Beschluss:

Nach Erläuterung durch Kreiskämmerer Graul fasst der Ausschuss den Beschluss:

Die dem Kreistag nach § 22 Abs.4 Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW) vorzulegende Übersicht über die gemäß § 22 Abs.1-3 KomHVO NRW übertragenen Ermächtigungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnis- und Finanzplan 2019 wird zur Kenntnis genommen. Eine entsprechende Beschlussfassung durch den Kreistag wird empfohlen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.