thematisch seit vielen Jahren. Dass es aktuell greifbare Fortschritte gebe, sei erfreulich und gebe Anlass zur Zuversicht.

 

Dezernent Mankowsky kam hiernach der Bitte des Ausschussvorsitzenden nach und erläuterte in Ergänzung zur Sitzungsvorlage wie folgt:

 

Im Rahmen des jährlich stattfindenden Austausches bei der IHK Mittlerer Niederrhein in Neuss zu umweltrechtlichen Fragestellungen habe er kürzlich die Gelegenheit gehabt, unter anderem auch zu aktuellen Planungen des Rhein-Kreises Neuss und hierbei insbesondere zur Anschlussstelle Delrath referieren können. Am Beispiel der Anschlussstellenplanung habe er deutlich machen können, dass Straßenbau und Umweltschutz sich nicht grundsätzlich ausschlössen. So werde die geplante Anschlussstelle Dormagen-Delrath in mehrerlei Hinsicht auch substantiellen umweltpolitischen Zielsetzungen gerecht.

Die geplante Anschlussstelle bei Dormagen-Delrath sei bekanntlich wesentliche und elementare Voraussetzung zur Nutzbarmachung des seit Jahrzehnten brachliegenden Areals am Silbersee, welches an der Stadtgrenze Neuss und Dormagen liege und von beiden Städten gemeinsam als sog. interkommunales Gewerbegebiet entwickelt werde. Dieses interkommunale Gewerbegebiet, das in weiten Teilen bereits über die erforderliche regionalplanerische Ausweisung verfüge, könne vorrangig nur über die projektierte Anschlussstelle verkehrlich erschlossen werden. Lärm und weitere verkehrliche Belastungen für die Bewohner in Allerheiligen und Nievenheim würden durch diesen wohnsiedlungsfernen Anschluss ausgeschlossen. Aus umweltpolitischer Sicht, so Dezernent Mankowsky weiter, sei es ausdrücklich zu begrüßen, dass für diese gewerbliche und industrielle Nutzung vorhandene Brachflächen genutzt würden und gleichzeitig damit landwirtschaftlich genutzte Flächen in der freien Feldflur geschont würden.

Ein weiterer, jedoch mindestens ebenso wichtiger umweltpolitischer Aspekt und Vorzug dieser Anschlussstelle sei es, dass eine direkte Anbindung des S-Bahn-Haltepunktes und der P & R – Anlage in Allerheiligen an die Bundesautobahn A 57 geschaffen werde. Der motorisierte Individualverkehr erhalte somit eine weit bessere Option, umweltfreundlich auf den ÖPNV/SPNV umzusteigen und auf diese Weise zu einer Reduzierung der Schadstoffbelastungen beizutragen.

Diese Aufzählung könnte fortgesetzt werden, so Dezernent Mankowsky weiter, zeige jedoch beispielhaft, dass eine Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur auch unter Einhaltung bestehender Umweltstandards zu erreichen sei.

 

Nachdem im Herbst letzten Jahres eine Revision (Überarbeitung und Aktualisierung) des vom TÜV Nord erarbeiteten Störfallgutachtens vorgelegt worden sei, habe die Verwaltung unter Ausschöpfung aller verfügbarer Ressourcen die Planfeststellungsunterlagen und den hierzu parallel gestellten Antrag auf Durchführung des Verfahrens planmäßig Ende November 2018 der Bezirksregierung Düsseldorf in deren Eigenschaft als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde zugeleitet.

 

Ausschussvorsitzender Holler und Dezernent Mankowsky honorierten hierbei ausdrücklich die vom Kreistiefbauamt geleistete Arbeit sowie die Einhaltung der letztjährig gegebenen Terminzusagen.

 

Dezernent Mankowsky führte im Weiteren aus, dass die Bezirksregierung die Antragsunterlagen zwischenzeitlich gesichtet sowie auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft habe. Der entsprechende Prüfbericht beinhalte eine Auflistung aller zu ergänzender, zu überarbeitender und fortzuschreibender Aspekte. Die Vorgehensweise der vor Einleitung des eigentlichen Verfahrens abzuarbeitenden Prüfpunkte sei insoweit wegweisend und hilfreich, als dass hierdurch Verzögerungen im eigentlichen späteren Anhörungsverfahren vermieden bzw. zumindest minimiert werden könnten. Wie dem Kreis als Antragsteller sei auch der Bezirksregierung Düsseldorf daran gelegen, das Planfeststellungsverfahren rechtssicher und gerichtsfest abzuwickeln. Die Aufgabe der Bezirksregierung, beratend und verfahrensunterstützend tätig zu werden, korreliere mit dem Anspruch des Kreises auf verfahrensrechtliche Begleitung.

Trotz allem, so Dezernent Mankowsky weiter, dürfe nicht übersehen werden, dass das gesamte Verfahren aufgrund seiner hohen Komplexität einer umfassenden rechtlichen Abwägung bedürfe. Der Kreis habe nach seiner festen Überzeugung hierzu einen wesentlichen Beitrag geliefert und hochqualifizierte, wenngleich in Teilen noch überwiegend redaktionell zu überarbeitende Antragsunterlagen in Düsseldorf vorgelegt. Neben diversen kleineren Änderungen werde die Verwaltung in den bevorstehenden Wochen noch eine Ergänzung in Form eines wasserwirtschaftlichen Fachbeitrages vornehmen sowie eine aktualisierte Abstimmung mit dem Bundesverkehrsministerium zur geringfügig modifizierten Anbindung der Anschlussstelle an die A 57 erwirken. Trotz bestehender Unwägbarkeiten sei die Tendenz erkennbar positiv und lasse die Erwartung durchaus berechtigt erscheinen, die überarbeiteten Antragsunterlagen der Bezirksregierung Düsseldorf bis Mitte April 2019 übergeben zu können.

Das gesamte Verfahren werde weiterhin in bewährter Manier im engen Schulterschluss mit den beteiligten Standortkommunen, den Städten Neuss und Dormagen, fortgeführt.

 

Die entsprechend hierauf abzielende Frage von Ausschussmitglied Cöllen, ob letztendlich Anlass zu Optimismus bestehe, bejahte Dezernent Mankowsky mit Hinweis auf seine zuvor aufgezeigte Perspektive.

 

In der weiteren Erörterung erkundigte sich Ausschussmitglied Roßdeutscher nach dem Stand des Planfeststellungsverfahrens für den Ausbau der A 57, hier insbesondere zu der im Bereich der Ortslage Horrem vorgesehenen Einhausung bzw. Lärmschutzgalerie.

 

Dipl.-Ing. Stiller führte hierzu aus, dass günstigtenfalls noch im Jahre 2019 mit einem entsprechenden Beschluss im laufenden Planfeststellungsverfahren gerechnet werden könnte.

 

Ausschussmitglied Harig fragte nach den Gründen für die vorgenommene Parallelverschiebung der Verbindungsstraße auf der Westseite der Autobahn und plädierte dafür, den Zinkhüttenweg zwischen Ausbauende der K 33 n und der B 9 mit in das Planfeststellungsverfahren für die Anschlussstelle einzubeziehen.

 

In Beantwortung hierzu erläuterte Kreisbaudirektor Ludwig, dass die Parallelverschiebung bzw. die als Variante 1.1 ins Verfahren gegebene Trassierung eine unmittelbare Folge des erarbeiteten Artenschutzgutachtens sei und überdies auf einer Empfehlung der Höheren Naturschutzbehörde basiere. Was den Zinkhüttenweg, der als Gemeindestraße klassifiziert sei, anbelange, sei anzumerken, dass die Stadt Dormagen als zuständiger Baulastträger den Ausbau auf Grundlage einer städtischen Bebauungsplanung betreiben werde.

 

Ausschussmitglied Dorok forderte, dass die Anschlussstellenplanung unter störfallrechtlichen Gesichtspunkten keinen schärferen Kriterien unterworfen werden dürfe als der sechsstreifige Ausbau der Autobahn A 57, die infolge des sechsstreifigen Ausbaus ihrerseits an den Störfallbetrieb heranrücken werde.

 

In der abschließenden Erörterung sprachen sich die Ausschussmitglieder Becker, Hugo-Wissemann, Fischer und Geroneit ausdrücklich dafür aus, die Interessen der Anwohner im Dormagener Norden und im Neusser Süden ausreichend zu würdigen und insbesondere den Bürgerinitiativen Elvekum und Delrath entsprechendes Gehör zu verschaffen.

 

Dezernent Mankowsky legte Wert auf die Feststellung, dass die Verwaltung bereits in der Vergangenheit das Verfahren transparent und zugänglich gehandhabt habe. Er erinnerte insbesondere an die unter diesem Aspekt zu betrachtende frühe Öffentlichkeitsbeteiligung am 18.09.2018. Die Verwaltung könne diesbezüglich zusichern, weiterhin offen für Anregungen und Kritik zu sein und die Bürgerinitiativen Elvekum und Delrath im Rahmen der gesetzlich garantierten Beteiligungsrechte in den bevorstehenden Planungsprozess einzubinden.

 

Ausschussvorsitzender Holler sprach abschließend der Verwaltung und dem Ausschuss seinen Dank für die detaillierte Berichterstattung und konstruktive Erörterung.